Ziffer 1 lautet:
„1. Dem § 7 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen hat durch Verordnung einen kostendeckenden Tarif für Untersuchungen und Kontrollen gemäß Abs. 1 festzulegen.““
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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Tiergesundheit gibt es einheitliche Standards in ganz Österreich – und wir gehen davon aus, dass es auch einheitliche Tarife zu geben hat. Man soll also hier nicht die Möglichkeit für einzelne Landeshauptleute schaffen, eigene Tarife, höhere oder niedere Tarife festzulegen.
Frau Bundesministerin! Auch aus dem Begutachtungsverfahren hat sich ergeben – das war ein Anliegen der Wirtschaftskammer Österreichs –, dass es zu einheitlichen Tarifen kommen soll. Sie sind in Ihrem Entwurf der Kritik nicht gefolgt, daher haben wir diesen Abänderungsantrag vorbereitet.
Dem Tiermaterialiengesetz können wir in der
vorliegenden Form nicht zustimmen; ich habe das bereits
ausführlich im Ausschuss
begründet. Das hängt damit zusammen, dass in diesem Entwurf zwar von
„geeigneten Kontrollstellen“ gesprochen wird, diese Kontrollstellen aber nicht
näher definiert werden. Wir kennen im Kontrollbereich entweder Behörden oder
akkreditierte Stellen nach dem Akkreditierungsgesetz. Wenn es in diesem Gesetz
„geeignete Kontrollstellen“ heißt, dann kann man sich darunter alles
vorstellen.
Wenn man diese
Bestimmung im Zusammenhang mit § 5 sieht, nämlich mit den Kontrollaufgaben –
ich lese hier unter Ziffer 2, was darunter fällt: die Kontrolle der gesetzlichen
Anforderungen an die Rohmaterialien, die Ausgangs- und die Endprodukte sowie
die Kennzeichnungsvorschriften. In Ziffer 3: die Sicherstellung der
Vernichtung aller Seuchenkeime bei vorgesehener Verarbeitung.
Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Das bedarf nicht nur einer geeigneten, sondern
einer akkreditieren Kontrollstelle und einer Behörde. Das ist der
Hauptkritikpunkt, warum wir nicht zustimmen.
Weiters stimmen wir auch deswegen nicht zu, weil auch da wieder eine Ausnahmeregelung für die Landeshauptleute geschaffen worden ist, nämlich eigene Tarife festzulegen. Und mit der Sonderregelung für Tierhalter – ich habe das im Ausschuss bereits begründet – können wir im Grunde genommen nicht leben, denn mir ist keine adäquate Bestimmung für die Wirtschaft bekannt, nach der Unternehmen, die vielleicht kurz vor einem Konkurs stehen, auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation Vorschreibungen des Finanzamtes erlassen werden.
Insgesamt muss
man aber das Tiermaterialiengesetz natürlich auch im Zusammenhang mit der
Situation der Tierkörperverwertungen diskutieren. Man muss sie aber auch im
Zusammenhang mit den BSE-Folgekosten diskutieren. Ich halte aus unserer Sicht
fest: Im Jahre 2003 sind 3,5 Millionen € für die BSE-Folgekosten
vorgesehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Für das Jahr 2004 gibt
es noch überhaupt keinen Finanzierungsansatz.
Wenn ein ÖVP-Landesrat in Salzburg meint – ich zitiere ihn –, dass mit diesem Tiermaterialiengesetz Entsorgungsmonopole beseitigt werden, dass es mehr Wettbewerb gibt, der unter veterinärbehördlicher Aufsicht stattfindet, und dass freier Wettbewerb nicht vor den Grenzen Halt machen darf, dann erinnere ich Sie an die Prüfberichte der Kommission, wie es mit den veterinärbehördlichen Aufsichtsmaßnahmen in den Län-