Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 53

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Wieder der „Kurier“, Ausgabe vom 21. Oktober: „Konsumentenschützer sorgen sich um Rechte der Mieter“ – die Opposition wird darin bedauerlicherweise mit keinem Wort erwähnt, nämlich bedauerlicherweise für die Grünen, da wir uns mit so viel Empathie gegen diese Regelung gestellt haben.

In einem einzigen „Kurier“-Artikel mit dem Titel: „Mietrecht: Wer verliert, muss zahlen“ kommt die Opposition vor – in diesem Fall die sozialdemokratische, bedauerli­cher­weise nicht die grüne – mit ihrer Kritik, die ich nicht zu wiederholen brauche, denn Kol­legin Bures hat sie schon vorgebracht. Darin kommt aber auch die bereits von Frau Kollegin Becher zitierte Äußerung des Obersten Gerichtshofes – sehr „oppositionell“, kann ich nur sagen (Abg. Neudeck: Das haben wir auch schon gemerkt!) – vor, der – ich zitiere – eine „gravierende Aushöhlung des Mieterschutzes“ befürchtet und pro­gnostiziert.

Es geht dann weiter mit der „Opposition“, zitiert wird nämlich – hören Sie gut zu, liebe Frau Dr. Partik-Pablé – der „FP-Stadtrat Johann Herzog“ – FP: Freiheitliche Partei! –, und zwar mit folgender Aussage: „Das kann Mietern Angst machen. Ich hoffe, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.“ (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das basiert auf einem anderen Artikel!) – Frau Dr. Partik-Pablé, das ist ja furchtbar „oppositionell“, diese Kritik! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das basiert auf einer Falschmeldung der Schlich­tungs­stelle!)

Damit bin ich, was diesen Punkt angeht, Herr Minister, mit meinen Ausführungen auch schon zu Ende. Ich kann Ihre Gründe dafür nicht nachvollziehen, aber es hat mich vor allem die Art und Weise geärgert, was Sie da soeben – und darum habe ich noch ein­mal dazu gesprochen – gesagt haben, immer zur Kollegin Bures hin, die die Mie­tervereinigung vertritt, wie Sie Mieterschutzverbände insgesamt in ein schiefes Licht setzen wollen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Böhmdorfer.)

Ich bitte um Verzeihung, Herr Minister, aber wenn man einem Mieterschutzverband bei­tritt, dann ist das ungefähr so, als wenn man ÖGB-Mitglied wird: Man kann durch den Mitgliedsbeitrag, den man dort leistet, bestimmte Gegenleistungen erwarten. – Das kann sein: eine Beratung, ein klärendes Gespräch, aber auch Rechtsbeistand in be­stimmten Fällen! Ja, ist das verboten, Herr Minister? Ist das verboten, sodass Sie sich hier von der Regierungsbank sozusagen herablassen, um zu sagen, das sei Miss­brauch, was die Mieterschutzverbände hier betreiben? – So habe das ich, und nicht nur ich, sondern alle hier, verstanden.

Bitte, lassen Sie die Kirche im Dorf und hören Sie mit dieser Unsitte auf, für die Sie ganz besonders stehen, nämlich hier von der Regierungsbank aus polemische Kritik an VolksvertreterInnen zu üben. Das steht Ihnen nicht zu! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Minister, Sie sollten Ihre persönliche Auseinandersetzung als Rechtsanwalt mit der Mietervereinigung irgendwo anders führen, aber nicht im Parlament! – Das zum Ersten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun zu dem, wozu ich eigentlich sprechen wollte. (Das rote Lämpchen beim Rednerpult blinkt.) – Sie sehen, Herr Präsident, die eingestellte Redezeit wird nicht ausreichen, aber wir haben ja Redezeit übrig. Es geht um das Außerstreitgesetz.

Es ist heute schon gesagt worden und ich wiederhole es nur ganz kurz: Dieses Außer­streitgesetz wird in die Geschichte eingehen, verbunden vor allem mit – und jene, die ich jetzt nicht nenne, mögen mir verzeihen – drei Namen: Hopf, Kloiber und Fucik. Ich beziehe mich jetzt nicht auf das Wohnrechtliche, sondern auf das Außerstreitgesetz. Es wird ganz bestimmt nicht mit dem Namen Böhmdorfer verbunden werden (Abg.


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