Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 136

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nern, die in Käfige gepfercht waren, die unten befindlichen an den herabfallenden Ex­krementen der über ihnen befindlichen erstickt waren, die oben befindlichen Hühner waren erfroren.

Das österreichische Tiertransportgesetz enthält Regelungen dahin gehend, dass es gar nicht erst dazu kommen darf, dass Schmutz oder Exkremente auf Tiere in unteren Etagen fallen. – Das schaffen wir mit der heutigen Vorlage de facto ab. (Abg. Wattaul: Das stimmt nicht! – Abg. Gradwohl – in Richtung des Abg. Wattaul –: ... nachweisen, dass das nicht richtig ist?) Das ist nämlich in der EU-Richtlinie nicht mehr drinnen und damit nicht zu halten.

Umso wichtiger ist es daher, so glaube ich, dass wir uns dem widmen, was wir jeden­falls eigenständig ganz deutlich machen können. Das wäre einerseits, im Gesetz zu regeln, was wir regeln können, zum Beispiel zu definieren: Was verstehen wir unter Ruhezeiten? In welchem Ausmaß sind sie einzuhalten? Was verstehen wir darunter, wenn wir sagen, Tiere müssen über „angemessenen“ Raum verfügen? Was meinen wir damit, wenn wir sagen, „leicht verletzte“ Tiere dürfen transportiert werden? Was ist denn eine „leichte Verletzung“? – Wenn ein Bein ohnedies „nur“ gebrochen ist und das Tier dann stundenlang steht? – Technisch gesehen ist das eine leichte Verletzung, aber praktisch gesehen ist das Tierquälerei.

Warum können wir uns nicht darauf verständigen, in diesem Gesetz klare Definitionen vorzusehen?

Das Zweite, wo wir sehr viel tun können und bei dem ich noch immer nicht die Hoff­nung aufgebe, dass auch etwas weitergeht, ist die Kontrolle. Die Kontrolle ist sicher das effizienteste Instrument, das wir zur Verfügung haben. Wir haben bei EU-Überprü­fungen auch immer wieder Anlass zu Kritik gegeben. Hier haben wir Möglichkeiten, Dinge auszubauen und zu verbessern.

Es wurde bereits ein Antrag eingereicht, wo ich sehr froh bin, dass es eine Vier-Par­teien-Einigung gibt, dass man zumindest den bestehenden Stand halten will, dass man also den Tierinspektoren, die bislang von der Zollwache unterstützt worden sind und die ja ihre Kontrollen ohne Unterstützung durch die Exekutive gar nicht durchführen könnten, nicht einfach Knall auf Fall diese Unterstützung wegnimmt, sondern sich ge­meinsam darum bemühen will, dass diese Unterstützung auch weiterhin im erforder­lichen Ausmaß und jedenfalls im bisherigen Umfang gewährt wird.

Wir werden aber auch in Zukunft noch zusätzliche geschulte Tierinspektoren zur Verfü­gung haben, weil mit dem Beitritt unserer Nachbarstaaten zur EU einiges an Grenzkon­trollen und damit auch an Tierschutz-Kontrollstellen wegfällt. Ich glaube, wir sollten die­ses ausgebildete Personal sinnvoll einsetzen, um auf der Straße und an den Grenzen tatsächlich Tiertransporte zu kontrollieren.

Minister Gorbach hat im Zuge der Transitdiskussion angekündigt, dass er sich verstärkt um eine Kontrolle der ordnungsgemäßen Einhaltung aller Vorschriften im Zusammen­hang mit dem Transit kümmern wird. Ich bin ja gespannt und ich muss gestehen, mein Vertrauen in die Ankündigungen ist heute Vormittag und Nachmittag ernsthaft erschüt­tert worden (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Gorbach), aber man kann ja hoffen, dass die Kontrollen zumindest im Tierschutzbereich so wie angekündigt durchgeführt werden und dass wir zu Instrumenten greifen, die wirken: dass man zum Beispiel die Einrichtung von Labestationen für Tiertransporte vorsieht, wo man mit der entspre­chenden Fachexpertise bei den Kontrollen feststellen kann, ob Tiere offensichtlich über viele Stunden hinweg nicht getränkt wurden. Das kann man erkennen – wenn man sich auskennt; das ist natürlich der Haken dabei.

 


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