schon aus
Kapazitätsgründen unmöglich sein, das nötige Know-how aufzubauen und die
Kontakte im sozialen Netzwerk zu pflegen.“
Ich
zitiere weiter: „Es liegt auf der Hand, dass ein Richter, der im Jahr
vielleicht 5 Obsorgeentzugsverfahren zu führen hat, zu 95 % aber mit
anderen Materien beschäftigt ist, die ebenfalls spezifisches Fachwissen und
Vernetzungen erfordern, nicht zum Experten für die Verfahren besonders
gefährdeter Minderjähriger werden kann.“
Sie sehen also, meine Damen und Herren:
Eine Hürde wird weggeräumt, dafür wird die nächste schon wieder
aufgestellt! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten
der Grünen.)
11.15
Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag, der von
Dr. Jarolim, Mag. Stoisits, Dr. Fekter und Dr. Partik-Pablé
unterzeichnet ist, ist ordnungsgemäß eingebracht und wird zur Abstimmung
gelangen.
Zu Wort
gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte, Herr
Abgeordneter.
11.16
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es steht heute hier die Außerstreit-Reform auf der Tagesordnung, und es wurde bereits von vielen Seiten gewürdigt, welch wichtigen Schritt dies darstellt, ein Gesetz, das knapp 150 Jahre alt ist, auf einen neuen Stand zu bringen.
Diese
Reform wurde, wie auch bereits von einigen Vorrednern betont wurde, sehr gut
vorbereitet. Sie wurde eigentlich über Jahrzehnte, kann man sagen, in den entsprechenden
fachlichen Gremien diskutiert. Es hat in diesen 15 bis 20 Jahren eine
Vielzahl von hochkarätigen Veranstaltungen gegeben. So wurden – um nur
einige Beispiele zu erwähnen – auf drei Richterwochen, auf
Anwaltstagungen und auch auf anderen einschlägigen juristischen Veranstaltungen
und Symposien Arbeiten geleistet, durch die, gemeinsam mit den Beamten im
Ministerium, dieses Gesetz vorbereitet wurde.
Ich war
heute etwas verwundert über die Aussage von Kollegin Stoisits, die das auch
bestätigt hat – zwar mit einer anderen Zielrichtung, nämlich um hier den
Anteil von Minister Böhmdorfer zu schmälern –, indem sie gesagt hat, dass
das Gesetz schon jahrelang im Ministerium liegt und nur mehr beschlossen werden
müsse.
Mich
wundert das insofern, als im Ausschuss gerade die Vertreter der Opposition, Kollegin
Stoisits und vor allem auch Kollege Jarolim, weil sie so unvorbereitet wären
und weil man dieses Gesetz erst intensiv überprüfen und studieren müsse,
verlangt haben, das noch einmal auf die lange Bank zu schieben und sich damit
intensiv zu beschäftigen – unter Missachtung dieser vielen, vielen
Vorbereitungsarbeiten, die da schon erfolgt sind.
Es freut
mich aber natürlich, dass diese paar Tage seit dem Justizausschuss doch ausreichend
Zeit geboten haben, dass Sie, die Vertreter der Opposition, sich doch mit diesem
Gesetz vertraut machen konnten, und dass Sie heute letztlich auch zustimmen
werden und die positiven Seiten dieses Werkes heute auch schon mehrmals betont
und herausgestellt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich möchte auch noch einen Beitrag aus meiner beruflichen Erfahrung zum Thema dieser viel diskutierten Kostenersatzregelung leisten, die heute, sehr beschränkt – was mich wundert – auf den wohnrechtlichen Teil, immer wieder kritisiert worden ist und auch im Ausschuss das einzige Thema war, worüber diskutiert wurde. Dieses Beispiel