Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 161

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eigenen Erfahrungen sprechen lassen, dann können wir schon jetzt unseren Ärzten mit ruhigem Gewissen ein hervorragendes Zeugnis ausstellen. Es ist ja nicht so – wie das ja auch schon unser Gesundheitssprecher Rasinger gesagt hat –, dass wir mit der Qualitätssicherung bei Ärzten in der Stunde Null beginnen würden, sondern es ist ja da schon einiges vorhanden, so zum Beispiel die verpflichtende Evaluierung für Vertrags­ärzte nach ASVG. Und es gibt eine Reihe von Fortbildungsveranstaltungen, Ausbil­dungsnachweise für den Umgang mit hoch komplizierten technischen Medizingeräten und so weiter.

Im Gegensatz zur bisherigen Regelung im ASVG umfasst diese neue Regelung im Ärztegesetz alle Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Gruppenpra­xen. Bemerkenswert ist ja, dass insgesamt mehr als 6 000 Ärztinnen und Ärzte kas­senfrei sind.

Wie unser Gesundheitssprecher bereits ausgeführt hat, wird zur Qualitätssicherung auch eine Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Medizin eingeführt, die folgende Aufgaben zu erfüllen hat: die Ausarbeitung von Qualitätskriterien, die Evaluierung, die Kontrolle und die Führung eines Qualitätsregisters. Das heißt die Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, regelmäßig eine umfassende Evaluierung der Qualität durchzuführen, und die Ergebnisse werden in ein Qualitätsregister aufgenommen. Die Gesellschaft prüft diese Evaluierungsergebnisse. Und es kann natürlich auch Konsequenzen geben, wenn eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit auftreten könnte. Es könnte also Verbesserungsaufträge an die Ärzte geben, es könnte auch zu einer Disziplinaranzeige kommen oder sogar zur Kündigung eines Kassenvertrags. Jedes Handeln einer Ärz­tin/eines Arztes muss bis Ende 2008 zum ersten Mal evaluiert werden – und dann immer wieder in regelmäßigen Abständen.

Der Aspekt der Übertragung einzelner ärztlicher Tätigkeiten an Laien im Einzelfall ist sehr bemerkenswert. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass man durch be­stimmte Tätigkeiten und durch kleine Handgriffe, die man natürlich gut beigebracht be­kommen hat, als Angehöriger Erleichterung für den Patienten erreichen kann. Es ist gut so, dass diese Tätigkeiten auch geregelt werden, und zwar vor allem auch hinsicht­lich der Verantwortlichkeit.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetz wird die Grundlage dafür ge­schaffen, ärztliches Handeln, wo auch immer es stattfindet, Qualitätskriterien zu unter­werfen und das auch zu evaluieren, sodass Gewähr für eine moderne, qualitativ hoch­wertige ärztliche Versorgung der Patienten geboten wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.30

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Eine kurze Wortmeldung von der Regierungsbank aus. – Bitte, Frau Bundesministerin Rauch-Kallat.

 


17.30

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich zwei kurze Antworten geben.

Herr Kollege Öllinger, so „zahnlos“, wie Sie die Qualitätskontrolle beschrieben haben, ist sie nicht. Einige Richtigstellungen: Der Wissenschaftliche Beirat kann nicht nur reden, sondern er ist zwingend anzuhören. Und im Wissenschaftlichen Beirat muss auch mindestens eine Person sein, die Erfahrung in der Vertretung von PatientInnen-Interessen hat. – Ich meine, dass das ganz, ganz wichtig ist.

Es ist der Wissenschaftliche Beirat, der die Kriterien zur Qualitätssicherung vorschlägt, und die Ärztekammer hat diese zu erlassen. Aber auch das ist noch von der Bundes­ministerin zu genehmigen. Und Sie können sicher sein, dass ich keine knieweichen


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