Jedem, der da tätig ist, ist klar, dass es mit der Durchführung der Leitlinien und der Kontrollen allein nicht funktioniert. Wir wissen ganz genau, dass Qualität von vier Faktoren abhängt.
Erstens: Was weiß überhaupt der Arzt, die Schwester – egal, wer immer da tätig ist; in diesem Fall der Arzt –?
Zweitens: Wie viel Erfahrung hat der Arzt? Wie schaut seine Lernkurve aus? Wie viele Fälle pro Jahr betreut er?
Drittens: Wie viel Zeit hat er, auf den Patienten einzugehen?
Viertens: Ist es möglich, eine zweite Meinung oder gar eine dritte Meinung einzuholen?
Auch das ist Teil eines Qualitätssystems und wird auch Teil der Reformbestrebungen der Ministerin sein. Wie gesagt: Das heutige Gesetz ist ein Teil eines Prozesses, ist ein Schritt auf einem Weg, wo es am Schluss für alle Verbesserungen geben soll.
Dass wir uns in Österreich eigentlich in einer sehr guten Situation befinden, zeigt mir, dass die Nummer eins auf der Welt im Rahmen der WHO, nämlich Frankreich, zum zweiten Mal innerhalb von sechs Monaten quasi den Notstand in der Medizin ausrufen musste. Im Sommer waren es 15 000 Tote bei der Hitzewelle, bei der das Spitalsystem zusammengebrochen ist, und jetzt ist es die Grippewelle. Also so schlecht ist unser System nicht, und Gott sei Dank können wir uns auf hohem Niveau bewegen, während andere Länder oft nicht einmal die Basis sicherstellen können.
Es sollen Mängel nicht verschwiegen werden, Mängel gibt es überall. Ich persönlich meine – und mit mir die Volkspartei –, dass es darum geht, Mängel aufzuzeigen, um sie beseitigen zu können.
Dieses Gesetz wird den ohnehin schon hohen
Standard um eine weitere Stufe erhöhen. Wir werden aber sicher noch weitere
Schritte brauchen. Wie gesagt: Jeder Fehler kann eine persönliche Katastrophe
bedeuten, und jeder Fehler ist eigentlich ein Fehler zu viel. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
16.35
Präsident Dr. Andreas Khol: Nun spricht Herr Abgeordneter Lackner 5 Minuten zu uns. – Bitte.
16.35
Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Lieber Erwin Rasinger, natürlich ist Qualität ein nicht unwesentlicher Teil einer umfassenden Gesundheitsreform. Ein Teil dieser Qualität wird heute verwirklicht, indem das Ärztegesetz novelliert und der Teil der Qualitätssicherung in das Ärztegesetz implementiert wird. Auch für uns ist das mehr als nur ein Schlagwort, und wir werden – das haben wir schon im Ausschuss angekündigt – dieser Ärztegesetz-Novelle unsere Zustimmung nicht verweigern, weil sie neben der Qualitätssicherung auch noch einige andere Teile, wie zum Beispiel die Teilzeitausbildung für Turnusärzte und das Rotationsprinzip, um nur zwei Punkte zu erwähnen, enthält, denen wir gleichfalls unsere Zustimmung geben können.
Aber, meine Damen und Herren, ein nicht unwesentlicher Teil einer exzellenten Qualitätssicherung ist eine effiziente Qualitätskontrolle, und diese sollte – ich habe das auch schon im Ausschuss erwähnt – nicht unbedingt im Schoße der Ärztekammer angesiedelt sein, sondern – und das ist meiner Meinung nach wichtig – durch eine externe Kontrollinstitution evaluiert beziehungsweise überprüft werden.
Es gibt diesbezüglich einen Entschließungsantrag, der auch im Ausschuss behandelt worden ist, und dieser enthält im Wesentlichen eine Forderung nach einer umfassen-