Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 135

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gesetz – zu dem jetzt ein Entwurf vorliegt, in dem Wesentliches fehlt – dafür einsetzt, dass die Forderung des Tierschutz-Volksbegehrens durchgesetzt wird, nämlich den Tierschutz in der Verfassung festzuschreiben – als Wahrung der Würde von Mitge­schöpfen. Das fehlt in diesem Entwurf zurzeit völlig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was im Bundes-Tierschutzgesetz auch fehlt – klarerweise, muss man fast dazu sagen –, ist der Bereich Tiertransporte. Daher ist es umso wichtiger, sich dem vorlie­genden Gesetz, das eine EU-Richtlinien-Umsetzung darstellt, genau zu widmen und sich auch genau anzuschauen, welche Veränderungen es bringt.

Es ist erstens natürlich notwendig – und mehr als überfällig –, EU-Gesetzgebung und ‑Richtlinien in Österreich umzusetzen.

Zweitens muss ich leider festhalten, dass dabei allerdings das geltende österreichische Tiertransportgesetz deutlich entschärft wird, das heißt, dass wir hier durch die EU veranlasst sind, Regelungen zu beschließen, die weniger scharf, weniger streng sind als das österreichische Tiertransportgesetz, das bislang gegolten hat. Ich nenne hiefür nur zwei Beispiele:

Laut diesem heute zu beschließenden Gesetz sollen Tiertransporte – so wird zumin­dest verkündet – nur acht Stunden dauern und sich maximal über 500 Kilometer er­strecken dürfen. – Das stimmt so nicht ganz, und ich möchte hier mit diesem kleinen Mythos aufräumen:

Die Regelung, die de facto zum Beschluss vorliegt – und ich denke, das muss man sich gut überlegen –, sieht vor, dass neun Stunden nicht überschritten werden dürfen – da sind 45 Minuten Pause des Fahrers dabei – und dann eine zwölfstündige Pause einzuhalten ist, bei der die Tiere aber nicht entladen werden müssen, und daran an­schließend wieder ein Transport von neun Stunden, mit 45 Minuten Pause, stattfindet.

Das kann beliebig oft wiederholt werden. Wo da der Vorteil für den Tierschutz und die Vermeidung von Tierleid liegt – im Vergleich zum österreichischen Gesetz, das jetzt schon maximal sechs Stunden und 130 Kilometer beziehungsweise, wenn es auf der Autobahn ist, 260 Kilometer vorsieht –, muss man sich schon fragen.

Nun ist natürlich klar, dass das österreichische Gesetz nicht die EU-weiten Tiertrans­porte, wo ja der größte Brocken des Problems liegt, regeln kann. Ich würde gerne auch auf die Ursache des Problems eingehen und nicht nur auf die Regelung der Symp­tome. Ein großer Brocken der Ursache des Problems liegt im Fördersystem der EU begründet, das nämlich nach wie vor eine Exporterstattung für Lebendexporte in Dritt­staaten, zum Beispiel nach Ägypten oder in den Libanon, gewährt, das heißt finanziert, dass Tiertransporte dorthin durchgeführt werden.

Ganz nebenbei gesagt ist dieser Umstand auch nicht so uninteressant im Zusammen­hang mit unserer Transitproblematik, weil ein Teil dieser Transporte natürlich auch Transitverkehr ist, der vor allem durch Tirol, aber nicht nur durch Tirol geht. Das heißt, hier sollten wir Diskussionen, die in diesem Hohen Haus schon lange, bevor ich ange­fangen habe, hier als Abgeordnete tätig zu sein, geführt wurden, ernst nehmen, in denen man sich schon einmal darauf verständigt hatte, in der EU dafür eintreten zu wollen, dass Lebendtiertransporte und Exporterstattungen dafür verboten werden sollten. – Bis heute ist mir nicht bekannt, dass sich die Bundesregierung dafür sehr engagiert stark gemacht hätte.

Noch ein zweites Beispiel, um den Unterschied zwischen der jetzt zu beschließenden Regelung und den bestehenden österreichischen Gesetzen zu verdeutlichen: Es gibt bekannte Fälle wie zum Beispiel jenen, wo schon vor Jahren am Brenner ein Transport aufgegriffen wurde, bei dem man feststellte, dass von den zu transportierenden Hüh-


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