Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 52

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Die Erinnerungen an Hiroshima und Nagasaki sind leider im Verblassen, die Störfälle Tschernobyl, Temelίn sind uns aber noch gut in Erinnerung und sollten uns zum Nachdenken anregen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Herr Bundesminister! Wir müs­sen alles Menschenmögliche unternehmen, um den europäischen Atomausstieg voran­zutreiben. (Abg. Wittauer: Dann stimmen Sie zu, Frau Abgeordnete!) Ich ersuche Sie darum. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.15

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Soll ich Sie (in Richtung des Abg. Wittauer) noch einmal in die Rednerliste eintragen? (Ruf bei der SPÖ: Na wirklich nicht!) – Gut.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer, und Sie (in Richtung des Abg. Wittauer) denken inzwischen über meinen Vorschlag nach.

 


12.15

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Das Volksbegehren „Atom­freies Europa“ wurde vor knapp einem Jahr von etwa 131 000 Mitbürgerinnen und Mit­bürgern unterschrieben.

Was waren die zentralen Forderungen dieses Volksbegehrens? Erstens: europaweiter Ausstieg aus der Kernenergienutzung, zweitens: kein Neubau von Kernkraftwerken in EU-Mitgliedsstaaten, und drittens: keine weiteren Förderungen für die Kernener­gie­nutzung in der Europäischen Union.

Mit diesen drei Forderungen können wir uns d’accord erklären. Nicht d’accord erklären können wir uns mit der Forderung, dass diese drei Dinge verfassungsmäßig geschützt sein sollen, um die Mitglieder der Bundesregierung daran binden zu können.

Das Bundesministerium für Umwelt hat für die österreichische Nuklearpolitik eine Drei-Stufen-Strategie für den Weg zum europäischen Atomausstieg vorgezeichnet. Erstens: Schließung von nicht nachrüstbaren Kraftwerken wie zum Beispiel der Reaktoren Ignalina, Bohunice und Kosloduj, zweitens: Schaffung einheitlicher und hoher Sicher­heitsstandards für noch in Betrieb befindliche Kernkraftwerke, und drittens: konse­quente Verfolgung eines europaweiten Ausstiegs aus der Nutzung der Kernkraft.

Dieses Ausstiegsszenario war stets Standpunkt aller im Parlament vertretenen Par­teien. Ebenfalls waren sich alle darin einig, dass Österreich nur dann für seine Ziele etwas erreichen kann, wenn es als Verhandlungspartner ernst genommen wird. Wür­den wir auf europäischer Ebene unseren Standpunkt, wie gefordert, verfassungsmäßig einbetonieren, würden wir automatisch die Flexibilität bei den Verhandlungen verlieren. Dadurch würden wir ebenfalls die Möglichkeit, die europäische Atompolitik in unsere Richtung weiterentwickeln zu können, verlieren.

Ich möchte unsere Vorgangsweise bildhaft mit einem kleinen Spruch beschreiben: Wer am Wipfel eines Baumes Früchte sehen will, der nähre dessen Wurzeln. – Früchte unserer Arbeit können wir dann ernten, wenn Österreich in den Entscheidungs­fin­dungs­prozess eingebunden wird und wir uns nicht schon im Vorhinein als Verweigerer von jeglicher Mitbeteiligung selbst ausschließen. Wer also ernsthaft an unserem Ziel, ein atomfreies Europa schaffen zu wollen, mitarbeiten möchte, sollte sich nicht selbst aus dem Dialog ausschließen. Deshalb erteile ich einer verfassungsmäßigen Kne­be­lung, wie von den Initiatoren des Volksbegehrens gefordert wurde, eine klare Absage.

Die Regierungsparteien halten am Atomausstieg in Europa fest und fordern tief grei­fende Reformen in der europäischen Atom- und Energiepolitik. Solange dieser Prozess


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