3) Ausbildungsgarantie für Jugendliche
Alle
Jugendliche haben das Recht auf eine Lehrstelle oder einen Platz in einer
weiterführenden schulischen Ausbildung. Es darf deshalb kein Jugendlicher ohne
Ausbildungsplatz dastehen!
Das
AMS muss mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um sowohl
persönliche Beratung als auch Qualifizierung zu garantieren. Jene Jugendlichen,
die aufgrund von sozialen oder sprachlichen Problemen oder Schul- oder
Lehrabbrüchen Schwierigkeiten haben, eine Lehrstelle oder einen schulischen
Ausbildungsplatz zu finden, brauchen spezielle Unterstützung. Zur Förderung der
Lehrlingsausbildung soll auch die Möglichkeit geschaffen werden,
Vollzeitberufsschulen in Form von Schulversuchen nach §7 SchOG – wo
regional notwendig – zu erproben.
4) Lastenausgleich zwischen den Betrieben durch
einen Lehrlingsfonds
Die
Kosten für die Lehrlingsausbildung sind in Österreich zwischen den Unternehmen
ungerecht verteilt. Jene Betriebe, die keine Lehrlinge ausbilden, sollen in
Zukunft einen finanziellen Beitrag in einen Fonds einzahlen. Dieses Geld soll
jenen Betrieben zugute kommen, die Lehrlinge ausbilden. Der Lehrlingsfonds soll
auch die Motivation der Betriebe steigern, Lehrlinge auszubilden.
5) Einrichtung von regionalen Jugendbeschäftigungsgipfeln
Die
jährliche Situation am Lehrstellenmarkt ist aus regionaler Perspektive am
besten abschätzbar, da Probleme vor Ort besser erkannt werden und Lösungen
somit rascher erfolgen können. Jugendbeschäftigung
soll daher regional gefördert werden. Im Rahmen von regionalen
Jugendbeschäftigungsgipfeln mit VertreterInnen der Wirtschaft, der Schulen und
der Politik soll jährlich bis zur Jahresmitte die Lage am Arbeitsmarkt erhoben
werden. Angebot und Nachfrage müssen geprüft werden um frühzeitig etwaige
Auffangmaßnahmen zu beschließen.
6) Flexiblere Lehrlingsausbildung
Fundierte
Grundkenntnisse und Spezialisierung dürfen in der Lehrlingsausbildung keinen
Gegensatz darstellen.
Dafür
ist notwendig:
Modularisierung der Ausbildung: Bei einem Modulsystem könnten die
Lehrlinge neben einem Basismodul mehrere Zusatzmodule ohne Verlängerung der
Lehrzeit absolvieren. Diese Zusatzmodule können auch in Partnerbetrieben
abgelegt werden, die Verantwortung für den Lehrabschluss bleibt jedoch beim
ersten Lehrbetrieb.
Verbund von Ausbildungsbetrieben: Wenn
ein Betrieb nicht alle im Berufsbild festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse
vermitteln kann, wird Lehrlingen damit die Möglichkeit geboten, einen Teil
ihrer Ausbildung in einem Partnerbetrieb oder einer überbetrieblichen
Einrichtung (BFI, WIFI usw.) zu erwerben. Die bisher schon mögliche
Zusammenarbeit zwischen den Lehrbetrieben soll weiter ausgebaut werden.
Einrichtung von Gruppenlehrberufen: Um Schmalspurlehrberufe mit
geringen Zukunftschancen zu vermeiden, sollen mehrere Lehrberufe zu einem
Gruppenlehrberuf zusammengefasst werden. Eine breite Basisausbildung mit
anschließender Spezialisierung ist hier das angestrebte Ziel.
7) Schaffung neuer Lehrberufe mit
Zukunftsperspektive
Neue
Lehrberufe müssen der Vielfältigkeit der neuen Berufsfelder entsprechen und
Fachkräfte hervorbringen, die sowohl über Theorie- als auch Praxiskompetenz verfügen.