Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 173

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

sorgung von Asylwerbern durchzusetzen. Das sei ausdrücklich anerkannt. (Demonstra­tiver Beifall bei der ÖVP.)

Das erleichtert die Situation der Flüchtlinge, das soll auch nicht verschwiegen werden. Die Abgeordneten der ÖVP haben Sie im Ausschuss auch sehr ausgiebig dafür gelobt. Das betrifft aber, wie gesagt, diesen einen Punkt und nicht die gesamte Asyl- und Fremdenpolitik der blau-schwarzen Bundesregierung, denn es sei schon daran erin­nert, dass es zunächst einmal der Oberste Gerichtshof war, der Sie mit seinen zwei Urteilen betreffend die Unterbringung und Versorgung von hilfsbedürftigen Asylwerbern unter Zugzwang gebracht hat.

Es sei auch daran erinnert, dass es die Hilfsorganisationen waren, die mit der Ein­richtung von Notquartieren für aus der Bundesbetreuung verwiesene Asylwerber be­gonnen haben, dass im Oktober 2003, also kurz vor der Einigung, die Caritas zum drastischen Mittel greifen musste, Flüchtlinge in Kirchen unterzubringen, um auf die schlechte Betreuungssituation aufmerksam zu machen.

Daher möchte ich sagen, dass wir diese Einigung grundsätzlich begrüßen. Warum dies allerdings ein humanitärer Meilenstein sein soll, wie es von Ihnen reklamiert wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar, weil es doch selbstverständlich ist, Menschen, die in Österreich Schutz und Hilfe suchen, Unterbringung und Verpflegung zu gewähren. Auf den Punkt gebracht besteht der humanitäre Meilenstein im Wesentlichen darin, dass Sie in diesem Winter einen Rechtszustand herstellen, wie er ab Mai 2004 ohnedies eintreten wird, weil wir auf Grund der EU-Richtlinie zur Betreuung von Flüchtlingen dazu verpflichtet sein werden. Deswegen war die anfänglich trotzige Haltung sicher nicht die richtige. Es wäre besser gewesen, den Dialog mit den NGOs zu suchen.

Es soll allerdings nicht verkannt werden, dass Sie, Herr Minister, in diesem Punkt viel­leicht ein Getriebener Ihres Koalitionspartners sind. Ich persönlich möchte Ihnen gar nicht unterstellen, dass Sie diese Politik aus vollem Herzen mitgetragen haben. Mög­licherweise hat auch der massive Druck, den Sie von den Kirchen erhalten haben, ein Wesentliches dazu beigetragen. Ich erinnere an Bischof Kothgasser, der in einem „profil“-Interview betont hat, dass es ein schweres Vergehen gegen die Menschen­rechte wäre, Menschen ohne Unterkunft und Nahrung zu lassen.

Nicht zuletzt sei auch das Asylgesetz in Erinnerung gerufen, das in seinem Kernstück den beinahe gänzlichen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung und die sofortige Vollstreckbarkeit eines Bescheides erster Instanz vorsieht. Das Risiko be­hördlicher Fehlentscheidung trägt ausschließlich der Asylwerber.

Ich erinnere auch an das Novationsverbot, wonach im Asylverfahren künftig im Beru­fungsverfahren neue Tatsachen und Beweismittel nicht mehr vorgebracht werden können.

Daher glauben wir, dass gesamthaft für diese Asyl- und Fremdenpolitik dieser Miss­trauensantrag gerechtfertigt und keineswegs obsolet ist, wie es ÖVP-Kollegen im Aus­schuss behauptet haben. Deshalb werden wir diesem Antrag auch unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.20

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. Die Uhr ist auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

 


18.20

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Man hat gemerkt, wie schwer sich Kollege Posch getan hat, diesen Antrag der Grünen zu unterstützen. Es wäre auch sicherlich richtiger gewesen, wenn Sie gesagt hätten: Herr Minister, danke, dass Sie die Versäumnisse Ihrer Vor-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite