Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 28

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Erweiterung hinausgeht und vor allem in diesen wichtigen Regionen einiges sicher­stellen könnte.

Völlig offen ist noch die Revision des EURATOM-Vertrags. Diesbezüglich haben wir bisher wenig Unterstützung gefunden. Ich glaube, dass wir uns auch in der Frage – Michael Spindelegger hat es schon angesprochen – der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik die Texte sehr ernst und genau ansehen müssen.

Was wird da vorgeschlagen? – Es ist bisher innerhalb der Ratsformationen in der Re­gierungskonferenz noch nie anhand von Texten diskutiert worden. Ich sage ganz offen: Das stört mich. Gescheiter wäre gewesen, man hätte einen Text vor dem Konklave auf den Tisch gelegt, wie das angekündigt wurde, und dann hätte man konkret arbeiten können. Jetzt gibt es zwei Vorschläge: einen vor dem Konklave, der uns informell be­kannt gegeben wurde, und einer wurde nach dem Konklave herumgereicht.

Beide Texte enthalten zwei neue Vorschläge, einen für die strukturierte Zusam­men­arbeit, der besser als der Konklaveentwurf ist, das sage ich hier sehr offen, denn der Kon­klaveentwurf war aus meiner Sicht eine sehr intransparente Möglichkeit, bei der eigentlich ein „closed shop“ hätte entstehen können, bei der wenige Gründungs­mitglieder für eine solche militärische Zusammenarbeit die Chance gehabt hätten, an­dere auszuschließen, selbst die Kriterien festzulegen und darüber zu entscheiden, wen sie dazu lassen.

Das, was jetzt auf dem Tisch liegt, ist besser, aber aus meiner Sicht noch nicht klar genug. Wir wollen haben, dass im Rat mit allen 25 Mitgliedsländern die Prinzipien dis­kutiert werden und dass dann auch die Spielregeln klar erkennbar sind, wohin ei­gentlich die Reise bei dieser militärisch strukturierten Zusammenarbeit gehen soll.

Der zweite Text enthält die Frage einer Beistandsverpflichtung. Die erste Formulierung enthielt eine starke militärische Komponente. Im zweiten Text, der am Freitag nach der Diskussion verteilt wurde, ist die militärische Komponente deutlich weniger betont. Es ist aber klar erkennbar, dass beide Vorschläge erstmals einem Staat der EU, der at­tackiert wird, eine solidarische Hilfeleistung zumessen. Ich sage auch jetzt ganz offen: Das scheint mir auch sinnvoll zu sein, denn wenn wir in einer gemeinsamen Union sind, dann ist es selbstverständlich, dass wir einander Solidarität schulden. Das ist ge­nauso, wenn dem Burgenland etwas passiert, dann ist Vorarlberg solidarisch und muss es auch sein oder Salzburg und die ganze Bundesregierung. Genau das erwarte ich auch innerhalb einer europäischen Familie wie unserer Union. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wichtig ist, dass erstmals Artikel 51 der UNO-Charta erwähnt wird, das heißt, dass wir die politische Zusage abgeben, den Partnern im Falle einer Aggression auf deren ei­genem Territorium zu Hilfe zu kommen, politische Assistenz zu leisten, und selbst entscheiden, wie wir das konkret umsetzen.

Ich weiß, dass es diesbezüglich manche Bedenken gibt. Es gibt juristische Bedenken, verfassungsrechtliche Bedenken und politische Bedenken. Ich denke, dass der zweite Vorschlag aber durchaus in die richtige Richtung zeigt. Er ist auch interessant für die österreichische Verfassungsdiskussion, weil er nach meiner Überzeugung keine Ent­sorgung, wie es befürchtet wurde, der Neutralität darstellt. Wir haben im Rahmen der öster­reichischen Verfassungsreform – Artikel 23f – unsere Verfassung bereits dahin gehend geändert, dass wir an europäischen Aktionen mit einem europäischen Mandat teilnehmen können. Es ist unsere Entscheidung, dann zu sagen: Ja, wir machen das, ja, wir machen das mit diesen Möglichkeiten, mit diesen Instrumenten.

Ich glaube daher, dass es wesentlich ist, dass wir jetzt nicht den Eindruck erwecken, damit werde das Neutralitätsgesetz in seiner Gesamtheit in Frage gestellt, das ist nicht


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