Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, zusätzlich zu den 75 Millionen € aus dem Gewinn der Notenbank und den noch nicht verfügbaren Geldern aus dem ERP-Fonds konkrete Vorschläge für weitere Mittel, die für die Forschung und Entwicklung zweckgewidmet werden können, zu machen.
Weiters wird der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, die einzelnen Alternativen darzustellen und die budgetmäßige Auswirkung deren Verwendung darzustellen, um so eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Zweckwidmung von Geldern für Forschung und Entwicklung zu generieren und durch die Entscheidung für zusätzliche Mittel sicherzustellen, dass das Regierungsziel einer Forschungsquote von 2,5 Prozent bis 2006 auch tatsächlich erreicht werden kann.
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Ein zweiter Bereich, der uns hier wichtig zu sein scheint, sind die Forschungsfreibeträge. Wir halten grundsätzlich einen steuerlichen Anreiz für zusätzliche Forschungsausgaben für eine sinnvolle Maßnahme. Die Betonung liegt allerdings auf dem Wort „zusätzlich“.
Da hat es schon einen Sinn, sich anzuschauen, wie Sie tatsächlich das Gesetz verändern. Was Sie nämlich verändern, sind die Voraussetzungen für den 25-prozentigen Forschungsfreibetrag in zweierlei Weise:
Einerseits werden die Notwendigkeit des Patents und der Nachweis volkswirtschaftlichen Nutzens nicht mehr verlangt, was wir für sinnvoll halten, weil das eine sehr willkürliche Einschränkung ist. Was Sie aber bei dieser Gesetzesänderung auch machen, ist, dass Sie definitiv die Ausnahme streichen. Das heißt, Sie lassen zu, dass in Zukunft auch Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie Aufwendungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geltend gemacht werden können. Doch das bedeutet tatsächlich, dass es möglich ist, dass diese Gelder unter dem Titel „Forschungsfreibetrag“ in Wirklichkeit eine Investitionsförderung sind, die in keiner Weise sicherstellt, dass zusätzliche Forschung betrieben wird.
Sie stellt zwar schon sicher, dass die Forschungsquote steigt, was in Ihrem Sinne ist, aber sie stellt aber nicht unbedingt sicher, dass zusätzlich geforscht wird, denn im Extremfall kann das heißen, dass eine große Firma, die heute schon große Forschungsaufwendungen hat, zusätzlich zum Beispiel für Gebäude oder Ähnliches Abschreibungen machen kann, dafür Freibeträge erhält, aber nicht mehr forscht als sonst. Doch das kann wohl nicht im Sinne des Erfinders sein. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Das halten wir für möglich, aber das ist nicht unbedingt gesagt. Es wird viel von der Verordnung abhängen, die noch erlassen werden muss. Sie liegt uns nicht vor, und wir können daher nur davon ausgehen, was derzeit im Gesetz steht.
Ich bringe daher, um die Auswirkungen dieses Freibetrages auch überprüfen zu können, einen weiteren Entschließungsantrag ein.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sburny, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der Auswirkungen der steuerlichen Begünstigungen für Forschung und Entwicklung in zwei bis spätestens drei Jahren
Der Nationalrat wolle beschließen: