unverblümt sagt: Die Richter müssen aufpassen, dass sie nicht „in Populismus“ verfallen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist schon sehr denkwürdig (Abg. Dr. Fekter: Das dürfte ein Politiker nie sagen!), und es kommt in diesem Zusammenhang dann auch noch ein Verein zu Wort, ein Sozialverein, der sich „Neustart“ nennt und der einen wertvollen Ratschlag gibt, wie man denn erreichen könnte, dass die Gefangenenzahlen wieder sinken. Dieser sagt nämlich: Wenn man statt 40 Prozent nunmehr 50 Prozent der gesetzlich möglichen bedingten Entlassungen aussprechen würde, dann wären 414 Gefangene frei. Er geht sogar noch weiter und sagt dann: Eine weitere Reduktion von Gefangenen wäre zu erzielen, wenn die U-Haft um 5 Prozent weniger verhängt werden würde, was bedeuten würde, dass 246 Häftlinge weniger im Gefängnis wären. Und wenn man letztendlich dann auch noch die Dauer der U-Haft von 42 Tagen auf 30 Tage senken würde, dann wäre überhaupt kein neues Gefängnis notwendig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel Unsinn kann nicht unwidersprochen bleiben, und deshalb habe ich mich hier auch zu Wort gemeldet. Es dürfte dem Sozialverein und seinem Sprecher völlig entgangen sein, dass die Kriminalität steigt (Abg. Mag. Wurm: Das war gestern, diese Debatte!) und dass in absoluten Zahlen in gewissen Deliktsgruppen auch die Aufklärungsquote höher ist. Na logischerweise werden dadurch die Gefängnisse stärker belegt!
Das wichtigste Argument, das dieser Vereinssprecher völlig außer Acht gelassen hat: Es wird bei der Rechtsprechung immer auf den Einzelfall abgestimmt. Ich kann doch nicht einfach sagen: Statt 40 Prozent sollen 50 Prozent bedingte Entlassungen ausgesprochen werden. – Nein, es kommt doch immer auf den Einzelfall an und nicht auf den Prozentsatz! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Mag. Donnerbauer.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein
Vertrauen in die unabhängige Richterschaft ist ungebrochen. Dieser unnötige
Appell des Richters und vor allem auch dieses Sozialvereins, mehr freizulassen,
wird, so hoffe ich, ungehört verhallen. (Beifall bei den Freiheitlichen und
bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.11
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Als Nächste
gelangt Frau Abgeordnete Stadlbauer zu
Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.11
Abgeordnete Bettina
Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident!
Herr Minister! Herr Minister, es geht um das Prozesskostenrisiko. Ihre
Nicht-Beantwortung des Beispiels (Bundesminister
Dr. Böhmdorfer spricht mit der
vor der Regierungsbank stehenden Abg. Mag. Stoisits) – Sie können
dann ohnedies im Protokoll nachlesen, was ich Ihnen sage – von Kollegin
Bures zeigt ja, dass es nicht einmal für Sie einfach ist, das Prozesskostenrisiko
abzuschätzen. Das heißt, es ist auch für die Mieter und Mieterinnen nicht
einfach, das Prozesskostenrisiko abzuschätzen – anders als Sie es immer
darstellen wollen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Dass es für Sie nicht
einfach ist, wundert mich nicht!)
Aber
jetzt zu einer anderen Sache. Ich habe in meiner letzten Rede hier von Minister
Böhmdorfer eingefordert, dass die Unterhaltsverfahren für volljährige Kinder
schnell vereinfacht werden müssen, und ich stehe nicht an zu betonen, dass es
mich sehr freut, dass wir das heute auch tatsächlich beschließen. Damit wird
das Unterhaltsverfahren für volljährige Kinder jetzt vom strittigen ins
Außerstreitverfahren verschoben, und das ist nur allzu logisch, denn wir
sollten hier keinen Unterschied machen zwischen minder- und volljährigen
Kindern.