Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 69

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6. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (235 d.B.): Bundes­gesetz über die Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun und die Än­derung des Jugendgerichtsgesetzes  1988 (275 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (251 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Sicherheiten auf den Finanzmärkten (Fi­nanz­sicherheiten-Gesetz – FinSG) erlassen wird und das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht geändert wird (272 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (176 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch zur Umsetzung der Fair Value-Richtlinie geändert wird (Fair Value-Bewertungsgesetz-FVBG) (271 d.B.)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nun kommen wir in der Tagesordnung zu den Punkten 4 bis 8. Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Gibt es einen Wunsch nach Berichterstattung in mündlicher Form? – Dies ist nicht der Fall.

Damit gehen wir sogleich in die Debatte ein.

Erste Rednerin hiezu ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minu­ten eingestellt. – Sie haben das Wort, Frau Abgeordnete.

 


11.52

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen gleich zu Beginn meiner Rede mitteilen, dass wir von diesen insgesamt fünf Tagesordnungspunkten, die jetzt hier unter einem verhandelt werden, vier Tagesordnungspunkten zustimmen wer­den. Die Begründung der Zustimmung zu den beiden Finanzgesetzen wird Herr Mag. Kog­ler dann später noch bringen.

Die Änderung der Jurisdiktionsnorm, der Zivilprozessordnung und der Reisegebühren­vorschrift findet auch die Zustimmung der Grünen. Schon im Justizausschuss wurden die Fragen zur Zufriedenheit der Opposition beantwortet, wobei Zufriedenheit heißt, dass sie unser Abstimmungsverhalten positiv beeinflussend beantwortet wurden.

Ebenso stimmen wir dem Gerichtsgebührengesetz zu. Im Wesentlichen stellen diese beiden Gesetze eine durch EU-Richtlinien gebotene Änderung der österreichischen Ge­setze dar.

Wo wir bereits im Justizausschuss eine kontroversielle Diskussion hatten, das ist der Tagesordnungspunkt 6: Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun und Änderung des Jugendgerichtsgesetzes, wobei das Reizwort in diesem Fall Jugend­gerichtsgesetz heißt. Die Grünen sprechen sich nicht gegen das Gesetz betreffend die Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land aus. Ich bin zwar nicht so im Detail orts­kundig in Oberösterreich, aber mir erscheint diese Änderung durchaus plausibel, wiewohl dadurch natürlich gewisse Gewohnheiten, die sich über Jahrzehnte aufgebaut haben, jetzt abgeändert werden, worüber einige vielleicht nicht so glücklich sind, aber dafür hat ein Großteil der Bevölkerung, nämlich alle Menschen, die im Großraum Traun leben, Vorteile.

 


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