Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 198

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bildung wird tatsächlich nicht mehr in Anspruch genommen und steht Akademikern nicht offen; deshalb wird sie durch das Verwaltungspraktikum ersetzt.

Das ist eine wertvolle Information, aber eine wertvolle substanzlose Information, denn ich frage mich: Warum wird die Eignungsausbildung tatsächlich nicht mehr in Anspruch genommen? Lag es an den gesetzlichen Rahmenbedingungen oder lag es vielleicht etwa an den Rahmenbedingungen, die es in den Ressorts gegeben hat? Die Eig­nungsausbildung stand FachschulabsolventInnen und HochschulabsolventInnen nicht offen, sondern nur – nur! – AbsolventInnen einer mittleren Ausbildung, aber es muss irgendeinen Grund geben, warum sie nicht in Anspruch genommen wurde und warum das schief gelaufen ist.

Ich glaube, der Herr Staatssekretär war damals im Ausschuss nicht anwesend, es war nur der Staatssekretär für Sport da. Waren Sie im Ausschuss? Ich habe Sie schon im Ausschuss gefragt: Es muss, wenn Gesetze geändert werden oder wenn eine ge­setzliche Bestimmung stillschweigend ausläuft, eine Begründung dafür geben. Gibt es irgendeine Art von Evaluierung, die Sie dazu bringt, diese Regelung durch eine neue gesetzliche Bestimmung zu ersetzen? – Ich bin da prinzipiell völlig offen und meine, dass das eine Maßnahme ist, die Sinn macht, aber es muss eine Begründung dafür geben, warum sich etwas nicht bewährt hat und warum man es deshalb durch etwas anderes ersetzt, denn sonst hege ich den Verdacht, dass sich auch die neue Bestim­mung – so wie die alte – nicht bewähren wird. – Das ist die zweite Bemerkung.

Die dritte Bemerkung positiver Art betrifft die Frage der Erhöhung der Gehälter im öffent­lichen Dienst. Selbstverständlich begrüßen wir diesen Gehaltabschluss, der da getätigt wurde. Grundsätzlich begrüßen wir, dass er überhaupt in dieser Höhe zu Stan­de gekommen ist. Er ist auch – das wurde von der Gewerkschaft, von den Per­sonal­vertretungen durchaus honoriert – von der Geschwindigkeit des Zustandekommens und von der Dimension her zu begrüßen. Ich habe es schon einmal gesagt, die öster­reichischen PensionistInnen würden sich über eine Pensionserhöhung in diesem Aus­maß sehr freuen, wiewohl es trotzdem nicht so sein sollte, dass der Eindruck entsteht, dass alle völlig und ausschließlich zufrieden wären. Ich glaube, nicht alles ist damit auch in Erfüllung gegangen.

Zu meinen letzten beiden Bemerkungen: Jetzt möchte ich auch an die Ausführungen von Frau Kollegin Kuntzl anschließen, die meinte, da man der Umsetzung des Uni­versitätsgesetzes 2002 nicht zustimmen konnte, sei es umso mehr konsequent, dass sich die Opposition sträubt und sich diesen – wenn auch logisch oder konsequent an­schließenden – gesetzlichen Regelungen auch verweigert. Nicht nur die möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken, die geäußert wurden und die sich möglicherweise auch bewahrheiten – ich kann das nicht vorwegnehmen –, sondern auch die Praxis, die sich daraus entwickelt hat, zeigen, dass das Universitätsgesetz 2002 nicht nur ein lücken-, sondern auch pannenbehaftetes Gesetz ist. Und angesichts dessen können Sie nicht erwarten, dass man sich dem anschließt.

Eine letzte Bemerkung, Herr Staatssekretär: Wir haben am Nachmittag ohne Anwesen­heit von Regierungsmitgliedern schon einmal über die Problematik der Frühpensionie­rungen von Lehrerinnen und Lehrern und über die Auswirkungen dieser Frühpen­sionie­rungen in den Schulen gesprochen. Jetzt bin ich ganz mild und sage, vielleicht hat sich niemand den Kopf darüber zerbrochen. Wenn dem so wäre, wäre es höchst tadelhaft, und in der Schule wäre das bei der Bewertung sozusagen mit minus vier zensuriert worden. Man hat sich, so glaube ich, sehr wohl den Kopf zerbrochen, man hat die Aus­wirkungen, die es jetzt gibt, gewollt und wissentlich in Kauf genommen.

Ich möchte mich jetzt diesbezüglich nicht verbreitern, weil Kollege Brosz dazu noch Stellung nehmen wird, aber es ist mir ein Anliegen, Herr Staatssekretär, Ihnen zu


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