Damit
gehe ich gleich auf das Argument des Herrn Kollegen Lackner ein; er ist derzeit
nicht im Saal. (Abg. Lackner: O ja!)
Aha, dort ist er. – Was die Entschließungsanträge anlangt, Herr Kollege,
sind wir selbstverständlich daran interessiert, dass wir die Gesundheitsreform
gemeinsam durchführen, so wie wir es bei Bundeskanzler Schüssel am Runden Tisch
beschlossen haben. Sie können auch sicher sein, dass die Vertagung der Anträge
nicht bedeutet, dass Ihre Anträge uns nicht interessieren, sondern es werden
diese Anträge selbstverständlich in unsere Arbeiten einfließen. Ich darf Sie
jetzt schon sehr herzlich einladen, an unseren Gesundheitsdialogen
teilzunehmen. Der erste findet am 17. Dezember im Ministerium statt und
beginnt ganz bewusst mit dem Thema „Kundenorientiertes Gesundheitswesen“, das
heißt: Was brauchen die Versicherten, was brauchen die Patientinnen und
Patienten, um vom Gesundheitswesen bestmöglich betreut zu werden?
Der
dritte große Punkt, der mir besonders wichtig ist, ist die Möglichkeit, dass
ein Arzt medizinische Tätigkeiten an Laien, an Angehörige übertragen darf. Das
ist insbesondere wichtig für Eltern behinderter Kinder, die das in der Regel
auch jetzt schon getan haben, sich aber durch diese Tätigkeit letztendlich
immer noch in einem Graubereich der Legalität befunden haben. Jetzt liegt es in
der Einschätzung des Arztes, welche Tätigkeiten er welchen Angehörigen
übertragen kann. Wichtig ist auch, dass die Letztverantwortung bei der Ärztin
und beim Arzt bleibt.
Meine Damen und Herren! In diesem Sinn
danke ich für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss und für die
Bereitschaft, bei diesem Gesetz auch in Zukunft mitzuarbeiten. – Ich
danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete
Steibl zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
16.59
Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Qualitätssicherungspaket Gesundheit, vorgelegt von Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, hat sozusagen drei Punkte im Ansatz: Erstens muss die Gesundheitsversorgung für alle Österreicherinnen und Österreicher auf dem jetzigen, hohen Niveau bleiben beziehungsweise ausgeweitet werden; zweitens wird eine versicherten- und patientenorientierte Struktur geschaffen; und drittens wird die Aus- und Weiterbildung von Ärzten optimiert.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte sorgen für eine ausgezeichnete Qualität bei der Versorgung ihrer Patienten. Ein Kernpunkt der Novellierung des Ärztegesetzes ist die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung für junge Ärztinnen und Ärzte, was von unserer Seite, seitens der ÖVP, schon lange gefordert worden ist, weil es hier auch um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Beispiel für junge Ärztinnen und junge Ärzte geht.
Dieses Anliegen ist vor fünf Jahren an mich herangetragen worden. – Das „Kind“ ist jetzt sechs Jahre alt, aber: Gut Ding braucht eben Weile. Wir werden das jedenfalls heute beschließen, weil, wie es so schön heißt, der Mensch zählt.
Weil der Mensch zählt, nun eine Anmerkung in eigener Sache: Frau Abg. Mag. Lapp hat gestern in ihrer Rede behauptet, ich hätte Teilnehmer einer Protestaktion vor dem Parlament auf das Gröbste beschimpft. (Abg. Silhavy: Die Kollegin hat ein E-Mail bekommen!) – Das ist unwahr und eine ungeheuerliche Unterstellung! Ich weise auch ihre weiteren Aussagen in dieser Rede auf das Schärfste zurück. Ihre Aussage war: Abgeordnete der ÖVP und der FPÖ würden sich nicht mit den Anliegen von Behinderten auseinandersetzen. – Dazu möchte ich nur anmerken, dass es in meinem eigenen