Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 54

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Neudeck: Außerstreitgesetz heißt nicht, dass man im Parlament nicht darüber redet!), denn dieses Außerstreitgesetz lag im Wesentlichen schon vor, als Sie noch gar nicht Minister waren, Herr Dr. Böhmdorfer. (Bundesminister Dr. Böhmdorfer: Ich habe nicht ...!) – Nein, Herr Minister, da kritisiere ich jetzt nicht Sie, sondern Frau Dr. Fekter, die versucht hat, hier die Legende des großen Außerstreitreformers Böhmdorfer zu weben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ihre Sorgen möchte ich haben!) – Nein, das ist keine Sorge (Heiterkeit bei der ÖVP), sondern das sage ich, um dieser Legendenbildung ein wenig entgegenzutreten. (Abg. Dr. Fekter: Warum haben es die anderen Minister nicht umgesetzt? Das tut euch weh, dass da etwas weitergeht, gell?) – Hopf, Kloiber und Fucik können sich das auf ihre Fahnen heften. Auch ich bin den kreativen Geistern, die es dort gegeben hat, dankbar.

Nun zum Entschließungsantrag zum Außerstreitgesetz, den alle vier Parteien noch ge­meinsam einbringen werden und in dem es um den Kostenersatz und § 78 Außer­streitgesetz geht. Es ist uns – und da spreche ich für die Opposition insgesamt – ganz wesentlich, dass der Nationalrat dem Ministerium den Auftrag erteilt, einen Bericht bezie­hungsweise eine Evaluierung über die Anwendung des Kostenersatzes zu machen, und zwar nach einem, wie ich meine, durchaus sinnvollen Beobachtungs­zeitraum von zwei Jahren. Das wird also erst im Jahre 2007 sein, einem Jahr, in dem Sie, Herr Bundesminister, wie ich intensiv hoffe – was heißt hoffe; davon bin ich über­zeugt! –, es ganz bestimmt nicht mehr sein werden, der diesen Bericht dem Nationalrat vorlegen wird. (Abg. Dr. Fekter: Täuschen Sie sich nicht!)

Aber wer immer dann das Justizressort leiten wird, wir von der Opposition sind sehr neugierig darauf, welche Auswirkungen diese Neuregelungen in der Praxis haben werden, denn ich bin von diesem neuen Außerstreitgesetz überzeugt. Dass etwas, was aus dem Jahr 1854 stammt, im Jahr 2003 sozusagen überholungsbedürftig ist, war im­mer Konsens, aber der Nationalrat hat auch die Pflicht, die Auswirkungen zu beob­achten. Deshalb möchte ich das hier noch ganz besonders betonen und den Regie­rungs­parteien dafür danken, dass sie dem mit diesem Entschließungsantrag, der von der Opposition angeregt wurde, Rechnung tragen.

Eine letzte Bemerkung noch in Bezug auf eine weitere Feststellung der Obfrau des Justizausschusses, in der sie die Situation in Deutschland, wo es den Anwaltszwang bei Scheidungen gibt, als so ideal hingestellt und damit indirekt sogar unterstellt hat, dass jene, die sich gegen diese Regelung wehren, nicht für die Sache der Frauen Partei ergreifen.

Liebe Frau Dr. Fekter: Das Gegenteil ist der Fall! Wir haben Sorge – und das war auch eine oppositionelle Initiative –, dass es zu einer Benachteiligung der schwächeren Par­tei in einem Scheidungsverfahren kommt – ich spreche jetzt von einvernehmlichen Scheidungen, aber auch dort gibt es kein ausgewogenes Verhältnis; das zeigt ja die Tatsache, dass im Außerstreitgesetz jetzt ausdrücklich die Manuduktionspflicht ver­ankert wird. Das ist eine Initiative unsererseits, und ich stehe nicht an, Ihnen zu danken dafür, dass Sie solchen Ideen so aufgeschlossen gegenübertreten, dass sie auch tatsächlich umgesetzt werden. Ich hoffe und glaube, dass sich das auch in einem wesentlichen Ausmaß positiv auswirken wird und dass diese Böhmdorfer-Fekter-An­waltsgeldaktion damit ein für alle Mal aus der Diskussion genommen wird. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Zum Abschluss, Herr Bundesminister, weil hier – auch von Frau Dr. Fekter, nicht von Ihnen – der so genannte Notstandstag der österreichischen RichterInnen und Staats­anwältInnen, der letzte Woche im Justizpalast stattgefunden hat, erwähnt wurde, nur ein Punkt dazu: Die RichterInnen und Staatsanwälte, vertreten durch die Organe der Standesvertretung, bringen Ihnen 50 Vorschläge, wie Sie gemeinsam jene Herausfor­derungen bewältigen können, um die es in einem modernen Rechtsstaat, der in erster


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