Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 155

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dieser auch zu. Es ist uns allerdings ein bisschen zu wenig, wie wir auch im Ausschuss schon festgestellt haben.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lackner, Heidrun Silhavy und KollegInnen betreffend umfassende Qualitätsoffensive im Bereich der niedergelassenen Ärzte und im Spitalsbereich

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 29. Mai 2004 eine Regierungsvorlage für eine umfassende Qualitätsoffensive vor allem im Bereich der niedergelassenen Ärzte, die dem Prinzip interner Qualitätssiche­rung und externer Qualitätskontrolle entspricht, zuzuleiten. Die Gesetzesvorlage hat insbesondere folgende Punkte zu enthalten:

Im Bereich der niedergelassenen Ärzte sind zusätzlich verbindliche Instrumente für die interne Qualitätssicherung und externe Qualitätskontrolle zu schaffen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung eines unabhängigen Bundesinstitutes für Qualitätsmedizin, in das alle Akteure des Gesundheitswesens einzubeziehen sind. Das Bundesinstitut für Qualitätsmedizin soll die Wirksamkeit von Methoden und Produkten bewerten.

Insbesondere sollen Kosten/Wirksamkeitsanalysen neuer Medikamente und neuer Be­handlungsmethoden durchgeführt werden. Das Institut soll aus Gebühren der Antrag­steller finanziert werden. Vor Willkür soll ein zweistufiges Verfahren und völlige Trans­parenz schützen.

Weiters wird die Bundesministerin für Frauen und Gesundheit aufgefordert, den einge­schlagenen Weg bei der Durchführung von Qualitätsprojekten im Spitalsbereich weiter zu führen.“

*****

Ich hoffe, Sie sind genauso einsichtig und stimmen unserem Entschließungsantrag zu. (Beifall bei der SPÖ.)

17.05

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der von Frau Abgeordneter Silhavy verlesene Entschlie­ßungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht mit der Verhandlungsmaterie in Zusam­menhang und mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lichtenegger. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.06

Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die wesentlichen Punkte sind schon besprochen worden. Ein wichtiger Punkt ist natürlich die umfassende Qualitätssicherung in diesem Ärztegesetz. Die Ärztekammer hat eine Gesellschaft gegründet, die die Qualitätskontrolle vornimmt. Man muss auch wissen, dass es in dieser Gesellschaft erstmalig auch einen Patienten­vertreter gibt. – Das ist auch neu. (Abg. Öllinger: Nein! Stimmt nicht! Der ist im Bei­rat!) Die Qualitätskontrolle ist somit das erste Mal im Ärztegesetz verankert.

 


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