dass sich Österreich im europäischen Ranking auf dem exzellenten dritten Platz befindet.
Die „Krone“ titelte am 27. Januar 2004:
„Weniger Budgetdefizit als erwartet. Grasser wird ,EU-Musterschüler’“.
Dem ist nichts hinzuzufügen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
14.46
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Mag. Kogler. Ich erteile es ihm.
14.46
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Kolleginnen und Kollegen! Das war nicht irgendein Ausschuss, Herr Kollege Hornek, das war doch ein Ausschuss, der den bezeichnenden Namen „Ständiger Unterausschuss des Rechnungshofausschusses“ hat, und ich weiß überhaupt nicht, wie Sie hier dazu kommen, es als eine in diesem Ausschuss gängige Praxis zu verkünden, dass ein Minister nur genau einmal anwesend sein muss. Sie verwechseln das vielleicht mit anderen Ausschüssen! – Wir werden da jetzt nicht vor Ehrfurcht erzittern, weil der Herr Bundesminister für Finanzen uns die Gnade erwiesen hat, dort zweimal zu erscheinen. (Ruf bei der ÖVP: Zur Sache!) Wir werden auch gleich dazu kommen, wie diese Befragung im Procedere angelegt war.
Ich
möchte aber auf eines zurückkommen, wenn wir das jetzt chronologisch betrachten:
Ein ständiger Unterausschuss wird ja in der Regel halbjährlich mit einem
Prüfauftrag versorgt. Diesfalls erfolgte das durch die SPÖ-Fraktion. Sie war
es alleine, und ich stehe nicht an, zuzugeben, dass ich persönlich das Thema
anfänglich, was seine Dramatik und Dynamik betrifft, anders eingeschätzt habe.
Ein
starkes Gewicht lag auf den so genannten externen Beraterverträgen. Ich kann
mich erinnern in den ersten Tagen gesagt zu haben, dass ich da nicht ein
derartiges Aufdeckungsbedürfnis wie die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ
habe, weil ich der Meinung war, externe Beraterverträge an sich sind nicht
schlecht. Dies ist auch – und jetzt erst recht – eine Frage der
Abwägung: Kann das im Haus geleistet werden? Kann es nicht im Haus geleistet
werden? Bringt der Vorgang der externen Beratung entsprechende Benefits, sodass
das insgesamt sogar gut wäre?
Ich sage
das deshalb, weil ich damit uns zugute halten will, dass wir uns dieser Sache
in dieser Art und Weise angenähert haben. Das ist ja auch Ihre Argumentation,
Herr Bundesminister, bis zum Schluss gewesen, und Sie werden ja vermutlich auch
heute wieder – wenn Sie sich endlich doch zu Wort melden – diese
Vergleiche anstellen.
Ich muss
nur sagen, um ein Resümee in der Sache vorwegzunehmen: Ich bin eines wesentlich
Schlechteren belehrt worden! Es war für mich erschütternd, und die Verdachtsmomente,
die diesem Prüfauftrag zugrunde gelegt waren, haben sich mehr als bestätigt.
Ich komme nicht umhin, das auch als Vorsitzender des Vollausschusses, der
diesen Bericht dann entgegengenommen hat, letztlich zu bestätigen. Es kam sogar
noch schlimmer, als es sich wahrscheinlich die Antragsteller damals selbst
erwartet hatten. – Das ist ein erstes Zwischenresümee in der Sache. (Beifall
bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Jetzt streiten wir uns bei diesen Ausschüssen im Kontrollbereich ständig auch um das Procedere. Eine kurze Anmerkung dazu: Es ist tatsächlich so, dass diese Diskrepanz – Minderheitsrecht zur Einsetzung, aber Bedienung des Instrumentariums im Ausschuss durch Mehrheitsbeschlüsse – immer wieder zu den kuriosesten Erscheinungen führt.