beantwortet.
(Abg. Öllinger: Wahnsinn!) Als weitere Auskunftspersonen standen
zur Verfügung: der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Fiedler, Herr
Dipl.-Bw. Heinzel, Dr. Michaelis und Dipl.-Ing. Wieltsch,
Dr. Schramm, Dipl.-Ing. Ramprecht, Karl Plech, die Universitätsprofessoren
Kletecka und Dr. Bogner. In Bezug auf die Beraterverträge muss
festgestellt werden, dass es auf Grund der umfassenden Vorhaben sinnvoll und
notwendig war, externe Berater mit internationaler Erfahrung für diese
Großvorhaben ergänzend zu den Experten des Finanzministeriums beizuziehen.
Es ist weiters festzuhalten, dass kein einziger Auftrag und keine einzige Ausgabe des Bundesministeriums für Finanzen ohne rechtliche Grundlage vorgenommen wurde. Die Vergabeverfahren erfolgten nach internationalen Standards und wurden von einer Vergabekommission, die sich aus mehr als zehn Personen zusammensetzte, unter anderem zwei Universitätsprofessoren sowie hoch qualifizierten Spezialisten aus den jeweiligen Fachgebieten sowie auf dem Gebiet des Vertrags- und Vergaberechts, vorgenommen – ein aufwendiges Verfahren, um größtmögliche Objektivität und Transparenz gewährleisten zu können.
Die Beraterkosten orientieren sich am Transaktionswert und an der erbrachten Leistung und bewegen sich in einem international üblichen Rahmen zwischen einem und eineinhalb Prozent des Transaktionsvolumens.
Die Bundesbeschaffungs GmbH ist ein markantes Beispiel für effiziente Beraterleistung. Bei einem Beschaffungsvolumen von 290 Millionen € wurde ein Einsparpotential von 29 Millionen € im ersten Jahr erreicht. Die Beraterkosten beliefen sich auf 3,3 Millionen €.
Als weiteres Beispiel sei die Restrukturierung der Finanzverwaltung erwähnt, wobei Beraterkosten von 452 000 € auf der einen Seite einem Einsparpotential von 250 Millionen € auf der anderen Seite in den nächsten Jahren gegenüberstehen.
Im Zuge der Befragung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates der ÖIAG, Dipl.-Bw. Heinzel, und des Vorstandes, Michaelis und Wieltsch, kamen die konträren Standpunkte zur österreichischen Wirtschaftspolitik klar zum Ausdruck: Auf der einen Seite die Opposition, die weiterhin den Staatseinfluss bewahren möchte, und auf der anderen Seite die Regierung, die ein effizientes Privatisierungsprogramm vorsieht, um die Marktchancen der Unternehmen zu erhöhen und die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen zu verbessern.
Dies ist eine besondere Leistung, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass in der Vergangenheit verstaatlichte Unternehmen jahrelang mit Steuermitteln in Millionenhöhe bezuschusst und in der Folge um einen symbolischen Schilling verkauft wurden. Diese Tatsachen widerlegen markant die Behauptung, dass verschleudert und verscherbelt würde. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
In Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Finanzen ist festzuhalten, dass zielgruppenorientierte Übermittlung von Informationen aus dem Ressort ein wichtiges Anliegen ist. Die finanziellen Aufwendungen dafür liegen im Rahmen dessen, was auch in der Vergangenheit üblich war. Im Gegenzug dazu darf ich Ihnen zur Kenntnis bringen, dass die Stadt Wien für derartige Vorgaben und Maßnahmen, nämlich Öffentlichkeitsinformation, jährlich zig Millionen Schilling aufwendet. (Abg. Großruck: 40 Millionen €!) – Zig Millionen €, ich danke für die Korrektur. (Abg. Großruck: 40 Millionen!) Im Vergleich dazu sind diese Aufwendungen geradezu bescheiden.
Unser Bundesminister für Finanzen steht für ein Nulldefizit 2001 und 2002, Senkung der Zinsaufwände für die entsprechenden Staatsschulden (Abg. Mag. Kogler: Das ... Untersuchungsgegenstand, Herr Kollege! Das hat mit dem Ausschuss exakt nichts zu tun!) und Einsparung durch Verwaltungsreform und hat maßgeblichen Anteil daran,