Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 27

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stimmberechtigter Kommissar pro Mitgliedsland“, allerdings mit einer begrenzten Res­sortzuständigkeit – das kann die Kommission festlegen oder in den Vertrag hinein­ge­schrieben werden –, auf jeden Fall aber mit festen Aufgaben, gibt. Es ist nämlich, so glaube ich, sehr wichtig, dass man es auch den Bürgern gegenüber ver­treten kann, nicht ein A- und ein B-Team der Kommissare zu haben, also solche, die etwas zu sa­gen haben, und solche, die nur eine Gage, ein Sekretariat und ein Dienstauto haben, aber weder mitstimmen dürfen noch eine Aufgabe haben. Ehrlich gesagt: Solche na­tionale Interventionsreferenten braucht kein Mensch! Da ist unser Vorschlag deutlich besser, und er gewinnt täglich mehr Anhänger. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

Ein zweiter wichtiger Bereich ist die rechtliche Kontrolle der Beschlüsse des Euro­päischen Rats – der jetzt eine neue eigene Institution werden wird – durch den Euro­päischen Gerichtshof. Ich halte das in Hinsicht auf die Rechtskontrolle und die Trans­parenz der Entscheidungen für absolut sinnvoll. Dieser Punkt ist bereits akzeptiert.

Ein dritter Bereich umfasst die Stärkung der Euro-Zone. Es ist meiner Überzeugung nach ein entscheidender Punkt, dass sich jene Mitgliedsländer, die in der Euro-Zone sind, in verschiedenen Fragen klar äußern können, dass damit die Ent­schei­dungs­struk­tur innerhalb der Euro-Zone besser abgefedert wird.

Dass dies notwendig ist, hat man ja anhand der Ereignisse rund um den Stabilitätspakt gesehen, der aus meiner Sicht nicht in der Substanz in Frage gestellt, aber in der Fle­xibilität der Anwendung verbessert werden muss, denn: Wir brauchen einen Stabilitäts- und Wachstumspakt mit Biss! Das, was sich jetzt abzeichnet, dass sich nämlich manche daran halten, andere aber überhaupt nicht und damit eigentlich ein rechtsfreier Raum eintritt, der politisch entstanden ist, scheint mir kein taugliches Prinzip zu sein. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Scheibner und Neudeck.)

Ein weiterer Bereich, der für uns Österreicher und für föderal organisierte Staaten be­sonders bedeutsam ist, ist die Frage der Daseinsvorsorge, die Services of General Interest, also die kommunalen Dienstleistungen in puncto Wasser, Müll und verschie­dene andere Bereiche.

Wir haben dazu einen Text vorgeschlagen, der natürlich erst am Ende abgestimmt wer­den wird, gegen den aber bisher eigentlich kein Einspruch gekommen ist. Dieser Text wäre, sollte er durchgehen, eine gewaltige Verbesserung, sogar gegenüber dem heutigen Status quo: Benita Ferrero-Waldner hat vorgeschlagen, dass ein euro­päisches Gesetz über Grundsätze und Bedingungen die Kompetenz der Mitglied­staa­ten beachten muss, solche Dienste zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben oder zu finanzieren.

Das wäre ein ganz gewaltiger Fortschritt gegenüber heute, weil es in den derzeitigen Verträgen sehr unterschiedliche Formulierungen gibt. Einmal wird das Subsidiaritäts­prinzip betont, in anderen Bestimmungen wird eher das zentrale Binnenmarktprinzip be­tont. Die Judikate des Europäischen Gerichtshofs sind entsprechend vielfältig und zum Teil einander widersprechend.

Wenn wir das durchbekommen, dann haben wir für unsere Gemeinden, für den Fö­deralismus und für die Subsidiarität einen großen Erfolg errungen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Benita Ferrero-Waldner ist es außerdem gelungen, im Artikel III-116, der die rechtliche Basis für die Strukturfonds und die Kohäsionspolitik darstellt, klarzustellen, dass diese Politiken – das ist erstmal jetzt enthalten – auch die Frage der Grenzregionen und der Berggebiete besonders beachten müssen. Das ist, so glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt, denn damit haben wir einen Anhaltspunkt, der über den jetzigen Bereich der


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