Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 164

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

zelnen Gruppe in allen verschiedenen Gesetzesmöglichkeiten, die es gibt. Das sind insgesamt – ich habe es nachgezählt – 73 verschiedene Gruppen von Ausländern, die gesetzlich unterschieden werden.

Alle positiven Sachen aus diesen 73 Gruppen, davon die allerbesten, sind jetzt auf diese eine Gruppe, nämlich die Freunde des Finanzministers, konzentriert. Das führt zum Beispiel dazu, dass nicht nur ihre Kinder besser gestellt sind als die Kinder aller anderen Fremden hier in Österreich, sondern das führt auch dazu, dass diese Freunde ihre Kammerzofen, Chauffeure, Privatsekretärinnen et cetera hierher mitnehmen dürfen.

Diese Menschen sind dann hier in einer besonders eigenartigen Situation, in einer be­sonders bedauerlichen Situation. Ich würde das fast als modernes Sklaventum be­zeichnen, weil sie nämlich zwar hier für diesen einen Dienstgeber arbeiten dürfen, sie dürfen auch in alle Sozialversicherungssysteme einzahlen, zum Beispiel in die Arbeits­losenversicherung, aber sie werden nie Arbeitslosengeld bekommen, weil sie nämlich, sobald dieses Dienstverhältnis unterbrochen ist, ihr Aufenthaltsrecht verlieren und das Land verlassen müssen, sodass sie natürlich auch keinerlei Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld oder dergleichen bekommen, und zwar auch vollkommen unabhängig davon, wie lange sie hier in diesem Land gelebt haben. Ob sie fünf Jahre, zehn Jahre oder nach länger hier waren, ist vollkommen irrelevant. Diese Menschen sind an diese eine Person gebunden und haben sonst keinerlei Chance, herzukommen.

Wir werden aus diesem Grund diese Passage – aber nicht nur diese – ablehnen, weil das einfach eine Art und Weise ist, wie nicht wirklich geholfen wird. Fragen Sie Kol­legen Auer, was wirklich das Problem ist: dass wir nach den jetzigen Gesetzen jene Men­schen, die herkommen wollen, die herkommen könnten und die unsere Wirtschaft brauchen würde – Sie, Kollege Auer, haben im Finanzausschuss ein wunderbares Beispiel dafür genannt –, nicht herholen können. Aber für diese Personen brauchen wir hier eine Verbesserung, und nicht dafür, dass irgendwelche Leute Kammerzofen mitnehmen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

17.32

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

 


17.32

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihr Augenmerk auf zwei Gesetze lenken, die im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes mit verhandelt werden, nämlich auf die No­vellierung des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes und des Pensionskassenge­set­zes. (Abg. Öllinger: Jessas na!)

Es handelt sich um eine technische Veränderung, zu der wir durch die EU-Richtlinie zum Thema Geldwäsche angehalten werden. Diese Kassen unterliegen auch dem Bank­wesen, daher ist die Identität des in diese Kasse Einzahlenden festzustellen. Dies wird bei der Pensionskasse und noch viel stärker bei der betrieblichen Mitarbei­tervor­sorge selbstverständlich am Arbeitsplatz gemacht. Daher haben wir einen weiteren Verwaltungsaufwand vermieden, indem es jetzt möglich ist, den vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger im Zuge des Inkassos ohnehin festzustellenden Datensatz der zehnstelligen Sozialversicherungsnummer für diese Identifizierung zu verwen­den. – So weit, so gut zu dieser Maßnahme.

Ich möchte das Augenmerk aber auch darauf lenken, dass dies – so wie die gesamte Mitarbeitervorsorge und das Pensionskassensystem – ein weiterer Beleg dafür ist, dass der im Politischen manches Mal dargestellte Gegensatz zwischen dem Umlage-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite