Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 151

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Da steht auch drin: Rotationsmodelle durch Abteilungen. An einer Klinik für Innere Medizin zum Beispiel bestehen mindestens acht Fachabteilungen. Bisher war es mög­lich, dass jemand auf einer Fachabteilung, zum Beispiel Kardiologie oder Rheuma­tologie, sechs Jahre sitzt, sage ich Ihnen. Das war die Ausnahme, nicht die Regel. Da ist noch einiges zu ändern.

Ich sage Ihnen auch etwas in Bezug auf diese Zeugnisse, die früher ausgestellt wur­den: Würde ich alles getan und gekonnt haben, was in diesen Zeugnissen steht, dann wäre ich Weltmeister – und der bin ich sicher nicht, sage ich in meiner Bescheidenheit.

Was da drinsteht und etwas gefährlich ist, Frau Bundesminister, ist, dass ÄrztInnen in Ausbildung zum Allgemeinarzt oder zur Allgemeinmedizinerin folgende Fächer auch an Krankenhäusern erlernen können, die nicht über diese spezifischen Abteilungen ver­fügen: Das sind HNO, Haut, Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie und Psychiatrie. Da kann es vorkommen, dass es dort einen Konsiliararzt gibt, der dann jemandem das Zeugnis ausstellt, er oder sie habe die Ausbildung in Kinderheilkunde absolviert. – Ich finde das nicht gut.

Mir leuchtet das Lämpchen jetzt zu früh. Ich komme nämlich noch zur Qualitätssiche­rung.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Sie haben noch 2 Minuten, Herr Kollege, und dann so­viel Sie wollen, bis zur Obergrenze.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (fortsetzend): Ich werde meine nächsten Reden dafür kürzer fassen, dann geht es sich aus.

Die Gesellschaft zur Qualitätssicherung obliegt nunmehr den Ärzten, obwohl sie früher im ASVG verankert war. Meine letzte Anfrage über Qualitätssicherung im niedergelas­senen Bereich wurde von der Frau Minister auch noch dahin gehend beantwortet, dass das im § 343 ASVG noch besser zu regeln ist und geregelt würde. Aber siehe da: aus dem ASVG raus, ins Ärztegesetz rein!

Ich möchte jetzt keine Spekulationen anstellen, allerdings muss ich meinem Kollegen Rasinger schon sagen: Es ist international nicht üblich, dass sich Organisationen selbst kontrollieren. Es ist völlig unüblich! Unüblich wäre es allerdings auch, wenn man es ohne die Ärzteschaft – und wenn Sie wollen, dann auch ohne die Kammer – machen würde, aber das hat ja niemand verlangt. Ärztinnen und Ärzte sollen ein gewichtiges Wort mitzureden haben, aber doch nicht so, dass sie selbst eine Gesellschaft gründen und zur Evaluierung Fragebögen aussenden, in denen dann jede niedergelassene Ärztin, jeder niedergelassene Arzt einträgt, ob sie oder er die Kriterien der Qualitäts­sicherheit in Bezug auf Struktur – vor allem in Bezug auf Struktur – erfüllt, ja oder nein, und dann schaut man sich das an und sagt: Na ja, sie werden es schon richtig ausge­füllt haben, das sind alles ehrliche und anständige Leute, daher gibt es nichts zu bean­standen. – Das finde ich nicht gut.

Ich würde Folgendes vorschlagen. Ich vertraue der Frau Minister, dass dies hier ein erster Schritt ist – man sagt zwar, Dankbarkeit ist keine Kategorie in der Politik, ich hoffe aber, dass Vertrauen eine werden könnte, wenn Sie das dann machen –, dass also dies nur ein erster Schritt der Qualitätssicherung ist. Ich bin davon überzeugt, dass sich das Gerede vom freien Beruf dann aufhört, wenn man irgendwo ein Gehalt bezieht. Die Kassen zahlen immerhin die Ärzte, daher sollten sie in dieser Gesellschaft zumindest so wie das Ministerium vertreten sein.

Damit Sie wissen, dass ich keinen Unsinn rede und dies hier nicht unbegründet kriti­siere: Die Ärztekammer hat einmal einen Entwurf gemacht, wie so eine Qualität aus­schauen sollte. Ich sage Ihnen jetzt, was dort über das Fach Psychiatrie drinsteht und darüber, was in einer Praxis vorhanden sein sollte. Grundausstattung – Qualität: eine


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