Qualitätssicherungskriterien genehmigen werde. Das war nämlich mit ein Grund, dass das, was bisher vorgelegt wurde, für mich keineswegs befriedigend war. Sie können auch sicher sein, dass wir dann, wenn sich dieser Weg nicht als qualitätsvoll herausstellt, andere Wege finden und eben im Zuge der Gesamtreform auch die Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich noch zusätzlich regeln werden.
Noch ein Wort zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Spindelberger. Was das Arzneimittelpaket anlangt, so habe ich nie gesagt, dass das schon die gesamte Reform ist. Ganz im Gegenteil: Ich habe immer gesagt, dass das ein erster Schritt ist. Es ist vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss, aber es ist, so meine ich, ein gutes Paket. Sie haben gesagt, dass Sie Vorschläge gemacht haben und dass die sozialdemokratischen Vorschläge Einsparungen ohne Qualitätsminderung in Höhe von 220 Millionen € gebracht hätten.
Ich darf Ihnen mitteilen: Das
Arzneimittelpaket, das wir heute beschließen werden, wird ohne
Qualitätsminderung für die Versicherten, sondern sogar mit einer Qualitätsverbesserung
für die Versicherten, die nämlich dann nicht mehr zum Chefarzt pilgern müssen,
in den nächsten drei Jahren insgesamt 600 Millionen € einsparen. Und
ich denke, dass wir damit ganz zufrieden sein können, aber es
ist, wie gesagt, ein erster Schritt, es ist nicht alles. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
17.32
Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.
Ein Schlusswort seitens der Berichterstattung wurde nicht gewünscht.
Wir gelangen zu den Abstimmungen, und zwar gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 334 der Beilagen.
Herr Abgeordneter Dr. Grünewald hat ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht. Dem ist Folge zu leisten.
Ich werde daher zunächst über den vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmte Teile der Vorlage abstimmen lassen.
Wir kommen also zu getrennten Abstimmung über Ziffer 51b in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die mit dieser Bestimmung einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ziffer 51b ist mit Stimmenmehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile der Vorlage samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest, die restlichen Teile der Vorlage sind einstimmig angenommen.
Damit ist die zweite Lesung beendet.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.