Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 160

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von außen. Die können doch tun, was sie wollen; Sie wissen doch ohnedies, wie das ist!

Es ist bereits möglich geworden, dass Bundessozialämter von der ehemaligen Vize­kanzlerin Riess-Passer in Form eines „mystery shoppings“ – so wurde das damals ge­nannt – kontrolliert werden. Tatsache ist – schauen Sie sich die Anfragebeantwortung an –, es gibt ein „mystery shopping“ in den Bundessozialämtern in der Form, dass nichtbehinderte Leute hingehen, dort Fragen stellen und bewerten, ob die Beratung für Behinderte gut war. Das gibt´s! Sie brauchen sich das nur anzusehen, dann werden Sie wissen, dass es das gibt.

Wenn Qualitätskriterien entstehen sollen, und wenn die Qualität auch von denen, die sie nutzen, bewertet werden soll, dann kann das nur der Patient/die Patientin sein – und sonst niemand, Frau Ministerin! Die Ärztekammer wird es nicht tun, denn – seien wir doch einmal ganz ehrlich! – wer wird denn den anderen irgendwie schlecht dar­stellen. Das geht ja gar nicht, denn man braucht ihn ja wieder. Das ist so etwas von Augenauswischerei, sodass es eine Zumutung ist, das überhaupt zu erwähnen.

Es muss um etwas anderes gehen. Wissen Sie, Frau Ministerin, ich schenke Ihnen jetzt so ein Buch, damit Sie sich einmal anschauen können, wie es nur einmal in Wien zum Thema „krank-behindert-ungehindert“ aussieht. Schauen Sie sich das an, und da müsste es Ihnen eigentlich alle Haare aufstellen bei dem, was da drinnen steht. (Die Rednerin übergibt der auf der Regierungsbank sitzenden Bundesministerin Rauch-Kallat ein Schriftstück.)

Da werden beispielsweise barrierefreie Arztpraxen angeboten, wo aber dabei steht, es gäbe vier Stufen mit einer Höhe von jeweils zehn Zentimetern. Na, soll man drüber­springen? Oder es sind Praxen drinnen – natürlich haben die eine Toilette, aber mit einer Eingangstürbreite von 47 Zentimetern. Den Rolli, der da durchgeht, gibt es nicht! Und weitere solche Dinge.

Sie wissen, dass viele Behandlungen behinderter Menschen nicht durchgeführt werden können, weil die Voraussetzungen in den Arztpraxen einfach nicht vorhanden sind. Erwin Rasinger, ich habe Ihnen bereits so ein Heftchen gegeben; Sie haben das im letzten Ausschuss ganz interessiert gelesen. Ich war ganz stolz darauf, weil ich mir gedacht habe, es wird zumindest angesehen.

Ich denke, wenn es nach Studium dieser Broschüre noch immer nicht klar ist, dass es ein Muss ist – nicht ein Kann –, dass Arztpraxen barrierefrei sind, ja wann dann? Dann ist das eine Verweigerung der Realität und eine bewusste Aufrechterhaltung der Ver­weigerung der Inanspruchnahme einer freien Arztwahl. – Das will ich nicht mehr! Frau Ministerin! Bitte, kümmern Sie sich darum, es geht so nicht mehr weiter! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.26

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. – Bitte.

 


17.27

Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung und unsere Bundesministerin Maria Rauch-Kallat stehen dafür, dass unser Gesundheitssystem zu erhalten und zu verbessern ist. Unser vorrangiges Ziel ist der Zugang zu einer qualita­tiv hoch stehenden medizinischen Versorgung für alle Menschen in Österreich – unab­hängig vom Stand und vom Einkommen.

Diese Ärztegesetz-Novelle stellt einen weiteren und wichtigen Baustein zur Qualitäts­sicherung dar. Wenn wir zunächst alle Statistiken und Studien weglassen und unsere


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