bildung wird tatsächlich nicht mehr in Anspruch genommen und steht Akademikern nicht offen; deshalb wird sie durch das Verwaltungspraktikum ersetzt.
Das ist eine wertvolle Information, aber eine wertvolle substanzlose Information, denn ich frage mich: Warum wird die Eignungsausbildung tatsächlich nicht mehr in Anspruch genommen? Lag es an den gesetzlichen Rahmenbedingungen oder lag es vielleicht etwa an den Rahmenbedingungen, die es in den Ressorts gegeben hat? Die Eignungsausbildung stand FachschulabsolventInnen und HochschulabsolventInnen nicht offen, sondern nur – nur! – AbsolventInnen einer mittleren Ausbildung, aber es muss irgendeinen Grund geben, warum sie nicht in Anspruch genommen wurde und warum das schief gelaufen ist.
Ich glaube, der Herr Staatssekretär war damals im Ausschuss nicht anwesend, es war nur der Staatssekretär für Sport da. Waren Sie im Ausschuss? Ich habe Sie schon im Ausschuss gefragt: Es muss, wenn Gesetze geändert werden oder wenn eine gesetzliche Bestimmung stillschweigend ausläuft, eine Begründung dafür geben. Gibt es irgendeine Art von Evaluierung, die Sie dazu bringt, diese Regelung durch eine neue gesetzliche Bestimmung zu ersetzen? – Ich bin da prinzipiell völlig offen und meine, dass das eine Maßnahme ist, die Sinn macht, aber es muss eine Begründung dafür geben, warum sich etwas nicht bewährt hat und warum man es deshalb durch etwas anderes ersetzt, denn sonst hege ich den Verdacht, dass sich auch die neue Bestimmung – so wie die alte – nicht bewähren wird. – Das ist die zweite Bemerkung.
Die dritte Bemerkung positiver Art betrifft die Frage der Erhöhung der Gehälter im öffentlichen Dienst. Selbstverständlich begrüßen wir diesen Gehaltabschluss, der da getätigt wurde. Grundsätzlich begrüßen wir, dass er überhaupt in dieser Höhe zu Stande gekommen ist. Er ist auch – das wurde von der Gewerkschaft, von den Personalvertretungen durchaus honoriert – von der Geschwindigkeit des Zustandekommens und von der Dimension her zu begrüßen. Ich habe es schon einmal gesagt, die österreichischen PensionistInnen würden sich über eine Pensionserhöhung in diesem Ausmaß sehr freuen, wiewohl es trotzdem nicht so sein sollte, dass der Eindruck entsteht, dass alle völlig und ausschließlich zufrieden wären. Ich glaube, nicht alles ist damit auch in Erfüllung gegangen.
Zu meinen letzten beiden Bemerkungen: Jetzt möchte ich auch an die Ausführungen von Frau Kollegin Kuntzl anschließen, die meinte, da man der Umsetzung des Universitätsgesetzes 2002 nicht zustimmen konnte, sei es umso mehr konsequent, dass sich die Opposition sträubt und sich diesen – wenn auch logisch oder konsequent anschließenden – gesetzlichen Regelungen auch verweigert. Nicht nur die möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken, die geäußert wurden und die sich möglicherweise auch bewahrheiten – ich kann das nicht vorwegnehmen –, sondern auch die Praxis, die sich daraus entwickelt hat, zeigen, dass das Universitätsgesetz 2002 nicht nur ein lücken-, sondern auch pannenbehaftetes Gesetz ist. Und angesichts dessen können Sie nicht erwarten, dass man sich dem anschließt.
Eine letzte Bemerkung, Herr Staatssekretär: Wir haben am Nachmittag ohne Anwesenheit von Regierungsmitgliedern schon einmal über die Problematik der Frühpensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern und über die Auswirkungen dieser Frühpensionierungen in den Schulen gesprochen. Jetzt bin ich ganz mild und sage, vielleicht hat sich niemand den Kopf darüber zerbrochen. Wenn dem so wäre, wäre es höchst tadelhaft, und in der Schule wäre das bei der Bewertung sozusagen mit minus vier zensuriert worden. Man hat sich, so glaube ich, sehr wohl den Kopf zerbrochen, man hat die Auswirkungen, die es jetzt gibt, gewollt und wissentlich in Kauf genommen.
Ich möchte mich jetzt diesbezüglich nicht verbreitern, weil Kollege Brosz dazu noch Stellung nehmen wird, aber es ist mir ein Anliegen, Herr Staatssekretär, Ihnen zu