Ich halte
das deshalb für erwähnenswert, weil das einer der reparaturbedürftigen Punkte
ist – im Hinblick auf die nächste Geschäftsordnungsreform, wer immer sich
damit beschäftigt –, wenn man diese Untersuchungsausschüsse ernst nehmen
will. Es braucht auch in der Abwicklung einer Untersuchung bestimmte
Minderheitsrechte, sonst haben wir dort immer ein Patt, das zu nichts führt.
Und seien wir uns doch ehrlich: Machen wir lieber vielleicht ein paar
Untersuchungen weniger, die aber anständig, sodass auch eine Minderheit damit
etwas anfangen kann! Man könnte sich ja auch auf einen Kompromiss einigen, wenn
die Angst besteht, dass dann alle paar Monate irgendein anderes Thema mit
„Gewalt“ – unter Anführungszeichen – dahergezerrt wird.
Das
Problem, das wir hier wieder vorgefunden haben, ist nur – ich komme nicht
umhin, es festzustellen, Kollege Hornek, ich kann Ihnen überhaupt nicht
beipflichten –: Wir haben es mit Obstruktion zu tun gehabt. Wir haben es
damit zu tun gehabt! Die Mehrheit im Ausschuss hat etwa verhindert, dass
beispielsweise bestimmte Fragen vom Finanzminister zu Ende beantwortet wurden. (Abg. Hornek: Aber nicht von der Opposition,
Herr Kollege!)
Es ist
sogar so weit gegangen, dass vorgefertigte Fragen an den Finanzminister verlesen
wurden, die ganz offensichtlich dem Finanzministerium vorher bekannt waren,
weil der Herr Bundesminister für Finanzen dann elendslange Zeit dafür verwendet
hat, um auf diese vorgefertigten Fragen etwas zu verlesen.
Damals ist es ihm in dieser politischen Auseinandersetzung nicht so gut gegangen wie heute. Da hat er sich – sonst tut er es ja selten – an ein ganz langes Kommuniqué gehalten und wortwörtlich vorgelesen. Wen es interessiert: Schauen Sie in den Protokollen Ihrer Kollegen nach! – Ich halte das für einen Tiefpunkt in einem Aufklärungsausschuss. So kann man nicht arbeiten! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das tut letztlich auch Ihnen nicht gut.
Trotzdem ist es gelungen, ein paar Dinge ans Licht zu bringen. Ich werde gleich darauf eingehen, darf aber zuvor noch einen Aspekt, der gerade heute wieder so besonders relevant geworden ist, hervorheben: Viele Auskunftspersonen, die sich eigentlich praktisch von sich aus aufgedrängt haben befragt zu werden, haben Sie mit Ihrer Mehrheit daran gehindert, dort auszusagen – sagen wir es einmal zurückhaltend –, unter anderem – ich nenne jetzt nur einen von ihnen – den Kabinettchef des Herrn Finanzministers, Herrn Matthias Winkler, und das, obwohl der Untersuchungsgegenstand dieses Ausschusses ja das Finanzministerium selbst war, mithin der Finanzminister, wie Sie sehen können, wenn Sie den Prüfauftrag lesen. Trotzdem wurde mit Mehrheit verhindert, dass dieser Kabinettchef dort aussagen musste – und das vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Herr Bundesminister bei wesentlichen Teilen des Prüfgegenstandes immer gesagt hat: Ja ich nicht!
Herr Bundesminister, Sie sind der unbeteiligte Dritte. Beteiligt ist Herr Matthias Winkler. Diesen dürfen wir aber nicht befragen, weil Sie das verhindert haben. – Einigen Sie sich einmal auf irgendetwas! Das nenne ich Obstruktion! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Damit gehe ich auf die Resümees zu den inhaltlichen Punkten ein. Eines passt genau dazu: Herr Bundesminister, Sie haben sich, was die Nichtbeantwortung – wiederum die Nichtbeantwortung – zur so genannten Homepage-Affäre im Ausschuss betrifft, damit verantwortet (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Geh Kogler! Du hast schon bei der Steuerreform nichts Gescheites gesagt!), das gehe – ich kürze jetzt ab – den Ausschuss nichts an, und zwar mit der Begründung, dass das ja kein Akt der Vollziehung sei, dass das im Wesentlichen mit dem Öffentlichen nichts zu tun habe, dass das irgendwo in der privateren Sphäre angesiedelt sei und sich deshalb nicht nur nicht als Untersuchungsgegenstand eigne, sondern sich geradezu der Befragung entziehe. – Wieder ist offen-