aus
meiner beruflichen Praxis betrifft eine Mutter mit zwei Kindern, eines ist
minderjährig, eines ist volljährig. Beide wollen ihren Unterhaltsanspruch
gegenüber ihrem Vater geltend machen, der alle Möglichkeiten ausnützt, das
Verfahren zu verzögern, Einwände zu erheben. So ein Verfahren kann dann
wirklich auch ein Jahr oder länger dauern und auch entsprechend hohe Kosten
verursachen.
Als
Ergebnis bekommen beide Kinder den angemessenen Unterhalt vom Gericht bestätigt
und zugesprochen. Allerdings: Das volljährige Kind erhält auch die
Kosten – und diese sind bei solch einem langen Verfahren nicht
unbeträchtlich – vom Vater ersetzt, das minderjährige Kind hingegen nicht.
Dieses kann einen guten Teil der Unterhaltsbeiträge, die nachzuleisten sind,
gleich dazu verwenden, die Kosten, die für die Durchsetzung dieses Anspruchs
notwendig waren, abzudecken. – Und das soll fair und gerecht sein, meine
Damen und Herren? – Meiner Meinung nach ist es das nicht.
Mit
diesem Gesetz wird nunmehr der Schritt dahin gesetzt, dass derjenige, der
letztlich Recht bekommt, auch die Kosten ersetzt erhält. Das ist ein guter
Grundsatz unserer Rechtsordnung in anderen Bereichen und soll daher in Zukunft
auch für diesen Bereich gelten.
Es wurde
heute von Frau Kollegin Bures, aber auch von Frau Kollegin Stoisits gesagt,
dass im mietrechtlichen Bereich die Abschätzung des Prozesskostenrisikos so
schwierig ist. Dieses Problem kann man, glaube ich, nicht über die
Kostenersatzregelung lösen, sondern da wäre es ein gemeinsames Ziel, einfachere
Regelungen zu finden, wo eben das Prozesskostenrisiko leichter abzuschätzen ist
(Abg. Bures: Ja, gerne!) und
es eben nicht einer Vielzahl von Gutachtern bedarf, um letztlich überhaupt zu
wissen: Wie hoch ist eigentlich der Mietzins, der gerechtfertigt und angemessen
ist? (Abg. Bures: Gerne!)
Das wäre, glaube ich, der richtige
Weg – und nicht der Weg der Kostenersatzregelung. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
11.20
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
11.20
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister, wenn Sie mir bitte Ihr Ohr leihen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute über eine Neuregelung eines Gesetzes, das schon in die Jahre gekommen ist. 150 Jahre ist das Außerstreitgesetz jetzt schon alt. Wir von der SPÖ stimmen der Stammmaterie zu, ich möchte mich aber dem widmen, was nach wie vor strittig ist, wo wir nicht zustimmen können: dem Wohnrechtlichen Außerstreitbegleitgesetz.
Ich habe den Herrn Bundesminister noch im Ohr (ironische Heiterkeit bei der ÖVP), als er mit Gründen dafür geworben hat, warum gewisse Bezirksgerichte geschlossen werden sollen. Er hat hier diesbezüglich mit Engelszungen argumentiert und gesagt, dass der durchschnittliche Österreicher und die durchschnittliche Österreicherin so selten zu Gericht kommen – maximal einmal, wenn überhaupt –, und es daher kein Problem ist, wenn der Gerichtsstandort weiter weg ist.
Das war damals die Argumentationslinie des Herrn Ministers für Justiz Böhmdorfer. (Abg. Neudeck: Was ist da falsch?) Heute ist es so, dass anscheinend kein Problem mehr besteht, wenn Menschen, die Recht suchen, eben nicht die Gewohnheit haben, sich am Gericht zu tummeln, sondern dass das oft das einzige Mal ist, dass sie Recht suchen, dass sie Recht bekommen wollen, Herr Neudeck. Das ist dann der Fall, wenn der Mieter, die Mieterin zum Beispiel nicht nur die Betriebskosten überprüfen lassen