Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 133

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Obwohl die vorliegende Novelle eine durch EU-Richtlinien notwendige Anpassung des Tiertransportgesetzes vorsieht, so muss man doch feststellen, dass es hier die öster­reichische Agrarlobby in trauter Zusammenarbeit mit der österreichischen Frächter­lobby wieder einmal geschafft hat, aus einem sinnvollen Gesetz einen zahnlosen Papiertiger zu machen.

Die österreichische Lösung des notwendigen Verwaltungsaufwandes zur Administra­tion der bereits jetzt herrschenden Rechtslage sieht derzeit nämlich so aus: Man sorgt dafür, dass sich die Kontrollierten selbst kontrollieren und dies brav auf amtlichen For­mularen dokumentieren.

Es ist nämlich so, dass sich der Unternehmer die Beleitpapiere für einen Tiertransport selbst ausstellt. Laut Angaben der Beamten im zuständigen Ministerium haben sich die Unternehmer natürlich noch nie selbst beanstandet, obwohl man durch die zuständige Verwaltung aus Informationen von Kontrollorganen weiß, dass beispielsweise in Kärn­ten 70 Prozent und in Salzburg etwa 50 Prozent der Tiertransporte zu beanstanden sind.

Angesichts dieser Missstände im Bereich der Tiertransporte sollten – und das ist unsere Meinung – deshalb alle Förderungen für diesen Bereich ersatzlos gestrichen werden, denn die einzigen Verlierer auf Grund dieser Zustände sind die Tiere, die eigentlich die Einzigen wären, die durch diese Gesetze geschützt werden sollten.

Wir fordern deshalb, dass die Kontrollen von Tiertransporten wesentlich verstärkt und von kompetenten Veterinären durchgeführt werden. Wir fordern deshalb auch, dass in allen Bundesländern Tiertransportkontrollore angestellt werden. Weiters fordern wir, dass auch bei kurzen Transportstrecken geeignete Fahrzeuge zwingend eingesetzt werden müssen. Wir fordern auch, dass eine jährliche Berichterstattung über die Kontrollen an die EU-Kommission und an den Nationalrat vorgeschrieben wird.

Die vorliegende Novelle, sehr geehrte Damen und Herren, entspricht aus unserer Sicht den Ansprüchen eines humanen Tierschutzes nicht, und deshalb werden wir Sozial­demokraten dem vorliegenden Antrag unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.)

15.47

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Böhm. Redezeit: 5 Minuten. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.

 


15.47

Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Über 205 Millionen Schlachttiere werden alljährlich quer durch Europa transportiert, und das unter hinreichend bekannten Bedingungen.

Sich für den Tierschutz einzusetzen, ist nicht nur sympathisch, sondern notwendig. Wir, die ÖVP-Fraktion, messen dem Tierschutz eine sehr hohe politische Bedeutung sowie eine hohe ethische Dimension zu. Der Tierschutz gehört zu einer humanen Ge­sellschaft. Für uns Katholiken gehören die Tiere zur Schöpfung Gottes. Sie haben darum eine eigene Beachtung zu erfahren.

Der Mensch, das vernunftbegabte Wesen der Schöpfung, hat die Verantwortung, die Tiere ihrer Art entsprechend zu behandeln. Gerade wegen der hohen Bedeutung des Tierschutzes steht das Parlament in der Verantwortung, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Die Frage, was zu den geeigneten Maßnahmen zählt, ist dabei keine Frage des guten Willens, sondern nüchterner rationaler Bewertung.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite