Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 169

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

rung künftig von den Bauern und letztendlich in der Folge von den Konsumenten zu tragen ist. (Abg. Wittauer: Die Bauern tragen das, nicht die Konsumenten!)

Zusätzlich besteht ein großer Konkurrenzdruck, weil die Schlachthöfe bundesländer­unterschiedliche Kosten und Preise haben. Ich meine, es ist unverständlich, dass ein Schlachthof in Oberösterreich andere Tarife hat als der nur 30 Kilometer entfernte in Salzburg. Eine bundesweite einheitliche Regelung wäre unbedingt erforderlich.

Durch die Folgen der BSE-Seuche wurden zum Beispiel die zu entsorgenden Abfall­mengen, die zu verbrennen sind, in den Schlachthöfen im Bundesland Salzburg von 10 000 auf 20 000 Tonnen verdoppelt, die Kosten haben sich von 200 000 € auf 2,2 Millionen € verzehnfacht. Nach Ihrem Vorschlag haben die Endverbraucher und die Bauern in Zukunft diese Finanzierung zu übernehmen, die bisher vom Bund getragen worden ist. Wir sind der Meinung, dass durch die unterschiedlichen Preise ein Wett­bewerbsdruck auf Schlachthöfe und Bauern in den einzelnen Bundesländern entsteht.

Die Preistreiberei führt natürlich dazu, dass die Kontrollen nicht lückenlos und sorgfältig durchgeführt werden. Wir sind der Meinung, dass der Bund sich der Verantwortung nicht entziehen darf. Seuchen sind Bundessache. Bezüglich BSE muss, auch wenn die Seuche derzeit in Österreich gebannt ist, vorsorglich gehandelt werden.

Wir lehnen das Tiermaterialiengesetz deshalb ab, weil ab 1. Jänner die Abdeckung der BSE-Folgekosten seitens des Bundes nicht mehr gesichert ist. Dies ist aber notwendig, um die Gesundheit der Bevölkerung nicht zu gefährden. (Beifall bei der SPÖ.)

17.59

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. 4 Minuten sind programmiert. – Bitte.

 


17.59

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Bei den Materien Tiermaterialiengesetz, Tierge­sundheitsgesetz und Fleischuntersuchungsgesetz geht es in erster Linie um die Um­setzung von EU-Rechtsmaterien in nationales Recht. Das Tiermaterialiengesetz regelt die Entsorgung sowie die Verwertung von tierischen Abfällen neu, und es wird eine Zusammenfassung aller Bestimmungen vorgenommen, die in Bezug auf den nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Produkte einzuhalten sind.

Die Entsorgung und Verwertung tierischer Abfälle funktioniert in Österreich vorbildlich. Im Zusammenhang mit der Entsorgung beziehungsweise Verwertung der dabei entste­henden Produkte wären mittel- und langfristig neue Wege wie zum Beispiel die Verwer­tung in Biogasanlagen überlegenswert.

Nun noch eine kurze Replik zur Vorrednerin, Frau Kollegin Scharer, nachdem sie die Kosten hinsichtlich BSE-Vorsorge angesprochen hat: Es muss tatsächlich relativ viel Geld für BSE-Vorsorge aufgewendet werden. Ich möchte an dieser Stelle aber doch betonen, dass wir in Österreich Gott sei Dank BSE-frei sind, und festhalten, wer eigent­lich davon profitiert, dass die entsprechenden Untersuchungen vorgenommen werden: Letztlich profitiert der Konsument davon, und es wäre empfehlenswert, das franzö­sische Modell, wie die Kosten entsprechend umgelegt werden und wer dafür auf­kommt, ins Auge zu fassen.

Das Tiergesundheitsgesetz legt die Untersuchungstarife bei Tiergesundheitsprogram­men fest. Für besonders umfangreiche Untersuchungsprogramme kann das zustän­dige Regierungsmitglied per Verordnung die Untersuchungstarife regeln.

Zu guter Letzt sollen die Bestimmungen des Fleischuntersuchungsgesetzes über die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen an die Erfordernisse der Europäischen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite