Abrechnung der Mitarbeitervorsorgebeträge im Insolvenzfall zwischen den Krankenkassen und dem Insolvenzausfallsgeldfonds.
Vor allem geht es aber um die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche, für junge Menschen im Rahmen der Initiative „Jobs for You(th)“. Das ist ein Sonderprogramm für Jugendliche, das seit Oktober 2002 umgesetzt wird. Es hat sich bewährt, wie der EU-Vergleich zeigt: Die Jugendarbeitslosenrate liegt bei uns, wie wir wissen, bei 7,4 Prozent und ist damit um die Hälfte niedriger als im EU-Durchschnitt. Vor dem Hintergrund, dass die für 2004 zu erwartende und durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung geförderte Wirtschaftsbelebung zu einer Stabilisierung der Arbeitslosigkeit beitragen wird, ist eine wesentliche arbeitsmarktpolitische Zielsetzung, die Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen in Verbindung mit der laufenden Verbesserung der Qualifikationsausstattung zu forcieren und dadurch den österreichischen Spitzenrang im internationalen Vergleich nachhaltig abzusichern.
Zur Erreichung dieses Zieles beabsichtigt jetzt die Bundesregierung neben der Fortführung der bisherigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Jugendliche die Fortführung der Jugendausbildungssicherung nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz beziehungsweise das Sonderprogramm für Jugendliche mit Beginn des Jahres 2004 – Initiative „Jobs for You“ – zu starten. Im Rahmen dieser Initiative sollen in den Jahren 2004 und 2005 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für rund 5 000 Menschen geschaffen werden, für 19- bis 24-Jährige.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (308 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden idF des Ausschussberichtes 318 d.B.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Im Art. 4 Z. 1 wird im § 12 Abs. 8 der Ausdruck „20 Mio. €“ durch den Ausdruck „22 Mio. €“ ersetzt.
Begründung:
Zur Steigerung der Wirkung der Initiative „JOBS FOR YOU(TH) ’04“ werden entgegen dem Beschluss des Sozialausschusses aufgrund der Bemühungen der Bundesregierung weitere Mittel zur verstärkten Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund werden die aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds für diese Jugendbeschäftigungsinitiative zur Verfügung gestellten Mittel um 2 Mio. €, das sind 10 Prozent, im Jahr 2004 erhöht.
*****
Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und für die Integration der Jugendlichen in den Arbeitsprozess. Es ist eine sinnvolle Lösung, und ich freue mich, dass auch die SPÖ diesem Antrag zustimmt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
20.36