Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 154

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Referat seit Jahren einen geschützten Arbeitsplatz gibt. Diese Dame ist jetzt in Pension gegangen, und nur auf meine Bitte hin ist dieser Posten nachbesetzt worden.

Ich möchte nur sagen, dass sich Abgeordnete von ÖVP und FPÖ sehr wohl mit Anlie­gen und Sorgen der Menschen vor Ort auseinandersetzen, um behutsam und nach­haltig notwendige Veränderungen für die Zukunft unseres Landes umsetzen zu können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Werte Kollegin Lapp – sie ist, glaube ich, nur leider nicht im Saal –, meine Bitte: weni­ger Polemik und Vermutungen, dafür mehr Qualität und Niveau in einer politisch not­wendigen Auseinandersetzung, weil, wie es im SPÖ-Slogan so schön heißt, „der Mensch zählt“. Und Abgeordnete sind auch Menschen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.02

 


Präsident Dr. Heinz Fischer (den Vorsitz übernehmend): Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.02

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Kollegin Steibl, der Beitrag der Kollegin Lapp war nicht ihr Beitrag und ihre Behauptung, sondern sie hat aus einem E-Mail, das sie von einer Betroffenen be­kommen hat, zitiert. – Ich denke, das sollte dir zu denken geben! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Ich denke selber nach! Sehr gut organisiert! Ein E-Mail an die SPÖ! – Abg. Mag. Mainoni: Wahrscheinlich hat Sie es selbst geschrieben! – Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Wenn sich Menschen durch Ihr Verhalten betroffen fühlen, dann sollte es Sie auch betroffen machen! – Das wollte ich damit sagen, und es zeigt Ihre Ignoranz, wenn Sie jetzt wieder so reagieren! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Thema ist eine andere Materie. Frau Bundes­ministerin! Unser Gesundheitssprecher hat bereits ausgeführt, dass wir in der Sache unsere Zustimmung geben. Wir begrüßen es auch, wenn die Ärzte für sich Qualitäts­standards definieren und regeln. Was wir aber nicht akzeptieren, Frau Ministerin, ist, dass Sie eine Qualitätsregel, die Sie im ASVG verankert haben und die bereits seit einem Jahr umgesetzt sein müsste, wobei die Ärztekammer nicht in der Lage war, überhaupt Unterlagen für die Umsetzung zustande zu bringen, aus dem ASVG elimi­nieren.

Frau Ministerin! Die Ausrede – und das sage ich jetzt wirklich so, weil ich das so emp­finde –, dass sozusagen ein Qualitätsstandard für alle Ärzte da sein muss, nicht nur für die Vertragsärzte, lasse ich nicht gelten, denn das ist ja dann im Ärztegesetz geregelt. Das hat nichts damit zu tun, dass es nicht auch Qualitätsstandards für einen Kassen­vertrag geben muss.

Daher ist es der falsche Weg, diese Qualitätsregelungen aus dem ASVG zu streichen, nur weil die Ärzte bis 1. Juli 2002 nicht in der Lage waren, überhaupt die Vorgaben dazu zu liefern. – Und jetzt werden sie noch dafür belohnt, indem man die Regelungen aus dem ASVG herausstreicht und sie das selbst regeln dürfen.

Frau Ministerin! Das kann es nicht sein, denn immerhin geht es da um öffentliche Gelder. Da gehören ordentliche Qualitätskriterien und Qualitätsstandards her und auch eine geregelte und ordentliche Kontrolle, die nicht letzten Endes in Eigenkontrolle über­geht.

Wir sind dagegen, dass Sie diese Maßnahme aus dem ASVG nehmen. Wir begrüßen eine zusätzliche Regelung im Ärztegesetz sehr wohl. – Wie gesagt, wir stimmen


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