Was jedoch unsere Ablehnung findet, ist die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes, die eine Folge der Zerschlagung des Jugendgerichtswesens in Österreich ist. Das haben wir ja im Frühjahr dieses Jahres höchst kontroversiell hier diskutiert, Herr Bundesminister. Die Folgen dieser Ihrer Entscheidung, die sich nur auf eine Beharrlichkeit oder Sturheit Ihrerseits, sich Argumenten zu verschließen, zurückführen lässt, sind quasi eine logische Weiterführung dieses Konzepts.
Die Versicherung Ihrerseits, dass der Präsident des OLG-Linz Ihnen versprochen beziehungsweise zugesagt hat, dass es keine negativen Folgen dieser Einrichtung im Bezirksgericht Linz und Linz-Umgebung deshalb nicht geben wird, weil die eine Richterstelle sozusagen zwar geteilt wird, aber in einer Person verbleibt, ist die einzige positive Meldung dazu. Aber, wie wir bereits im Ausschuss vermerkt haben, die Sicherheit für solche Zusagen beziehungsweise Versprechungen gibt es nicht. Es kann der nächste OLG-Präsident seine Meinung ändern, und dann ist nicht mehr sichergestellt, dass sich die Kompetenz für das Spezialwissen dort und für die Spezialisierung dort in einer Person vereinigt. Der Schaden ist dann nicht mehr abzuwenden, und deshalb ist es nur konsequent, von unserer Seite – und da sind wir nicht stur, sondern konsequent – diese Änderung abzulehnen.
Als Ceterum censeo, Herr Minister: Das, was Sie in den letzten Wochen und Monaten über die Situation in der Justizanstalt Josefstadt hier gesagt haben, die ja jetzt auch den Jugendgerichtshof beherbergt – jetzt beziehe ich mich nicht auf die gerichtsorganisatorischen Fragen, sondern nur auf die Frage der Unterbringung –, steht meiner Meinung nach in krassem Widerspruch zu dem, was Sie immer in der Öffentlichkeit als tatsächliche Situation weiszumachen versuchen, indem Sie es so darstellen, als ob jetzt im österreichischen Jugendstrafvollzug, und zwar vor allem in Bezug auf U-Häftlinge, alles so wunderbar wäre, wohingegen es vorher in Erdberg so schrecklich gewesen wäre.
Ich gebe zu, es war in Erdberg einiges
nicht in Ordnung, aber es ist vor allem am Unwillen auch der Justizverwaltung
gescheitert, es dort zu korrigieren (Zwischenbemerkung
von Bundesminister Dr. Böhmdorfer), und zwar durch zusätzliche
Maßnahmen. Sie haben einem weltweiten Modellfall, nach welchem sehr viele
Länder das österreichische Jugendgerichtswesen kopiert haben, sein Ende
beschert. Ich habe es Ihnen, Herr Bundesminister, schon im Ausschuss gesagt:
Das wird Ihnen hoffentlich noch viele schlaflose Nächte bereiten. Ich meine das
nicht in gesundheitlicher Hinsicht, Herr Bundesminister, sondern nur dahin
gehend, dass Sie deswegen Ihr schlechtes Gewissen belasten wird. – Danke.
(Beifall bei den Grünen.)
11.58
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. –Bitte, Herr Kollege.
11.58
Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu zwei Vorlagen in dieser Debatte Stellung nehmen.
Das Finanzsicherheiten-Gesetz sieht in der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Finanzsicherheiten vor, dass es für bestimmte Wertpapiere, die auf den Finanzmärkten eingesetzt werden, vereinfachte Verwertungsverfahren gibt. In einem ersten Schritt soll sich der Anwendungsbereich des Gesetzes auf professionelle Akteure beschränken, also auf Banken und Versicherungsunternehmen.
Die EU-Richtlinie hätte allerdings auch vorgesehen, dass neben den professionellen Akteuren auch juristische Personen einer Personengesellschaft, auch Einzelunter-