Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 164

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Ziffer 1 lautet:

„1. Dem § 7 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen hat durch Verordnung einen kos­tendeckenden Tarif für Untersuchungen und Kontrollen gemäß Abs. 1 festzulegen.““

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Tiergesundheit gibt es einheitliche Standards in ganz Österreich – und wir gehen davon aus, dass es auch einheitliche Tarife zu geben hat. Man soll also hier nicht die Möglichkeit für einzelne Landeshaupt­leute schaffen, eigene Tarife, höhere oder niedere Tarife festzulegen.

Frau Bundesministerin! Auch aus dem Begutachtungsverfahren hat sich ergeben – das war ein Anliegen der Wirtschaftskammer Österreichs –, dass es zu einheitlichen Tari­fen kommen soll. Sie sind in Ihrem Entwurf der Kritik nicht gefolgt, daher haben wir die­sen Abänderungsantrag vorbereitet.

Dem Tiermaterialiengesetz können wir in der vorliegenden Form nicht zustimmen; ich habe das bereits ausführlich im Ausschuss begründet. Das hängt damit zusammen, dass in diesem Entwurf zwar von „geeigneten Kontrollstellen“ gesprochen wird, diese Kontrollstellen aber nicht näher definiert werden. Wir kennen im Kontrollbereich ent­weder Behörden oder akkreditierte Stellen nach dem Akkreditierungsgesetz. Wenn es in diesem Gesetz „geeignete Kontrollstellen“ heißt, dann kann man sich darunter alles vorstellen.

Wenn man diese Bestimmung im Zusammenhang mit § 5 sieht, nämlich mit den Kon­trollaufgaben – ich lese hier unter Ziffer 2, was darunter fällt: die Kontrolle der gesetz­lichen Anforderungen an die Rohmaterialien, die Ausgangs- und die Endprodukte sowie die Kennzeichnungsvorschriften. In Ziffer 3: die Sicherstellung der Vernichtung aller Seuchenkeime bei vorgesehener Verarbeitung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das bedarf nicht nur einer geeigneten, son­dern einer akkreditieren Kontrollstelle und einer Behörde. Das ist der Hauptkritikpunkt, warum wir nicht zustimmen.

Weiters stimmen wir auch deswegen nicht zu, weil auch da wieder eine Ausnahmere­gelung für die Landeshauptleute geschaffen worden ist, nämlich eigene Tarife fest­zulegen. Und mit der Sonderregelung für Tierhalter – ich habe das im Ausschuss bereits begründet – können wir im Grunde genommen nicht leben, denn mir ist keine adäquate Bestimmung für die Wirtschaft bekannt, nach der Unternehmen, die vielleicht kurz vor einem Konkurs stehen, auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation Vorschrei­bungen des Finanzamtes erlassen werden.

Insgesamt muss man aber das Tiermaterialiengesetz natürlich auch im Zusammen­hang mit der Situation der Tierkörperverwertungen diskutieren. Man muss sie aber auch im Zusammenhang mit den BSE-Folgekosten diskutieren. Ich halte aus unserer Sicht fest: Im Jahre 2003 sind 3,5 Millionen € für die BSE-Folgekosten vorgesehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Für das Jahr 2004 gibt es noch überhaupt keinen Finanzierungsansatz.

Wenn ein ÖVP-Landesrat in Salzburg meint – ich zitiere ihn –, dass mit diesem Tier­materialiengesetz Entsorgungsmonopole beseitigt werden, dass es mehr Wettbewerb gibt, der unter veterinärbehördlicher Aufsicht stattfindet, und dass freier Wettbewerb nicht vor den Grenzen Halt machen darf, dann erinnere ich Sie an die Prüfberichte der Kommission, wie es mit den veterinärbehördlichen Aufsichtsmaßnahmen in den Län-


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