Sie wissen, Herr Minister – das ist auch das, was die Richter einfordern –: Da teilweise nach Billigkeit entschieden werden muss, wird es einen größeren Arbeitsanfall bei der Richterschaft geben, und diese leiden jetzt schon unter Personalnot. Wir haben uns letzten Donnerstag davon überzeugen können. Sie, Herr Minister, waren dort, ich war dort. Das war eine Veranstaltung, bei der sämtliche Richter über Personalnot geklagt haben.
Ich habe heute von Regierungsseite, von
Frau Abgeordneter Partik-Pablé, über Zeitungsmeldungen und auch von Ihnen,
Herr Minister Böhmdorfer, gehört, dass Sie sich von einer akademischen
Versammlung mehr Respekt erwartet hätten als zum Beispiel bei den ÖBB, wo man
mit Pfiffen und Buh-Rufen geantwortet hat. Dazu sage ich Ihnen, Herr Minister:
Sie haben einen Standesdünkel. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP:
„Tosender“ Applaus!)
11.27
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.
11.27
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte zunächst feststellen, dass es für mich einigermaßen irritierend ist, dass heute zu diesen Gesetzen praktisch nur über das Mietrecht gesprochen wird. Im Ausschuss war es noch wesentlich anders. (Abg. Dr. Jarolim: Nach den Ausfällen des Herrn Tancsits ist das auch gerecht! Mieterhasser!) Dort wurde über viele Dinge gestritten, auch über andere, denen jetzt die SPÖ und die Grünen ihre Zustimmung geben.
Ich möchte festhalten, dass die Ausschussberatungen für mich sehr interessant waren. Ich glaube auch, dass das eine Materie ist, die durchaus auch für Nichtjuristen sehr interessant ist, vor allem deswegen, weil doch jeder Bürger im Laufe seines Lebens davon zumindest einmal, wahrscheinlich auch öfters, betroffen ist.
Es war überhaupt interessant, im Ausschuss
zu beobachten, wie sich die Opposition in ihrer Argumentation im Kreise gedreht
hat. Es wurde einerseits die hohe Qualität dieses Gesetzentwurfes gelobt,
gleichzeitig aber auch wieder bestritten. Es wurde die Notwendigkeit dieses
Gesetzeswerkes – das wurde heute schon ein paar Mal gesagt – durchaus
bejaht, aber gleichzeitig gemeint, man könne das jetzt noch nicht beschließen.
Da wurde gemeint, dass man noch mehr Zeit zur Beratung brauchen würde. Aber man
weiß doch, dass dieses Gesetz schon drei Jahre in Begutachtung war, es eine
30 Jahre lange Vorbereitung gab und dass im Prinzip, so wie es im
Ausschuss formuliert wurde, jeder jeden Paragraph gekannt hat. (Abg.
Mag. Donnerbauer: Leider nicht! – Abg. Dr. Fekter:
Nicht alle waren vorbereitet!)
Was also bleibt für den betroffenen Bürger
übrig? – Wie gesagt: Es ist fast jeder im Laufe seines Lebens irgendwann
einmal davon betroffen. Es wird ein Gesetz aus dem Jahre 1854 mit gerade
einmal 18 Paragraphen, das – wie es Minister Böhmdorfer formuliert
hat – gerade noch aus Gewohnheit funktioniert hat, gründlich novelliert,
ausführlich und gut geregelt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser.)
Es gibt klare Begriffsbestimmungen, Herr Kollege. Es gibt klare Regelungen über Vertretungsfristen und Kostenersätze. (Abg. Mag. Wurm: Wir stimmen zu!) – Es ist ja schön, dass Sie zustimmen, ich hätte nur erwartet, dass Sie auch ein paar Worte dazu verlieren und sich nicht nur zu diesem Entschließungsantrag zurückflüchten, denn das hätten Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, schon im Ausschuss haben können. Es wäre überhaupt kein Problem gewesen, dem bereits im Ausschuss zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)