Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 116

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

beantwortet. (Abg. Öllinger: Wahnsinn!) Als weitere Auskunftspersonen standen zur Verfügung: der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Fiedler, Herr Dipl.-Bw. Heinzel, Dr. Michaelis und Dipl.-Ing. Wieltsch, Dr. Schramm, Dipl.-Ing. Ramprecht, Karl Plech, die Universitätsprofessoren Kletecka und Dr. Bogner. In Bezug auf die Beraterverträge muss festgestellt werden, dass es auf Grund der umfassenden Vorhaben sinnvoll und notwendig war, externe Berater mit internationaler Erfahrung für diese Großvorhaben ergänzend zu den Experten des Finanzministeriums beizuziehen.

Es ist weiters festzuhalten, dass kein einziger Auftrag und keine einzige Ausgabe des Bundesministeriums für Finanzen ohne rechtliche Grundlage vorgenommen wurde. Die Vergabeverfahren erfolgten nach internationalen Standards und wurden von einer Vergabekommission, die sich aus mehr als zehn Personen zusammensetzte, unter anderem zwei Universitätsprofessoren sowie hoch qualifizierten Spezialisten aus den jeweiligen Fachgebieten sowie auf dem Gebiet des Vertrags- und Vergaberechts, vor­genommen – ein aufwendiges Verfahren, um größtmögliche Objektivität und Transpa­renz gewährleisten zu können.

Die Beraterkosten orientieren sich am Transaktionswert und an der erbrachten Leis­tung und bewegen sich in einem international üblichen Rahmen zwischen einem und eineinhalb Prozent des Transaktionsvolumens.

Die Bundesbeschaffungs GmbH ist ein markantes Beispiel für effiziente Beraterleis­tung. Bei einem Beschaffungsvolumen von 290 Millionen € wurde ein Einsparpotential von 29 Millionen € im ersten Jahr erreicht. Die Beraterkosten beliefen sich auf 3,3 Mil­lionen €.

Als weiteres Beispiel sei die Restrukturierung der Finanzverwaltung erwähnt, wobei Beraterkosten von 452 000 € auf der einen Seite einem Einsparpotential von 250 Mil­lionen € auf der anderen Seite in den nächsten Jahren gegenüberstehen.

Im Zuge der Befragung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der ÖIAG, Dipl.-Bw. Heinzel, und des Vorstandes, Michaelis und Wieltsch, kamen die konträren Stand­punkte zur österreichischen Wirtschaftspolitik klar zum Ausdruck: Auf der einen Seite die Opposition, die weiterhin den Staatseinfluss bewahren möchte, und auf der ande­ren Seite die Regierung, die ein effizientes Privatisierungsprogramm vorsieht, um die Marktchancen der Unternehmen zu erhöhen und die Konkurrenzfähigkeit der Unter­nehmen zu verbessern.

Dies ist eine besondere Leistung, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass in der Ver­gangenheit verstaatlichte Unternehmen jahrelang mit Steuermitteln in Millionenhöhe bezuschusst und in der Folge um einen symbolischen Schilling verkauft wurden. Diese Tatsachen widerlegen markant die Behauptung, dass verschleudert und verscherbelt würde. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

In Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Finanzen ist festzu­halten, dass zielgruppenorientierte Übermittlung von Informationen aus dem Ressort ein wichtiges Anliegen ist. Die finanziellen Aufwendungen dafür liegen im Rahmen des­sen, was auch in der Vergangenheit üblich war. Im Gegenzug dazu darf ich Ihnen zur Kenntnis bringen, dass die Stadt Wien für derartige Vorgaben und Maßnahmen, näm­lich Öffentlichkeitsinformation, jährlich zig Millionen Schilling aufwendet. (Abg. Groß­ruck: 40 Millionen €!) – Zig Millionen €, ich danke für die Korrektur. (Abg. Großruck: 40 Millionen!) Im Vergleich dazu sind diese Aufwendungen geradezu bescheiden.

Unser Bundesminister für Finanzen steht für ein Nulldefizit 2001 und 2002, Senkung der Zinsaufwände für die entsprechenden Staatsschulden (Abg. Mag. Kogler: Das ... Untersuchungsgegenstand, Herr Kollege! Das hat mit dem Ausschuss exakt nichts zu tun!) und Einsparung durch Verwaltungsreform und hat maßgeblichen Anteil daran,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite