Allerdings
ist trotzdem noch ein Pferdefuß dabei, und zwar der Kostenersatz für die
volljährigen Kinder. Wir haben zwar einen Kompromiss erreicht – über den
ich auch sehr froh bin und auf den ich später auch noch zu sprechen
komme –, aber ich bin dennoch immer noch der Meinung, dass der
Kostenersatz eine Hürde für volljährige Kinder ist, wenn es darum geht, von
ihrem Vater oder von ihrer Mutter Unterhalt vor Gericht einzufordern.
Volljährige
Kinder machen es sich ohnehin nicht einfach, ihren Vater oder ihre Mutter vor
Gericht zu belangen. Es handelt sich immerhin um die eigenen Eltern, und da ist
doch eine gewisse Hemmschwelle vorhanden. Die Aussicht, dass möglicherweise
auch noch Anwalts- beziehungsweise Gerichtskosten dazukommen, wenn der Prozess
verloren wird, stellt dann eine weitere Hürde dar, die wir, so meine ich,
nicht unbedingt aufbauen müssen.
Jetzt bin
ich aber im Vorfeld mehrmals auf den § 78 aufmerksam gemacht worden, das
so genannte Billigkeitsprinzip. Das heißt also, der Richter oder die Richterin
kann festlegen, ob überhaupt und wenn ja, wie viel ein volljähriges Kind an
Kostenersatz leisten muss. Das ist ein positiver Schritt. Lieber wäre es mir
trotzdem, wenn es überhaupt keinen Kostenersatz gäbe, vor allem für jene
Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden.
Der
Kompromiss, von dem ich zuerst gesprochen habe, ist der Vier-Parteien-Entschließungsantrag,
den ich hiermit einbringe:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Stoisits, Dr. Fekter,
Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der
neuen Kostenersatzregelungen des Außerstreitgesetzes
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Der
Bundesminister für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat bis Mitte 2007
einen Bericht über die in den Jahren 2005 und 2006 zu beobachtende
gerichtliche Anwendung des § 78 AußStrG vorzulegen.
*****
Ein Satz
in diesem Antrag ist mir ganz wichtig, und zwar folgender: „Diese Evaluierung
soll sich insbesondere auf Verfahren zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche
volljähriger Kinder beziehen.“
Ich
hoffe, dass die Richter und Richterinnen bis zu dem im Antrag genannten
Zeitpunkt im Sinne der volljährigen Kinder handeln und hier keine zusätzliche
Hürde aufbauen.
Sehr
geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch einen Vorgriff auf den nächsten
Tagesordnungspunkt (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch:
Es klatscht niemand von Ihnen! Ist das nicht komisch? Frau Kollegin Wurm,
klatschen Sie einmal! Fünf Minuten redet die Kollegin schon, und ihr klatscht
nicht ein einziges Mal!), und zwar betreffend die Verlegung des
Bezirksgerichtes Linz-Land nach Traun. Ich zitiere im Folgenden aus der
Stellungnahme des Landes Oberösterreich, weil es zum Thema passt – ich
möchte dazusagen, dass es eine negative Stellungnahme ist –:
„Bei einer Zersplitterung der bislang bei einem Gericht konzentrierten Zuständigkeit auf verschiedene Gerichte wird es, vor allem in den hoch sensiblen Obsorgeverfahren, für die betroffenen RichterInnen auch bei weit überdurchschnittlichem Engagement wohl