Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 159

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Ministerin, aber nicht der Weisheit letzter Schluss, wie Sie das gesagt haben, sondern das kann nur der erste Schritt sein.

Auch wenn Sie von den Regierungsparteien vor ein paar Minuten noch anders geredet haben: Warum sind Sie nicht bereit, über unsere Anträge zu reden? Wir haben einen Antrag darüber eingebracht, dass es ohne Belastung für die kranken Menschen ein Einsparungspotential von 220 Millionen € im Medikamentenbereich gibt. Reden Sie nicht immer nur von konstruktiver Zusammenarbeit, sondern diskutieren Sie inhaltlich mit uns über die 28 eingebrachten Anträge! Wie sonst kann es sein, dass alle elf An­träge der Opposition wieder verschoben, wieder vertagt wurden?! – Das ist Macht­rausch, das ist Drüberfahren par excellence!

Ihre Gesundheitspolitik besteht darin, dass man bei den Pensionisten von den lächer­lichen 10 € und 2 Cent Pensionserhöhung 6 € an Erhöhung der Krankenversicherungs­beiträge wieder wegnimmt und über Selbstbehalte spricht. Das ist keine Politik, mit der wir uns identifizieren! Ich sage es jetzt mit den Worten unseres Klubobmannes: Das ist schummeln, schwindeln und schlawinern! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Jakob Auer: Wie schaut es in Deutschland aus?)

17.20

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

 


17.21

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte dort fortsetzen, wo mein Kollege Karl Öllinger aufgehört hat, nämlich bei den Qualitätskriterien. Frau Ministerin, ich weiß nicht, wie oft ich das schon im Ausschuss gesagt habe und auch hier im Plenum – es ist schon so oft, dass ich es manchmal selbst nicht mehr hören kann, aber trotzdem doch immer wieder sagen muss –: Bei den Qualitätskriterien geht es schlicht und ein­fach auch um die Ausstattung von Arztpraxen. Es bringt mir die beste Qualität in der Ordination nichts, wenn ich in die Ordination nicht hinein kann. Das bringt mir ganz einfach nichts.

Außerdem, Frau Ministerin, wird behinderten Menschen die freie Arztwahl nicht ge­währt. Jeder spricht von der freien Arztwahl, aber in der Praxis gibt es sie wegen der Barrieren nicht. Das sage nicht nur ich, sondern das sagen Ihnen alle Behindertenver­treterInnen, die diese Erfahrung gemacht haben. Ich denke, auch Frau Pablé wird mir da zustimmen können, dass es ein Problem darstellt, wenn man als behinderte Person oder als Begleitung einer behinderten Person einen Arzt konsultieren muss.

Frau Ministerin! Es gibt vom „Verein Bizeps“, den Sie wahrscheinlich auch kennen, das ist einer der aktivsten Behindertenvereine, die wir in Wien haben, Erfahrungsberichte zur Behandlungssituation – wie soll man sagen –, über Versuche, eine Arztpraxis auf­zusuchen. Ich möchte Ihnen nur ein paar kleine Auszüge vorlesen, damit auch andere wissen, worum es geht.

Zum Beispiel: Es geht um eine geistig behinderte Frau, die beim Zahnarzt war bezie­hungsweise zum Zahnarzt wollte. Der Zahnarzt hat sie nicht behandelt – und das mit der Bemerkung, dass er in der Zeit, die er für die behinderte Frau aufwenden müsste, zwei nichtbehinderte PatientInnen behandeln könne. Frau Ministerin, das ist Qualität, die ganz einfach nicht vorhanden ist, und das ist zu hinterfragen, und darüber müssen wir reden, zusätzlich reden.

Ob die Qualität der Behandlung beim Arzt stimmt, Frau Ministerin, das wird Ihnen die Ärztekammer nicht sagen können – und auch nicht sagen wollen. Deshalb dürfen die Qualitätskriterien auch nicht von der Ärztekammer erstellt werden, sondern absolut nur


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