Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 170

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Kogler schon gesagt hat, „Kraut- und Rüben-Gesetz“ wird die Behandlung der Artikel 4 und 7 sein beziehungsweise von Teilen davon.

Bei Artikel 4, der Änderung des Bundesfinanzgesetzes, geht es unter anderem um die Ausgliederung der Entwicklungszusammenarbeit, der Durchführungsorganisation aus dem Außenamt in die Austrian Development Agency. Das wird formell mit 1. Jänner geschehen sein, wird uns gesagt. Darüber, wie die Vorbereitungen tatsächlich stehen, gibt es leider keine parlamentarische Debatte, weil die Frau Außenministerin leider keine Zeit hat, das mit uns zu debattieren.

Aber was die Finanzen betrifft, so bestätigt die Vorlage dieses Bundesfinanzgesetzes jetzt neuerlich, was von grüner Seite bei den Ausgliederungen bereits immer wieder ge­sagt wurde, dass nämlich die parlamentarische Kontrolle über das Budget ein­geschränkt wird. Dinge, die bisher im Gesetz enthalten waren – also welche Bereiche im Detail gefördert werden –, entziehen sich ab 2004 unserer Kontrolle. Das ist einer der Kritikpunkte auch bei dieser Ausgliederung. Ich habe zum Beispiel von meiner Kollegin Moser gehört, dass es bei der Lebensmittelagentur ähnlich war. Alle diese Agenturen werden der parlamentarischen Kontrolle, zum Beispiel was das Bud­get betrifft, entzogen. Wir haben keine Übersicht mehr. Das ist ein Kritikpunkt, den ich hier, weil das von Ihnen wohl so beschlossen werden wird, anbringen möchte.

Ein zweiter Punkt dazu: Gerade im Bereich Entwicklungszusammenarbeit war es nicht so, dass wir bisher zufrieden gewesen wären. Nicht nur von uns Grünen, sondern auch von diversen NGOs und im Außenministerium selbst gab es Stimmen, die gesagt haben, eigentlich müsste man dem Budget zusammengefasst entnehmen können, in wel­chem Ministerium was in der Entwicklungszusammenarbeit gemacht wird. Es ist nämlich nicht so, dass diese nur im Außenamt angesiedelt ist. Da gibt es die Nahrungsmittelhilfe im Lebensministerium, da gibt es die Katastrophenhilfe im Bun­deskanzleramt, da gibt es die internationalen Finanz-Institutionen im Finanzministe­rium. Das sind überall eigene Budgetposten. Nirgendwo – auch nicht gegenüber dem Parlament – gibt es eine Gesamtübersicht, wo man ersehen könnte: Was ist das Gesamtvolumen? Was sind die Gesamtausgaben?

Mit diesem Gesetz wird das, was wir sehen, noch weniger. Statt dass man her­ge­gangen wäre und gesagt hätte – auch im Zuge dieser Ausgliederung, wenn sie schon sein soll –: Wir fassen wenigstens einmal alle Bereiche aus all diesen Ministerien zu­sammen, wir machen das, was auch in der EU immer gefordert wird, nämlich eine ko­härente Entwicklungspolitik, nicht da ein bisschen und dort ein bisschen, sondern gemeinsam!, wird die Kontrolle über einen großen Teil des EZA-Budgets des Außen­ministeriums dem Parlament entzogen. Wir werden das dann nur mehr – hoffentlich! – über den Rechnungshof erfahren können und über die Berichte, die uns die Geschäfts­führung der ADA wohl auch vorlegen wird. Aber in dem Sinn, wie es eigentlich für solche Budgetposten notwendig wäre, dass nämlich das Parlament auch die Kontrolle hat, gibt es das nicht mehr. – Also das ist eine der Begründungen, warum wir diesem Ge­setzesblock, der hier zur Debatte und dann zur Abstimmung steht, nicht zustimmen werden.

Weiterer Punkt: Lassen Sie mich zum Artikel 7 kommen. Was das mit der Konjunk­turbelebung zu tun hat, frage ich mich auch, nämlich der Absatz und der Punkt des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, dass Ehegatten – Ehegattinnen wohl auch, nicht nur Ehegatten, wie es hier im Gesetz steht – und ausländische Bedienstete von so ge­nannten Schlüsselkräften auch die Möglichkeit haben werden, eben aus der Quote aus­genommen beschäftigt zu sein. (Abg. Bucher: Das ist schon so bei den Diplo­maten!)

 


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