Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 174

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

gänger innerhalb von vier Jahren wettgemacht und ein der Genfer Flüchtlingskonven­tion und der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechendes Asylgesetz, in dem die Bundesbetreuung einen dementsprechenden Stellenwert innehat, für Asyl­suchende geschaffen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Dass das Asylgesetz und die Artikel 15a-Vereinbarung über Weihnachten noch nicht zum Tragen gekommen sind, da muss sich die Opposition selbst bei der Nase neh­men. Wir hätten vorgehabt, dieses Asylgesetz im Sommer zu beschließen, damit man mit den Ländern in Verhandlungen hätte treten können. Dann wäre es natürlich mit 1. Jänner auch möglich gewesen, dass es eine nach der Artikel 15a-Vereinbarung ge­währleistete Bundesbetreuung gibt. Es hat mit den NGOs eine sehr vernünftige Über­gangsregelung gegeben, die ebenfalls das Ihre beigetragen haben, dass es zu keinen Problemen gekommen ist.

Dieser vorliegende Entschließungsantrag ist generell überholt und entbehrt jeder sach­lichen Grundlage. Er ist von Unterstellungen und Unwahrheiten dem Minister und vor allem auch den Beamten beim Grenzübergang Gmünd gegenüber gekennzeichnet. Es ist – das muss man schon sagen – eigentlich ein Trauerspiel, dass bei fehlender Sach­politik derart populistische Anträge eingebracht werden, um aufzufallen oder in das Rampenlicht zu kommen.

Wenn es den Grünen um eine ehrliche Sachpolitik gegangen wäre, dann hätte man ebenfalls von dieser Stelle aus sagen müssen: Herr Bundesminister, wir haben mehr Betreuungsplätze gefordert. Wir haben diese Betreuungsplätze. Danke für diese menschliche Geste. Herr Bundesminister, wir haben in zahlreichen Wortmeldungen bezweifelt, dass es zu dieser Artikel 15a-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und NGOs kommt, aber auch da haben wir haben uns getäuscht.

Aber nein, es wird gegen den Minister, der sich bemüht hat und sich immer noch bemüht, eine ehrliche und menschliche Bundesbetreuung für alle Asylwerber zu er­reichen, ein Misstrauensantrag eingebracht. Dieser wird gegen einen Minister einge­bracht, der die finanziellen Mittel für die Bundesbetreuung von 1999 bis zum Jahr 2003 mehr als verdoppelt hat. Es wird ein Misstrauensantrag gegen den Innenminister ein­gebracht, der die Zahl der Bundesbetreuungsplätze von 2 500 im Jahre 2000 auf 9 000 im Jahre 2003 erhöht hat. Es wird ein Misstrauensantrag eingebracht, obwohl sich die Zahl der insgesamt vom Bund betreuten Asylwerber von 9 300 im Jahr 1999 auf über 20 000 im Jahr 2003 erhöht, also mehr als verdoppelt hat. Es wird ein Misstrauens­antrag eingebracht, obwohl die finanziellen Mittel für die psychologische und psycho­therapeutische Betreuung von Asylwerbern verfünffacht worden sind. Es wird ein Miss­trauensantrag eingebracht, obwohl es erstmals eine spezielle Therapie und Spezi­alprojekte für Traumatisierte und Folteropfer gibt. Es wird ein Misstrauensantrag ein­gebracht, obwohl eine spezielle Betreuung und Hilfe für unbegleitete Kinder und Minderjährige eingeführt wurden. Im Jahr 2001 sind zusätzlich sechs Clearing-Stellen installiert worden, die einen Kostenaufwand von 1,5 Millionen € ausmachen.

Es ist eine maßlose Verleumdung dem Minister und den Beamten gegenüber, wenn gesagt wird, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschen­rechtskonvention in Bereichen der Bundesbetreuung nicht eingehalten werden. Es wurde nicht gesagt, dass es eine funktionierende Übergangsregelung – vereinbart mit den NGOs – gibt, und es wurde nicht gesagt, dass im November 2003 ein Vertreter von UNHCR den Grenzübergang Gmünd besucht hat, an Einvernahmen von Asyl­suchenden teilgenommen und die Vorgangsweise für in Ordnung befunden hat. Das wird nicht gesagt!

Es wäre im Sinne der Sache, im Sinne der Asylsuchenden und im Sinne Österreichs angebracht, bei der Wahrheit zu bleiben. Österreich ist ein Asylland, aber kein Zuwan-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite