der Lebensmittel beitragen wird. Wir
werden auch dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung geben. (Beifall bei
den Freiheitlichen.)
17.52
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Ministerin.
17.53
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Die drei vorliegenden Gesetzesvorlagen sind zum Großteil Anpassungen an die EU-Richtlinien. Es sind dies das Bundesgesetz betreffend Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und Materialien sowie das Tiergesundheitsgesetz und das Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird. Sie bringen verbesserte Bedingungen, sie sind meines Erachtens eine gute Grundlage, um die Sicherheit der Lebensmittel in Österreich auch in Hinkunft zu gewährleisten, die ja Gott sei Dank in einem hervorragenden Maße gegeben ist.
Zur Anfrage von Frau Kollegin Moser über die Verhandlungen zu BSE: Diese Runde wird am 12. Dezember stattfinden. Im Rahmen einer Landesagrarreferentenkonferenz wird dieses Thema zu behandeln sein. Es wird darum gehen, auch in Hinkunft die BSE-Testungen flächendeckend durchzuführen. Wir müssen uns allerdings über die entsprechenden Preise einigen, die die ARGES in Hinkunft verlangen kann, weil die Förderung der Untersuchungen durch die EU ab 2004 nicht mehr erlaubt ist. Es werden Preise sein, die in etwa den Untersuchungspreisen in den angrenzenden Ländern entsprechen, um da auch eine gewisse Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
In diesem Sinne denke ich, dass diese
Materie ein weiterer Schritt zu einer hohen Lebensmittelsicherheit in
Österreich ist, und ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
17.55
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Scharer. – Bitte.
17.55
Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Vorweg erlauben Sie mir eine Klarstellung: Herr Abgeordneter Haubner von der ÖVP hat behauptet, dass unsere Landeshauptmann-Stellvertreterin Gabi Burgstaller in einer „privilegierten Eisenbahnerwohnung“ wohne.
Herr Kollege Haubner: Gabi Burgstaller
wohnt bei Ihrem Mann Toni Holzer. Dieser ist Mieter einer
80-Quadratmeter-Wohnung in der Dorrekstraße 19 in Hallein. Diese Wohnung
gehört der Ein- und Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft, Zweigniederlassung in
Hallein. Die Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern selbst – und nicht
der Eisenbahn beziehungsweise den ÖBB. Das hat mit den ÖBB überhaupt nichts zu
tun! (Abg. Wittauer: Aber einen schlechten Eindruck macht das schon!)
Herr Kollege Haubner! Wir befinden uns zwar in Salzburg im Wahlkampf (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen), aber wir sollten es gegenseitig unterlassen, jemanden auf diese Art und Weise zu diffamieren! Ich fordere Sie auf, sich von dieser Aussage der Verleumdung zu distanzieren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wittauer: Das haben Sie jetzt die ganze Zeit gemacht!)
Frau Bundesministerin! Nun zur Sache des vorliegenden Tiermaterialiengesetzes. Da sind unseres Erachtens die Kontrollen nicht klar definiert. Weiters liegt die Problematik in der Entsorgung von Schlachtabfällen. Kernthema ist zweifellos, dass die Finanzie-