Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 73

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einigen Materien aus dem Justizbereich, und ich darf sagen: Die Sozialdemokratische Partei wird diesen Vorlagen grundsätzlich zustimmen.

Herr Bundesminister! Wir sind froh, dass es im Justizausschuss einen Abänderungs­antrag zum Finanzsicherheiten-Gesetz gegeben hat. Wäre das in der alten Regie­rungs­vorlage beschlossen worden, hätten wir Sozialdemokraten dem nicht zuge­stimmt.

Wir von der SPÖ stimmen dem Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher und das Bundesgesetz über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert werden, zu. Ich möchte aber diese Gelegenheit dazu wahrnehmen, auch hier im Hause auf die großen Probleme im Sachverständigenbereich, insbesondere im strafgericht­lichen Verfahren, zu verweisen.

Herr Bundesminister! Wir haben Probleme bei den Kosten, die von den Sachver­stän­digen berechnet werden. Kostenvorschreibungen werden kaum beeinsprucht. Wir er­warten uns sehr klar und sehr deutlich, dass seitens der Justizverwaltung derartige Forderungen von gerichtlich beeideten Sachverständigen auch entsprechend überprüft werden.

Das Zweite ist die Dauer. Wie lange muss das Gericht warten, bis Sachverständige mit ihrem Sachverständigenerkenntnis kommen? Es ist teilweise untragbar für die Justiz, dass Monate auf deren Sachverständigengutachten gewartet werden muss.

Der dritte Problembereich betrifft die Art und Weise, wie Sachverständige mit Beweis­mitteln umgehen. Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie kennen die Problematik seit dem Fall Tibor Foco. – In Salzburg haben wir das Problem mit Kaprun, wo einerseits Beweismittel im Bereich der Polizei gelagert wurden, dann bei Sachverständigen – und niemand wusste, welche Beweismittel tatsächlich jemand hatte.

Herr Bundesminister! Wir erwarten uns, dass erlassmäßig die Tätigkeit der Sach­verständigen hier im Detail geregelt wird, denn alle derartigen Problembereiche sind ein Nachteil für die Justiz, ein Nachteil für die Rechtsstaatlichkeit – und darüber hinaus wird das Ansehen der Justiz international beschädigt. Ich denke da etwa nur an den Kaprun-Prozess.

Herr Bundesminister! Ich möchte aber diese Gelegenheit auch dazu nutzen, auf ein be­sonderes Problem hinzuweisen. Wir Sozialdemokraten haben für heute hier einen Entschließungsantrag vorbereitet, und zwar einen betreffend Gerichtsgebührengesetz, Änderung der Rechtsansicht. Tausende Wohnungseigentümer in Österreich sind da­von betroffen.

Ich lese Ihnen jetzt ein Schreiben vor, das ich Anfang Oktober bekommen habe und in dem es heißt:

Ich wurde vor kurzem von meinem Bezirksgericht Saalfelden aufgefordert, Unterlagen bezüglich meines Einfamilienhauses, das 1998 mittels Wohnbauförderungskredit er­richtet beziehungsweise wo im Grundbuch für dieses Darlehen eine Hypothek, zum damaligen Zeitpunkt von der Eintragungsgebühr befreit, eingetragen wurde. Jetzt wur­de vom Bezirksgericht eine Zahlungsaufforderung über 1,2 Prozent Eintragungs­gebühr für das Pfandrecht samt Nebengebühren geschickt, die ich heute erhielt. – Zitatende.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Davon sind in Österreich x-tausende Wohnungseigentümer und Häuslbauer betroffen, die eine Subjektförderung erhalten haben und von Gerichtsgebühren befreit waren. Hintergrund dieser Forderung


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