Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 138

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werden, weil eben der Transportplan schon vorsieht, wie das Fahrzeug ausgestattet sein muss – das ist ja ganz klar –, und das ist ja das Wichtigste.

Ich glaube, dass man auch bei den Kontrollen einiges sieht. Da werden die Einsatz­zeiten kontrolliert, man weiß, wann der Laster weggefahren ist. Da braucht man kein Fachmann zu sein, um zu wissen, ob die Tiere getränkt sind, weil ja jeder weiß, wenn man acht Stunden unterwegs ist, wo sie getränkt werden.

Grundsätzlich muss man im Zusammenhang mit dem Tierschutz natürlich auch die Frage stellen: Warum gibt es Lebendschlachttiertransporte? – Das sind aus meiner Sicht religiöse Gründe. Da muss man auch einmal ganz klar die Wahrheit sagen können, die Wahrheit muss erlaubt sein. (Abg. Dr. Lichtenberger: Exportstützungen!) Wir wissen ganz genau, dass arabische Staaten wegen der Schächtung nur lebende Tiere kaufen. Würden wir in Europa diese Dinge verbieten, dann wäre der Effekt, dass sie Tiere aus Argentinien oder aus Australien kaufen. Man würde das Tierleid damit nicht lindern. (Abg. Dr. Lichtenberger: Wir stützen diese Exporte, Herr Kollege! Das ist das Problem!)

Insgesamt, glaube ich, ist das eine gute Novelle. Machen wir nicht immer alles schlecht, denn diese Novelle ist wirklich praxisorientiert und auch im Sinne des Tier­schutzes! Man muss nicht Grüner sein, um Tiere schützen zu dürfen, man kann das auch als normaler Bürger tun. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.03

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Gorbach. – Bitte.

 


16.03

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Vizekanzler Hubert Gorbach: Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Staatssekretär! Ich möchte hier eigentlich nur einige grundsätzliche Bemerkungen machen. Es wurde schon gesagt, dass dieses Tiertransportgesetz-Straße mit dem Bei­tritt Österreichs zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 in Kraft getreten ist und es sich jetzt, wenn Sie so wollen, darum handelt, dass wir gemeinschaftsrechtliche Vor­schriften vollständig umsetzen. In verschiedenen Bereichen hat sich das seit 1999 be­sonders ausgewirkt, insbesondere was die Fahrtdauer betrifft.

Ich glaube, dass mit diesem Tiertransportgesetz etwas gelungen ist, was wohl das Wichtigste ist, nämlich dass im Mittelpunkt der Überlegungen das Geschöpf, das Lebe­wesen, das Tier selber steht, dass es aber trotzdem ein Gesetz ist, das praktikabel ist. Mein Vorredner – der ein Anwender dieses Gesetzes sein wird – sagte schon, dass es anwendbar und praktikabel sei. Somit habe ich größtes Vertrauen, weil jene, die in der Praxis damit umgehen und in der Privatwirtschaft damit leben müssen, am besten wissen, ob es geht oder nicht; vor allem aber auch deshalb, weil mir auf Grund der Dis­kussion und des Textes wichtig ist, dass es durch das eigene Lizenzsystem wiederum einer Bewilligung durch die Behörde bedarf, die auch wieder entzogen werden kann, wenn im Wiederholungsfall dagegen verstoßen wird, und damit auch eine bessere Kontrolle der entsprechenden Unternehmen zu Gunsten des Tierschutzes erreicht wer­den kann.

Ich sage das nicht nur als zuständiger Verkehrsminister, sondern vor allem auch als Tierhalter und als jemand, der betreffend Tiere, die sehr oft transportiert werden, weiß, was da früher – ich rede nicht von den letzten Jahren, sondern von den letzten zehn, zwanzig und dreißig Jahren – im wahrsten Sinne des Wortes verbrochen wurde. Ich habe das des Öfteren bei Pferdetransporten mitverfolgt. Ich brauche Ihnen, die Sie ja


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