Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 91

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Kulturkooperation

Das kulturelle Erbe Europas stellt ein einzigartiges Vermögen von weit reichender Be­deutung dar. Die Idee eines vereinten Europa lebt zu einem nicht unwesentlichen Teil vom Miteinander der vielfältigen nationalen Kulturen. Die Europäische Union hat die Aufgabe, einen Beitrag zur Entfaltung dieser Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wah­rung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt bei gleichzeitiger Hervorhebung des ge­mein­samen kulturellen Erbes zu leisten. Die Förderung des kulturellen Dialogs und des wechselseitigen Kennenlernens der Kulturen und der Geschichte der europäischen Völker sind daher neben dem Austausch von Kulturschaffenden und Kulturgütern und neben der Zugänglichmachung des gemeinsamen Kulturerbes durch Digitalisierung der Ressourcen von eminent europäischem Belang. Die Erweiterung der Europäischen Union markiert einen neuen Qualitätssprung in bezug auf die Bewusstwerdung eines ge­meinsamen europäischen Kulturerbes und wird seitens Österreichs als Schlüssel für einen immer enger werdenden Zusammenschluss der europäischen Staaten gesehen. Österreich trägt diesem Anliegen durch eine große Zahl von grenzüberschreitenden Kulturprojekten Rechnung, die auf lokaler, regionaler oder überregionaler Ebene sowie privat und/oder öffentlich organisiert und finanziert werden.

Bildungskooperation

Bildungseinrichtungen übernehmen bei der Vorbereitung der Bürgerinnen und Bürger auf die Erweiterung eine Schlüsselrolle. Im Schulbereich wurden dazu zahlreiche Maß­nahmen getroffen: so wurden Fortbildungsveranstaltungen für österreichische Leh­rer/innen zum Thema „Die Erweiterung der EU“ durchgeführt; im Schuljahr 2002/2003 wurde ein Schulwettbewerb „Was Europa bewegt“ veranstaltet, um den Meinungs­bil­dungsprozess zum Thema EU-Erweiterung anzukurbeln. Das Thema der EU-Er­weiterung wird außerdem bei der Neubearbeitung und Aktualisierung von Schul­büchern und bei neuen Schulbüchern vor allem für Geschichte und Sozialkunde sowie für Geographie und Wirtschaftskunde behandelt. Eine besondere Bedeutung kommt der regionalen Kooperation mit den Nachbarländern Slowakei, Slowenien, Ungarn und Tschechien zu. Im Sinne von lernenden Regionen, in denen im Bildungsbereich über Grenzen hinweg kooperiert wird, wurden daher zahlreiche Maßnahmen gesetzt (z.B. Schüleraustausch, gemeinsam Projekte, elektronische Schulkooperationen).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht,

1. die grenzüberschreitende Polizei- und Sicherheitskooperation mit unseren Nachbar­ländern weiter auszubauen und insbesondere

im Bereich der Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei auch die Zu­sammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern der Migranten zu intensivieren

im Bereich der Bekämpfung der Eigentumskriminalität/Kriminaltourismus die Koope­ra­tion mit Rumänien besonders zu intensivieren

die Verhandlungen über entsprechende Kooperationsverträge mit der Slowakei, mit Un­garn und mit der Tschechischen Republik fortzusetzen und zu einem Abschluss zu bringen;

2. die Zusammenarbeit mit den Österreich benachbarten EU-Beitrittsländern im Rah­men der Regionalen Partnerschaft zu intensivieren und sicherzustellen, dass diese zu


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite