rung künftig von den Bauern und
letztendlich in der Folge von den Konsumenten zu tragen ist. (Abg. Wittauer:
Die Bauern tragen das, nicht die Konsumenten!)
Zusätzlich besteht ein großer Konkurrenzdruck, weil die Schlachthöfe bundesländerunterschiedliche Kosten und Preise haben. Ich meine, es ist unverständlich, dass ein Schlachthof in Oberösterreich andere Tarife hat als der nur 30 Kilometer entfernte in Salzburg. Eine bundesweite einheitliche Regelung wäre unbedingt erforderlich.
Durch die Folgen der BSE-Seuche wurden zum Beispiel die zu entsorgenden Abfallmengen, die zu verbrennen sind, in den Schlachthöfen im Bundesland Salzburg von 10 000 auf 20 000 Tonnen verdoppelt, die Kosten haben sich von 200 000 € auf 2,2 Millionen € verzehnfacht. Nach Ihrem Vorschlag haben die Endverbraucher und die Bauern in Zukunft diese Finanzierung zu übernehmen, die bisher vom Bund getragen worden ist. Wir sind der Meinung, dass durch die unterschiedlichen Preise ein Wettbewerbsdruck auf Schlachthöfe und Bauern in den einzelnen Bundesländern entsteht.
Die Preistreiberei führt natürlich dazu, dass die Kontrollen nicht lückenlos und sorgfältig durchgeführt werden. Wir sind der Meinung, dass der Bund sich der Verantwortung nicht entziehen darf. Seuchen sind Bundessache. Bezüglich BSE muss, auch wenn die Seuche derzeit in Österreich gebannt ist, vorsorglich gehandelt werden.
Wir lehnen das Tiermaterialiengesetz
deshalb ab, weil ab 1. Jänner die Abdeckung der BSE-Folgekosten seitens
des Bundes nicht mehr gesichert ist. Dies ist aber notwendig, um die Gesundheit
der Bevölkerung nicht zu gefährden. (Beifall bei der SPÖ.)
17.59
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. 4 Minuten sind programmiert. – Bitte.
17.59
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Bei den Materien Tiermaterialiengesetz, Tiergesundheitsgesetz und Fleischuntersuchungsgesetz geht es in erster Linie um die Umsetzung von EU-Rechtsmaterien in nationales Recht. Das Tiermaterialiengesetz regelt die Entsorgung sowie die Verwertung von tierischen Abfällen neu, und es wird eine Zusammenfassung aller Bestimmungen vorgenommen, die in Bezug auf den nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Produkte einzuhalten sind.
Die Entsorgung und Verwertung tierischer Abfälle funktioniert in Österreich vorbildlich. Im Zusammenhang mit der Entsorgung beziehungsweise Verwertung der dabei entstehenden Produkte wären mittel- und langfristig neue Wege wie zum Beispiel die Verwertung in Biogasanlagen überlegenswert.
Nun noch eine kurze Replik zur Vorrednerin, Frau Kollegin Scharer, nachdem sie die Kosten hinsichtlich BSE-Vorsorge angesprochen hat: Es muss tatsächlich relativ viel Geld für BSE-Vorsorge aufgewendet werden. Ich möchte an dieser Stelle aber doch betonen, dass wir in Österreich Gott sei Dank BSE-frei sind, und festhalten, wer eigentlich davon profitiert, dass die entsprechenden Untersuchungen vorgenommen werden: Letztlich profitiert der Konsument davon, und es wäre empfehlenswert, das französische Modell, wie die Kosten entsprechend umgelegt werden und wer dafür aufkommt, ins Auge zu fassen.
Das Tiergesundheitsgesetz legt die Untersuchungstarife bei Tiergesundheitsprogrammen fest. Für besonders umfangreiche Untersuchungsprogramme kann das zuständige Regierungsmitglied per Verordnung die Untersuchungstarife regeln.
Zu guter Letzt sollen die Bestimmungen des Fleischuntersuchungsgesetzes über die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen an die Erfordernisse der Europäischen