Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 123

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Woher kriege ich noch Geld herein? Und da ist man auf die Idee gekommen, beim Karenzgeldzuschuss Geld hereinzuholen, bei einem Gesetz, das zwar 1995/96 be­schlossen, aber nie so vollzogen wurde.

Sieben Jahre lang wurde dieses Gesetz, das man beschlossen hat, nämlich die Rück­zahlbarkeit von Zuschüssen, in dieser Republik nicht vollzogen. Das hat kein Finanz­minister angerührt – aus guten Gründen, weil vermutlich, wie wir schon damals gesagt haben, bei diesen Personen, also Familien mit niedrigen Einkommen, Alleinstehende beziehungsweise deren Partner – das sind in der Regel sehr junge und nicht gerade einkommensstarke Personengruppen –, wenig zu holen ist, der Aufwand aber, das über jährliche Vorschreibungen eines Jahresbeitrages – abhängig vom Einkommen ist der definiert – zurückzuholen, eine ordentliche Belastung für das Finanzamt darstellt und der bürokratische Aufwand unserer Meinung nach wesentlich höher ist als der Ertrag.

Das hat jedoch Finanzminister Grasser nicht gestört, er hat sich gedacht: Kohle ist Kohle, von wo, ist mir egal, ich hole sie mir, auch von denen, die kein oder kaum ein Einkommen haben. – Und genau das ist herausgekommen!

Und jetzt komme ich zu dem „Salat“ – ein unglaublicher Dilettantismus! –: 2003 kommt man im Finanzministerium auf die Idee, sich jetzt das Geld zu holen, in der Regel, wie schon gesagt, von den Kindesvätern, aber auch von Familien mit sehr nied­rigen Einkommen. Man macht eine Briefaktion, eine Informationsaktion. Im Rahmen dieser Informationsaktion werden die Menschen, nämlich jetzt die Unterhaltsverpflich­teten, die bis dato vom Gesetzgeber beziehungsweise von der Administration, Finanz­amt oder wem auch sonst immer nichts erfahren haben über ihr Glück, zurückzahlen zu müssen, aufgefordert, eben das zu tun, und zwar nach den Bestimmungen des KUZuG, des Karenzurlaubszuschussgesetzes! Und das wirklich interessant, denn das Karenzurlaubszuschussgesetz hat es damals gegeben, ist aber 1998 ersetzt worden.

Die Behörde will nun also das Geld von den Leuten zurück, weiß aber selbst nicht ein­mal, dass ein veraltetes Gesetz, ein außer Kraft getretenes Gesetz die Grundlage für die Rückforderung ist. – Da fängt es an. Die Menschen werden aufgefordert, melden sich, erklären ihr Einkommen für bestimmte Jahre – das war sehr unterschiedlich. Aber auch zu einer Erklärung für die Jahre 1996/97 wurden sie aufgefordert. Die Behörde, das Finanzministerium weiß nämlich nicht, dass für die Jahre 1996/97 gar nicht zu­rückgefordert werden kann, weil verjährt, da eine Abgabe – und es handelt sich um eine Abgabe – nach fünf Jahren verjährt ist. Trotzdem: Die Behörde – und das geht auch aus der Anfragebeantwortung hervor – hat von diesen Personen das Geld für die Jahre 1996/97 genommen. Entschuldigen Sie, Herr Kollege, aber das ist doch schlicht eine Sauerei! So kann man nicht agieren!

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege Öllinger! „Sauerei“ ist ein Wort, wofür ich Ihnen einmal einen Ordnungsruf erteilen musste. Ich will das nicht wieder tun – und ersuche Sie daher, diesen Ausdruck durch einen anderen zu ersetzen!

 


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Ich versuche das gedanklich: eine Zumu­tung, eine ordentliche Zumutung.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich danke Ihnen.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist: Es wurde diese Rückzahlung von den betroffenen Menschen – die Finanzbehörde ist da sehr brutal – für mehrere Jahre, denn es sind ja inzwischen viele Jahre vergangen, gefordert, und zwar auf einmal. Das heißt, sie zahlen für die Jahre 1996, 1997, 1998, 1999, 2000 zurück – zwei Wochen Zeit, Ende der Debatte, Ende der Durchsage des Finanzamtes!

 


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