Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, dass diese Vorlage auch in dritter Lesung einstimmig angenommen ist.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag betreffend Evaluierung der neuen Kostenersatzregelungen des Außerstreitgesetzes, der im Zusammenhang mit dieser Vorlage von den Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Stoisits, Dr. Fekter und Dr. Partik-Pablé eingebracht wurde.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die mit diesem Entschließungsantrag einverstanden sind, dies durch ein Zeichen zu bekunden. – Ich stelle fest: Dieser Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen. (E 26.)
Als Nächstes stimmen wir ab über den Gesetzentwurf betreffend das Außerstreit-Begleitgesetz samt Titel und Eingang in 225 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage: Außerstreit-Begleitgesetz, ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest: Diese Vorlage ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Diese Vorlage ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend das Wohnrechtliche Außerstreitbegleitgesetz samt Titel und Eingang in 249 der Beilagen.
Ich darf wiederum bitten, dass diejenigen Damen und Herren, die der Vorlage 249 der Beilagen zustimmen wollen, dies entsprechend bekunden. – Ich stelle fest, dass diese Vorlage in zweiter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen wurde.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Diese Vorlage ist auch in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen.
4. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (250 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die
Zivilprozessordnung und die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert werden
(273 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (234 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und
Dolmetscher (SDG) und das Bundesgesetz über die Gerichts- und
Justizverwaltungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz – GGG) geändert werden
(274 d.B.)