Es liegt ein Entschließungsantrag vor, und zwar der Entschließungsantrag der Abgeordneten Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Qualitätsoffensive im Bereich der niedergelassenen Ärzte und im Spitalsbereich.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die damit
einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag hat nicht
die erforderliche Mehrheit gefunden und ist daher abgelehnt.
6. Punkt
Bericht des
Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (314 d.B.): Bundesgesetz
betreffend Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte
tierische Nebenprodukte und Materialien (Tiermaterialiengesetz – TMG)
(336 d.B.)
7. Punkt
Bericht des
Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (293 d.B.): Bundesgesetz, mit
dem das Tiergesundheitsgesetz (TGG) geändert wird (337 d.B.)
8. Punkt
Bericht des
Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (292 d.B.): Bundesgesetz, mit
dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird (338 d.B.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit kommen wir zu den Punkten 6 bis 8 der heutigen Tagesordnung; gemeinsame Debatte.
Ein Wunsch nach Berichterstattung liegt mir nicht vor, hingegen eine Reihe von Wortmeldungen.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Die Uhr ist auf 5 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.35
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesen vorliegenden drei Gesetzesmaterialien geht es einerseits um die Anpassung veterinärrechtlicher Bestimmungen, andererseits werden hier Regelungen vorgenommen, die im Rahmen des nationalen Handlungsspielraumes liegen, denen wir nicht zustimmen können.
Die sozialdemokratische Fraktion stimmt dem Fleischuntersuchungsgesetz zu, nicht jedoch dem Tiergesundheitsgesetz in der vorliegenden Form.
Ich erlaube mir, hiezu folgenden Antrag einzubringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen zum Top 7 Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tiergesundheitsgesetz (TGG) geändert wird (337 d.B.)