Schauen wir uns einmal an, wie die Wirtschaft tatsächlich entlastet wird, und gehen wir einmal von der Körperschaftssteuer weg. Es werden rund 2 000 bis maximal 3 000 Unternehmen sein, die davon profitieren. Davon haben wir schon gesprochen. (Abg. Wittauer: Das ist schon falsch!) Ja, das sagen Sie. Sprechen wir noch von der Halbsatzbesteuerung der nicht entnommenen Gewinne. – § 2: Der Finanzminister hat immer Recht. Genau.
Da Kollege Stummvoll meint, der Vergleich macht uns sicher, ziehen wir einmal Zahlen heran, die aus der Wirtschaftskammer kommen, also nicht von der bösen Opposition, sondern aus der Wirtschaftskammer. Die Wirtschaftskammer geht von rund 320 000 Betrieben aus. Davon sind rund 65 000 Betriebe Kapitalgesellschaften. Die fallen einmal weg. Bleiben also noch 255 000 Personengesellschaften und Einzelunternehmen. (Abg. Neudeck: Die Kapitalgesellschaften haben den KöSt-Vorteil!) Wir beschäftigen uns jetzt mit der Halbsatzbesteuerung, die gilt für die Kapitalgesellschaften nicht, wie Sie wissen. 60 Prozent dieser Personengesellschaften haben keine Gewinne. Bleiben 102 000 Betriebe übrig. 80 Prozent davon – Zahlen von der Wirtschaftskammer, nicht von uns – können zur Existenzerhaltung, weil sie das Geld nämlich brauchen, damit sie leben können, keine Gewinne stehen lassen. Es bleiben also sage und schreibe 20 400 Betriebe übrig, von denen wiederum 80 Prozent – wieder entsprechend den Zahlen der Wirtschaftskammer – die Gewinne nicht sieben Jahre stehen lassen können, damit sie in den Genuss der Halbsatzbesteuerung kommen. Somit bleiben 4 080 KMU, die in den Genuss der Halbsatzbesteuerung kommen werden. Das sind 1,6 Prozent der 255 000 in der Kammer organisierten Personengesellschaften und Einzelunternehmen.
Wenn Sie also sagen, das ist eine breite Entlastung der Wirtschaft, dann sollten wir uns semantisch unterhalten, wie Sie „breit“ definieren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wittauer: Reden Sie einmal von den zusätzlichen Arbeitskräften, die dadurch beschäftigt werden können!)
Betrachten wir einen der wichtigsten Wirtschaftszweige dieses Landes, nämlich – das wird Sie nicht verwundern – den Tourismus. Der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler haben es in rund 35 Minuten zusammengebracht, zwar angeblich viel über die Wirtschaft zu reden, den Tourismus aber mit keinem Wort zu erwähnen. Er trägt ja auch nur 18 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Er ist ein international anerkannter Wachstumsbereich und einer der wenigen Bereiche im Dienstleistungsbereich, der auch noch Beschäftigung schaffen kann. Gleichzeitig ist der Tourismus nach wie vor einer der Hochsteuerbereiche in diesem Land.
Jetzt schaut man sich das angebliche Reformkonzept an. Gibt es da wirklich eine Entlastung? – Nein, weit gefehlt. Kein Wort von einer Umsatzsteuersenkung und davon, dass beabsichtigt wäre, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, kein Wort zur notwendigen Erhöhung des Abschreibungssatzes, obwohl das gerade für den Tourismus notwendig wäre und auch verfassungsrechtlich argumentierbar ist, kein Wort zu einer möglichen Vollpauschalierung und kein Wort – und vor allem kein Wort – zu einer Lohnnebenkostensenkung, die gerade in dem Bereich eklatant notwendig wäre. So haben wir beispielsweise eine Senkung des Beitragssatzes zum Familienlastenausgleich von 4,5 auf 3 Prozent vorgeschlagen. Das würde etwas bringen für den Tourismus. Alles andere bringt in Wirklichkeit nicht viel. Was bleibt, ist dann – zugegebenermaßen – der Wegfall der Schaumweinsteuer und die Senkung der Biersteuer.
Es ist keine Rede mehr zum Beispiel von dem, was Minister Bartenstein bei den zweiten Schönbrunner Tourismusgesprächen noch im Oktober letzten Jahres vollmundig angekündigt hat, nämlich von einer Senkung – Abschaffung hat er sogar gesagt – der Gesellschaftssteuer und einer Abschaffung der Kreditvertragsgebühr. Wo steht das drinnen bei den Bagatellsteuern? Nichts! Kein Wort davon. Also offensichtlich kommu-