Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 137

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Wir können also Labestationen einrichten, wie es in Tirol zum Beispiel der Fall war, wo dann angehaltene Transporte, die ganz offensichtlich gegen geltende Tierschutzbe­stimmungen verstoßen, rückgeführt werden. Und man hat in Tirol etwa festgestellt, dass mit effizienten Kontrollen, mit Labestationen und mit wirklich konsequenter Befol­gung der Kontrollauflagen die Tiertransporte – siehe und staune! – um die Hälfte redu­ziert werden konnten.

Das muss wohl auch für die bundesweiten Bemühungen ein Ziel sein, damit wir Tier­schutz tatsächlich ernst nehmen.

Abschließend noch eine Bemerkung zum Tierschutz ganz generell: Ich denke, wir müssen sehr, sehr behutsam sein, auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf, um uns nicht automatisch auf unterstem EU-Niveau einzupendeln. Es gibt Gestaltungsspiel­räume in den EU-Richtlinien. Leider werden diese mit dem vorliegenden Entwurf in keiner Weise genützt. Wir hätten hier deutlich mehr Spielraum, um Dinge im Interesse des Tierschutzes umzusetzen.

Wir haben jedenfalls sehr viel Spielraum in einem bundeseinheitlichen Tierschutzge­setz, Spielraum dafür, uns darin nicht an Mindeststandards der EU zu orientieren, son­dern an den Höchststandards, die unsere eigenen Bundesländer schon längst erreicht haben. Diesbezüglich hinkt allerdings der Begutachtungsentwurf, den Bundeskanzler Schüssel jetzt einmal vorgelegt hat, leider sehr weit hinterher.

Ich hoffe – nicht nur im Sinne des Tierschutz-Volksbegehrens, sondern vor allem im Sinne der in den vielen kommenden Jahren, für die das Gesetz vermutlich gelten wird, betroffenen Tiere –, dass man am Begutachtungsentwurf deutliche Nachbesserungen vornehmen wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.00

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Wattaul. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.00

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Inhaltlich stellt diese Novelle ausschließlich die Umset­zung der EU-Richtlinie dar. Aus meiner Sicht ist diese Gesetzesnovelle eine prakti­kable. Es werden die Acht-Stunden-Höchstdauer und die Ausstattung der Fahrzeuge geregelt. Wichtig ist auch die gewerbliche Genehmigung für Tiertransporte; das heißt, in Zukunft kann nicht jeder Transportunternehmer, sondern nur jener, der die Genehmi­gung dazu hat, Tiere transportieren. Damit ist die Qualifizierung sichergestellt.

Alle Tiertransporte benötigen in Hinkunft eine Bewilligung. Diese muss im Vorhinein eingeholt werden. Neben der Transportbewilligung wird es auch noch einen Transport­plan geben. Das ist aus meiner Sicht auch sehr wichtig; das heißt, vor Antritt des Transports muss schon geplant sein, wo die Tränkungsstellen sein werden, wenn das notwendig ist, und wo Pausen gemacht werden. Was auch sehr wichtig ist, ist, dass bei schweren Verstößen diese Bewilligung natürlich entzogen werden kann.

Eine Verbesserung ist aus meiner Sicht auch, dass Verstöße ausländischer Unterneh­mer jetzt an deren Heimatland rückgemeldet werden und dort dann die Bewilligung ent­zogen werden kann. Außerdem ist die jährliche Meldung des Bundesministers an die EU vorgesehen.

Vielleicht noch einen Satz zu den Kontrollen: Natürlich sind Kontrollen – diesbezüglich sind wir konform – sehr wichtig. Ich glaube auch, dass man durch diese Novelle die Kontrollen erleichtert, weil man jetzt den Transportplan mithat, weil man jetzt die Be­willigung mithat, weil man ganz genau weiß, dass das Fahrzeug genehmigt ist. Dann kann ja so etwas gar nicht mehr passieren, dass Tiere unsachgemäß transportiert


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