Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 56

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Das ist auch Geld – bitte nicht böse zu sein. Und darum wäre es richtig, die gegebene Situation so zu beschreiben, dass man sagt, dass man derzeit nur Recht bekommt, wenn man auch gleichzeitig auf jeden Fall „brennt“.

Was will das Gesetz in Zukunft haben? – Recht bekommen ohne „brennen“, nämlich ohne zu bezahlen: Wer zu Gericht geht und gewinnt, dem werden die Kosten vom Geg­ner ersetzt. – Bitte, sagen Sie mir, wo hier die Ungerechtigkeit liegt! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Bures. – Abg. Dr. Jarolim: Das kann man ja nicht glauben, Herr Minister, dass das wirklich geglaubt wird! – Abg. Dr. Fekter – in Richtung SPÖ –: ... die ganze Zeit nicht da! Hätten Sie aufgepasst!)

11.05

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mainoni. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.06

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Bures hat sich mit ihrer Äußerung und mit ihren tendenziösen Aussagen ja wohl selbst entlarvt, nämlich dahin gehend, dass sie sich hier nicht als Abgeordnete zu Wort gemeldet hat, sondern in ihrer politischen Funktion, die sie neben ihrer Abgeordnetentätigkeit hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was die Aussage von Frau Abgeordneter Stoisits betrifft, muss man schon dazusagen: Selbstverständlich sind es die Beamten, die hier wirklich großartige Leistungen vollbracht haben, aber es bedarf sehr wohl auch eines Justizministers – und das wird ja wohl unbestritten sein –, der gleichsam den letzten Kick dafür gibt, dass dieses Gesetz, das nunmehr seit 30 Jahren bearbeitet wird, dann wirklich zu uns in den Nationalrat zur Beschlussfassung kommt. Es ist also sehr wohl auch der Herr Bundesminister hierfür verantwortlich, und es gilt ihm deshalb auch das Lob des Nationalrates. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Dieses Außerstreitgesetz aus dem Jahr 1854, zu dem es bekanntlich im Jahr 1867 die ersten Reformbestrebungen gab, war dringend reformbedürftig. Das war allen klar. Ins­besondere das Verfahren, das ja selbst nur 19 Paragraphen hat, war äußerst lücken­haft; in letzter Zeit konnte man das erkennen. Durch die analoge Anwendung der ZPO und die Weiterentwicklung durch die Judikatur war der Zustand natürlich sehr unbe­friedigend, der auch einen gewissen Druck verursacht hat.

Bei dieser Neufassung konnten aber alle betroffenen Berufsstände intensiv mitarbei­ten, was ein weiteres Verdienst dieses Ministeriums und selbstverständlich auch des Herrn Ministers ist. Mein Dank gilt daher den Beamten im Ministerium, die immer ge­sprächsbereit waren und immer für diese Anliegen zur Verfügung standen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aber die Gelegenheit nützen, hier zu einem aktuellen Artikel Stellung zu nehmen, der in der heutigen Ausgabe des „Ku­rier“ unter dem Titel „Appell an die Richter: ,Mehr freilassen‘“ erschienen ist: Überfüllte Gefängnisse und dazu der Vorschlag eines Richters – sehr medienwirksam –, ein Ratschlag an seine Kolleginnen und Kollegen, „mehr Fingerspitzengefühl im Umgang mit der Freiheit“ an den Tag zu legen. Und: Die Richter verwechseln „die vorgesehene Abschreckung ... mit dem aus der Bevölkerung kommenden Vergeltungsbedürfnis“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das heißt im Klartext eigentlich nichts an­deres, als dass er behauptet, manche Richter geben dem Druck der Straße nach. Er selbst präzisiert es in dem heutigen Artikel, in diesem Interview, in dem er vollkommen


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