Wartemöglichkeit
für die Patienten, angepasst an die Patientenfrequenzen – das heißt, ein
Wartezimmer –, ein WC, ein Mehrzweckraum, eine Erste-Hilfe-Einheit und ein
Ordinationsschild. Da kann ich nur sagen: Na servus, das wäre mir zu
wenig! – Aber das haben Sie ohnehin zurückgezogen.
Ich bringe daher ein Verlangen
nach getrennter Abstimmung ein, und zwar betreffend Z 51b (§§ 118a,
118b und 118c) der Regierungsvorlage 306 der Beilagen. – Vielen Dank. (Beifall
bei den Grünen.)
16.52
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Bundesministerin.
16.52
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Die vorliegende Ärztegesetz-Novelle betrifft neben einer Reihe von Verbesserungen im Rahmen der Ausbildung zwei ganz wichtige Bereiche. Das eine ist die soeben von Herrn Abgeordnetem Grünewald angesprochene Qualitätssicherung, das andere ist die Möglichkeit des Arztes, Angehörigen medizinische Aufgaben zu übertragen, und damit eine Legalisierung bisher auch schon durchgeführter Tätigkeiten von Eltern.
Ich
möchte gleich auf die Ausführungen von Kollegem Grünewald eingehen. Was den
Bereich der Qualitätssicherung betrifft, so hat er in vielen Bereichen völlig
Recht. Ich bin hier bei Ihnen, Herr Kollege, es ist auch mir ein Anliegen, dass
Qualitätssicherung in einem größtmöglichen Maße gewährleistet ist.
Sie haben
Recht, wir hatten geplant, dies im ASVG zu verankern. Ich konnte mich allerdings
dem Argument der Ärztekammer, dass wir mit einer Verankerung im ASVG nur jene
Ärztinnen und Ärzte erreichen, die Verträge mit Sozialversicherungen haben, und
dass damit die frei Ordinierenden nicht erfasst werden, nicht verschließen.
Daher habe ich es in einer Vereinbarung mit der Ärztekammer als ersten Schritt – und ich sage das
ganz bewusst: als ersten Schritt! – sehr vernünftig gefunden, dass die
Qualitätssicherung jetzt einmal im Ärztegesetz verankert ist und damit für
alle Ärztinnen und Ärzte zu gelten hat. Damit ist sichergestellt, dass im
Rahmen dieses Instituts für Qualitätssicherung das Gesundheitsministerium
paritätisch im wissenschaftlichen Beirat vertreten ist und dass dieses
Institut seine Ergebnisse dem Ministerium zur Genehmigung vorlegen muss. Daher
ist der erste Schritt in dieser Form gesetzt worden.
Ich bin
auch froh darüber, dass im Zuge der Qualitätssicherung schon im Rahmen dieses
Instituts bei den Kontrollen – und da bin ich bei Frau Abgeordneter
Rosenkranz: jedes Gesetz ist nur so gut, wie es auch die Kontrolle
sicherstellt – die Sozialversicherungen selbstverständlich einen
Vertrauensarzt oder eine Vertrauensärztin mitschicken können und dass die
Ergebnisse der Evaluierung den Sozialversicherungen zur Verfügung gestellt
werden müssen.
Ich habe
vor, im Rahmen der Gesamtreform des Gesundheitswesens im kommenden Sommer mit
einem Qualitätssicherungsgesetz einen umfassenden Qualitätsschutz nicht nur bei
den niedergelassenen Ärzten sicherzustellen, sondern selbstverständlich auch im
intramuralen Bereich, genauso wie im extramuralen Bereich, in der Pflege und
natürlich auch in allen angeschlossenen medizinischen Instituten und anderem
mehr. Ich habe auch der Ärztekammer gesagt, dass es für die
Sozialversicherungen sichergestellt sein muss, im Rahmen der Gesamtreform für
Vertragsärzte noch eine besondere Möglichkeit der Kontrolle und der
Formulierung von Qualitätskriterien zu erlassen. Damit können wir, glaube ich,
dies als ersten, guten Schritt annehmen und gleichzeitig den zweiten Schritt
angehen.