Kulturkooperation
Das kulturelle Erbe Europas stellt ein
einzigartiges Vermögen von weit reichender Bedeutung dar. Die Idee eines
vereinten Europa lebt zu einem nicht unwesentlichen Teil vom Miteinander der
vielfältigen nationalen Kulturen. Die Europäische Union hat die Aufgabe, einen
Beitrag zur Entfaltung dieser Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer
nationalen und regionalen Vielfalt bei gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen
kulturellen Erbes zu leisten. Die Förderung des kulturellen Dialogs und des
wechselseitigen Kennenlernens der Kulturen und der Geschichte der europäischen
Völker sind daher neben dem Austausch von Kulturschaffenden und Kulturgütern
und neben der Zugänglichmachung des gemeinsamen Kulturerbes durch Digitalisierung
der Ressourcen von eminent europäischem Belang. Die Erweiterung der
Europäischen Union markiert einen neuen Qualitätssprung in bezug auf die
Bewusstwerdung eines gemeinsamen europäischen Kulturerbes und wird seitens
Österreichs als Schlüssel für einen immer enger werdenden Zusammenschluss der
europäischen Staaten gesehen. Österreich trägt diesem Anliegen durch eine große
Zahl von grenzüberschreitenden Kulturprojekten Rechnung, die auf lokaler,
regionaler oder überregionaler Ebene sowie privat und/oder öffentlich
organisiert und finanziert werden.
Bildungskooperation
Bildungseinrichtungen übernehmen bei der
Vorbereitung der Bürgerinnen und Bürger auf die Erweiterung eine
Schlüsselrolle. Im Schulbereich wurden dazu zahlreiche Maßnahmen getroffen: so
wurden Fortbildungsveranstaltungen für österreichische Lehrer/innen zum Thema
„Die Erweiterung der EU“ durchgeführt; im Schuljahr 2002/2003 wurde ein
Schulwettbewerb „Was Europa bewegt“ veranstaltet, um den Meinungsbildungsprozess
zum Thema EU-Erweiterung anzukurbeln. Das Thema der EU-Erweiterung wird außerdem
bei der Neubearbeitung und Aktualisierung von Schulbüchern und bei neuen Schulbüchern
vor allem für Geschichte und Sozialkunde sowie für Geographie und
Wirtschaftskunde behandelt. Eine besondere Bedeutung kommt der regionalen
Kooperation mit den Nachbarländern Slowakei, Slowenien, Ungarn und Tschechien
zu. Im Sinne von lernenden Regionen, in denen im Bildungsbereich über Grenzen
hinweg kooperiert wird, wurden daher zahlreiche Maßnahmen gesetzt (z.B. Schüleraustausch,
gemeinsam Projekte, elektronische Schulkooperationen).
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird ersucht,
1. die
grenzüberschreitende Polizei- und Sicherheitskooperation mit unseren Nachbarländern
weiter auszubauen und insbesondere
im Bereich der Bekämpfung der illegalen
Migration und der Schlepperei auch die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und
Transitländern der Migranten zu intensivieren
im Bereich der Bekämpfung der
Eigentumskriminalität/Kriminaltourismus die Kooperation mit Rumänien
besonders zu intensivieren
die
Verhandlungen über entsprechende Kooperationsverträge mit der Slowakei, mit Ungarn
und mit der Tschechischen Republik fortzusetzen und zu einem Abschluss zu
bringen;
2. die Zusammenarbeit mit den Österreich benachbarten EU-Beitrittsländern im Rahmen der Regionalen Partnerschaft zu intensivieren und sicherzustellen, dass diese zu