Neudeck: Außerstreitgesetz heißt nicht, dass man im
Parlament nicht darüber redet!), denn dieses Außerstreitgesetz lag im Wesentlichen schon vor, als Sie noch
gar nicht Minister waren, Herr Dr. Böhmdorfer. (Bundesminister
Dr. Böhmdorfer: Ich habe
nicht ...!) – Nein, Herr Minister, da kritisiere ich jetzt nicht
Sie, sondern Frau Dr. Fekter, die versucht hat, hier die Legende des
großen Außerstreitreformers Böhmdorfer zu weben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ihre Sorgen möchte ich
haben!) – Nein, das ist keine Sorge (Heiterkeit bei der ÖVP), sondern das sage ich, um dieser
Legendenbildung ein wenig entgegenzutreten. (Abg.
Dr. Fekter: Warum haben es die
anderen Minister nicht umgesetzt? Das tut euch weh, dass da etwas weitergeht,
gell?) – Hopf, Kloiber und Fucik können sich das auf ihre Fahnen
heften. Auch ich bin den kreativen Geistern, die es dort gegeben hat, dankbar.
Nun zum
Entschließungsantrag zum Außerstreitgesetz, den alle vier Parteien noch gemeinsam
einbringen werden und in dem es um den Kostenersatz und § 78 Außerstreitgesetz
geht. Es ist uns – und da spreche ich für die Opposition insgesamt –
ganz wesentlich, dass der Nationalrat dem Ministerium den Auftrag erteilt,
einen Bericht beziehungsweise eine Evaluierung über die Anwendung des
Kostenersatzes zu machen, und zwar nach einem, wie ich meine, durchaus
sinnvollen Beobachtungszeitraum von zwei Jahren. Das wird also erst im
Jahre 2007 sein, einem Jahr, in dem Sie, Herr Bundesminister, wie ich
intensiv hoffe – was heißt hoffe; davon bin ich überzeugt! –, es
ganz bestimmt nicht mehr sein werden, der diesen Bericht dem Nationalrat
vorlegen wird. (Abg. Dr. Fekter: Täuschen Sie sich nicht!)
Aber wer immer
dann das Justizressort leiten wird, wir von der Opposition sind sehr neugierig
darauf, welche Auswirkungen diese Neuregelungen in der Praxis haben werden,
denn ich bin von diesem neuen Außerstreitgesetz überzeugt. Dass etwas, was aus
dem Jahr 1854 stammt, im Jahr 2003 sozusagen überholungsbedürftig
ist, war immer Konsens, aber der Nationalrat hat auch die Pflicht, die
Auswirkungen zu beobachten. Deshalb möchte ich das hier noch ganz besonders
betonen und den Regierungsparteien dafür danken, dass sie dem mit diesem
Entschließungsantrag, der von der Opposition angeregt wurde, Rechnung tragen.
Eine letzte Bemerkung
noch in Bezug auf eine weitere Feststellung der Obfrau des Justizausschusses,
in der sie die Situation in Deutschland, wo es den Anwaltszwang bei Scheidungen
gibt, als so ideal hingestellt und damit indirekt sogar unterstellt hat, dass
jene, die sich gegen diese Regelung wehren, nicht für die Sache der Frauen Partei
ergreifen.
Liebe Frau Dr. Fekter: Das Gegenteil
ist der Fall! Wir haben Sorge – und das war auch eine oppositionelle
Initiative –, dass es zu einer Benachteiligung der schwächeren Partei in
einem Scheidungsverfahren kommt – ich spreche jetzt von einvernehmlichen
Scheidungen, aber auch dort gibt es kein ausgewogenes Verhältnis; das zeigt ja
die Tatsache, dass im Außerstreitgesetz jetzt ausdrücklich die
Manuduktionspflicht verankert wird. Das ist eine Initiative unsererseits, und
ich stehe nicht an, Ihnen zu danken dafür, dass Sie solchen Ideen so
aufgeschlossen gegenübertreten, dass sie auch tatsächlich umgesetzt werden. Ich
hoffe und glaube, dass sich das auch in einem wesentlichen Ausmaß positiv
auswirken wird und dass diese Böhmdorfer-Fekter-Anwaltsgeldaktion damit ein
für alle Mal aus der Diskussion genommen wird. (Präsident Dr. Fischer übernimmt
den Vorsitz.)
Zum Abschluss, Herr Bundesminister, weil hier – auch von Frau Dr. Fekter, nicht von Ihnen – der so genannte Notstandstag der österreichischen RichterInnen und StaatsanwältInnen, der letzte Woche im Justizpalast stattgefunden hat, erwähnt wurde, nur ein Punkt dazu: Die RichterInnen und Staatsanwälte, vertreten durch die Organe der Standesvertretung, bringen Ihnen 50 Vorschläge, wie Sie gemeinsam jene Herausforderungen bewältigen können, um die es in einem modernen Rechtsstaat, der in erster