In dieses Bild passt auch, dass Treibstoff
(Diesel) für die Bauern weniger besteuert werden soll, während alle anderen
Österreicherinnen und Österreich im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2003 mit
einer höheren Mineralölsteuer belastet wurden. Die unzureichende Anhebung der
Pendlerpauschale gleicht die Belastung in keiner Weise aus.
Auch die Prioritäten bei der Entlastung der
Wirtschaft sind falsch gesetzt. Die Senkung der Körperschaftsteuer kostet dem
Budget 1,1 Milliarden Euro, erfolgt mit der Gießkanne und bringt daher
keine positiven Effekte für Wachstum und Beschäftigung. Die Art der Senkung,
ohne Korrektur bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage, wird dazu führen,
dass in Zukunft auch wenig bis kein Spielraum mehr für Investitionsanreize,
Förderung von Aus- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sowie andere
Maßnahmen mit wirtschaftslenkenden Effekten besteht.
Die große Zahl der österreichischen Klein-
und Mittelbetriebe, die in der Regel als Personengesellschaften organisiert
sind, profitieren von der Senkung der KöSt überhaupt nicht. Da die KMU in der
Regel auch geringe Gewinne ausweisen, können sie auch nicht von der im Rahmen
der Budgetbegleitgesetze per 2004 eingeführten steuerlichen Begünstigung für
nicht entnommene Gewinne profitieren.
Angesichts der Struktur des österreichischen
Steuersystems, wonach rund zwei Drittel des Gesamtaufkommens durch den Faktor
Arbeit erbracht wird, liegt die Steuerreform auch in der Halbe-Halbe-Verteilung
der Entlastung von Arbeit und Gewinn schief. Denn unter Zugrundelegung des
Beitrags zum Gesamtsteueraufkommen werden die Gewinne doppelt so hoch
entlastet wie die Arbeit. Damit wird die Hälfte des Gesamtvolumens im Ausmaß
von ca. 1,1 Milliarden Euro auf lediglich 20% der österreichischen
Unternehmen, die Kapitalgesellschaften verteilt. Dabei hatte die schwarzblaue
Bundesregierung immer wieder eine substantielle Entlastung des Faktors Arbeit
versprochen, was zur Erreichung von mehr Wachstum und Beschäftigung auch
richtig gewesen wäre. Auch hier hat die Bundesregierung gründlich versagt.
Die Regierung hat mit der vorgelegten
Steuerreform auch die Gelegenheit ausgelassen, die Steuerstrukturen in
Österreich so zu verändern, dass das System gerechter wird und Wachstum und
Beschäftigung besser unterstützt. Es wurde die Gelegenheit verpasst, unter
gerechterer Einbeziehung aller Einkommen in das Steuer- und Abgabensystem für
eine fairere Finanzierung der Staatsaufgaben und der Systeme sozialer
Sicherheit zu sorgen.
Die Regierung macht darüber hinaus über die
Folgewirkungen der Steuerreform keine Angaben. Es ist mit einer erheblichen
Erhöhung des Defizits in Zeiten einer guten Konjunktur zu rechnen, was auch vor
dem Hintergrund der Zielsetzung eines über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen
Haushalts falsch ist.
Die Bundesregierung nimmt immer neue
Höchststände an Arbeitslosigkeit in Kauf, um ihre scheinbaren Geschenke im
Rahmen einer wahltagsorientierten Wirtschafts- und Steuerpolitik zu
finanzieren. Die Reformansätze lassen jegliche wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit und für mehr Wachstum vermissen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit folgende dringliche
Anfrage:
1. Damit die Arbeitsmarktpolitik ihren Beitrag zur Bekämpfung der Qualifikationsmängel auf dem Arbeitsmarkt leisten kann ist es notwendig, im Jahr 2004 ein umfassendes