Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 67

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„Der eben erwähnte spezifische sozialpolitische Auftrag“ – der OGH bekennt sich zu einem sozialpolitischen Auftrag, Sie offenbar nicht – „des wohnrechtlichen Außerstreit­verfahrens erfordert allerdings die Beibehaltung des Ausschlusses des Ersatzes der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung mit Ausnahme von Mutwillensfällen.“ – So weit die OGH-Stellungnahme.

Für diejenigen, die es nicht verstanden haben, möchte ich dazusagen: Das ist das Ge­genteil von dem, was Sie heute hier beschließen wollen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwi­schenruf der Abg. Dr. Fekter.)

Kollegin Fekter! Sie finden es in den Materialien, lesen Sie es durch! Ich würde Sie wirklich ersuchen, dass wir auf dieser Basis diskutieren. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)

Der OGH sagt des Weiteren – ich zitiere –: „Die Neuregelung ist daher grundsätzlich abzulehnen“ – dass man einen OGH dazu kriegt, sich zu überwinden, solche dra­matischen Worte zu sprechen, bedarf auch schon einiger nicht unwesentlicher Grün­de –, „wenn man unterstellt“ – und das ist eben nicht der Fall –, „dass der Gesetzgeber sozialpolitisch am Mieterschutz festhalten will.“

Also wenn er daran festhalten will, dann müsste man Ihren Vorschlag ablehnen. Wenn Sie ihn aufgeben wollen, dann sind Sie auf dem richtigen Weg, Herr Kollege Tancsits. Sie sollten dann aber als Mietervertreter auch sagen, dass Sie da einen völlig anderen Weg verfolgen, oder Sie sollten sich schämen, hier die Öffentlichkeit falsch informiert zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Letztes noch, um die ganze Unseriosität dieser Debatte zum Vorschein zu bringen: Herr Bundesminister! Es wurde in der APA darüber berichtet, dass Sie – zugegeben, dass war schon vor längerer Zeit, nämlich im September 2000, aber immerhin, dieser Vorfall hat stattgefunden – eine Fülle von Verfahren gegen eine Hauseigentümerin ge­führt haben und sich dabei als Anwalt Ihrer eigenen vorhandenen Kapazität sehr wohl bedienen konnten. In dieser APA-Meldung steht drinnen – ich zitiere –:

„Die Frau des Hausbesitzers, Helga Kohl, erklärte dazu: ‚Es wurde wiederholt versucht, mich einzuschüchtern. Auch mein Rechtsanwalt wurde unter Druck gesetzt. Herr Böhm­dorfer versucht mit allen Mitteln, die Klagen abzuwenden, weil er Haftungen’“ und so weiter befürchtet.

Wir wollen diesen Druck nicht, sondern wir wollen eine Mietervereinigung, die sachlich hilft. Herr Bundesminister, das nehmen Sie bitte zur Kenntnis! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.48

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen, die über die einzelnen Ausschussanträge getrennt vorgenommen werden.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend das Außer­streit­gesetz samt Titel und Eingang in 268 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage zustimmen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung einstimmig an­genommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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